Für Unternehmen ist es von existenzieller Bedeutung, dass der Geschäftsbetrieb ohne Unterbrechung ausgeführt und fortgeführt werden kann. Daher zählt die sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen für Betriebe und Unternehmen.
Firmen können sich mit dieser Versicherung gegen Ertragsausfälle schützen, die aus der notwendigen, aber ungewollten Unterbrechung des Geschäftsbetriebes resultieren.
Inhalt
Was beinhaltet eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Die Grundlage einer Betriebsunterbrechungsversicherung ist ein möglicher Ertragsausfallschaden. Dieser kann insbesondere durch einen Sachschaden entstehen, der dazu führt, dass der Geschäftsbetrieb nicht wie geplant ausgeführt werden kann.
In der Betriebsunterbrechungsversicherung sind insbesondere die folgenden Ursachen für den Ertragsausfall abgesichert:
- Feuer bzw. Brand
- Sturm
- Hagel
- Austretendes Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl
In der Regel ist in der Betriebsunterbrechungsversicherung sowohl die komplette Unterbrechung des Geschäftsbetriebes als auch eine Beeinträchtigung einzelner Teilbereiche des Unternehmens versichert.
Was leistet die Betriebsunterbrechungsversicherung?
Vielen Unternehmen unterliegen als Versicherungsnehmer dem Irrtum, dass die Leistung der Betriebsunterbrechungsversicherung darin bestehen würde, dass die laufenden Kosten und der Betriebsgewinn ersetzt werden.
Stattdessen besteht die Leistung der Versicherung jedoch darin, den aufgrund des Schadens entgangenen Deckungsbeitrag zu übernehmen. Der Deckungsbeitrag wiederum ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem Umsatz und den variablen Kosten. Daraus resultiert unter anderem, dass der versicherte Betriebsunterbrechungsschaden ebenfalls den Unternehmensgewinn sowie fortlaufende Gehälter beinhaltet.
Wie wird der Ertragsausfall berechnet?
Eine wichtige Information zur Betriebsunterbrechungsversicherung ist, wie sich ein Ertragsausfall berechnet. Die Grundlage ist zunächst der bereits angesprochene und somit entgangene Deckungsbeitrag.
Im ersten Schritt hat das Unternehmen bzw. der Versicherer die Aufgabe, den Leistungs- und Umsatzausfall zu berechnen. Dies geschieht, indem der während des Unterbrechungszeitraums entstandene Ist-Umsatz mit dem eigentlich geplanten Umsatz (Soll-Umsatz) verglichen wird.
Im zweiten Schritt müssen dann von dem ermittelten entgangenen Umsatz einige Kosten abgezogen werden, die durch den Stillstand des Betriebes nicht entstanden sind. Dazu gehören insbesondere:
- Materialaufwand
- Energiekosten (variable)
- Sonstige vollständig variable Kosten
Diese Kosten sind in der Betriebsunterbrechungsversicherung nicht versichert, weil sie nur dann entstehen, wenn der Geschäftsbetrieb wie eigentlich vorgesehen ausgeführt werden konnte.
Gefahr der Unterversicherung kennen
Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung gibt es durchaus ein Risiko der Unterversicherung. Dieses besteht dann, wenn die gewählte Versicherungssumme geringer als der zu versichernde Wert ist. In diesem Fall tritt im Schadensfall eine Unterversicherung ein.
Diese Unterversicherung führt in erster Linie dazu, dass im Schadensfall nicht der vollständig entstandene Schaden ersetzt wird, sondern eine bestimmte Quote in Kraft tritt.
Fazit zur Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist definitiv für alle Unternehmen sinnvoll, die durch den zwischenzeitlichen Stillstand (komplett oder in Teilen des Betriebes) einen Ertragsausfall erleiden würden. Insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen kann es bereits zu einer Existenz bedrohenden Situation kommen, wenn der Geschäftsbetrieb nur wenige Tage nicht durchgeführt werden kann.
Zudem bietet die Betriebsunterbrechungsversicherung ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, sodass Unternehmen auf diesen Schutz nicht verzichten sollten.

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