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Zahlungserinnerung – was muss ich beachten?

Zahlungserinnerung

Bevor eine offene Rechnung angemahnt wird bzw. gravierendere Maßnahmen ergriffen werden, wird oftmals zunächst eine Zahlungserinnerung versendet. Es handelt sich dabei um eine freundliche Erinnerung, die dem Zahlungspflichtigen meistens auf dem Postweg oder per E-Mail zugestellt wird.

Rechtlich betrachtet ist die Zahlungserinnerung bereits eine Mahnung, ohne allerdings sofort eine Wirkung nach sich zu ziehen.

Welchen Zweck hat die Zahlungserinnerung?

Der wesentliche Zweck einer Zahlungserinnerung, die umgangssprachlich mittlerweile häufig als Mahnung bezeichnet wird, besteht darin, den Zahlungspflichtigen auf die noch offene Rechnung hinzuweisen. Im Rahmen der Zahlungserinnerung wird freundlich darauf hingewiesen, die Rechnung zu begleichen. Aus diesem Grund sind solche Schreiben in aller Regel auch sehr moderat formuliert.

Wenn Sie eine Zahlungserinnerung schreiben, ist es nicht notwendig, bestimmte Formvorschriften einzuhalten. Allerdings ist es sinnvoll, beim Formulieren darauf zu achten, dass einige Angaben enthalten sind.

Zahlungserinnerung: Muster als hilfreiche Vorlage

Wenn Sie erstmals eine Zahlungserinnerung formulieren, sind Sie sich womöglich unsicher, welche Angaben diese enthalten soll. Sehr hilfreich ist in dem Zusammenhang ein Zahlungserinnerung-Muster bzw. eine Zahlungserinnerung-Vorlage. Diese können Sie in aller Regel kostenlos im Internet herunterladen, um das Muster mit Ihren individuellen Angaben auszufüllen.

Rechtskräftige Zahlungserinnerung muss einige Angaben enthalten

Damit die Zahlungserinnerung als Mahnung rechtskräftig ist, muss sie einige Pflicht-Angaben enthalten. Insbesondere die folgenden Daten und Fakten sollten Sie daher in der Rechnungserinnerung aufführen:

  • Angaben zur Rechnung (Rechnungsnummer und Rechnungsdatum)
  • Aktuelles Datum
  • Neue Zahlungsfrist
  • Mahnstufe (zum Beispiel: 1. Mahnung)

Darüber hinaus gibt es noch einige Punkte, die Sie im Zusammenhang mit einer Zahlungserinnerung beachten sollten.

Gibt es bei der Zahlungserinnerung Fristen?

Bevor Sie eine Zahlungserinnerung schreiben, sollten Sie prüfen, ob die auf der Rechnung aufgeführte Zahlungsfrist bereits überschritten ist. Sollte dies der Fall sein, können Sie problemlos eine Mahnung versenden. Da sich Zahlung und Zahlungsfrist mitunter überschneiden, sollten Sie allerdings sicherheitshalber einige Tage nach Ende der Zahlungsfrist abwarten.

Innerhalb der Mahnung ist es dann sinnvoll, eine erneute Zahlungsfrist zu setzen, beispielsweise sieben oder zehn Tage. Sollte auf der Rechnung kein konkretes Zahlungsziel genannt worden sein, gerät der Zahlungspflichtige aufgrund der gesetzlichen Zahlungsfrist spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug.

Ist ein Versand per Mail erlaubt?

Da die Zahlungserinnerung nicht an bestimmte Formvorschriften gebunden ist, ist es problemlos möglich, diese per E-Mail zu versenden. In dem Zusammenhang gibt es heutzutage bereits einige Online-Geschäftskonten, bei denen offene Zahlungen überwacht und zum Teil automatisch eine Erinnerung versendet wird.

Am besten versenden Sie eine solche E-Mail mit einer Zugangsbestätigung, sodass Sie im Zweifelsfall den Versand der Zahlungserinnerung problemlos beweisen können.

Wie geht es nach der Zahlungserinnerung weiter?

Mit einer Zahlungserinnerung möchten Sie natürlich erreichen, dass die offene Rechnung beglichen wird. Häufig reagiert der Zahlungspflichtige aber nicht, sodass Sie sich die Frage stellen, wie es nach der ersten Mahnung weitergeht. In aller Regel wird anschließend eine zweite und – wenn notwendig – dritte Mahnung versendet, auch wenn dies rechtlich nicht zwingend erforderlich ist.

Sollte der Schuldner die Rechnung dann noch immer nicht beglichen haben, besteht für den Gläubiger die Möglichkeit, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Wird auch darauf nicht reagiert, ist der letzte Weg das Erwirken eines Vollstreckungsbescheids.

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Kategorie: Finanzen & Buchhaltung

von

Oliver Schoch

Gelernter Bankkaufmann mit über 15 Jahren Praxiserfahrungen in verschiedenen Bankbereichen. Seit 2008 als freiberuflicher Finanz-Redakteur tätig mit dem Themenschwerpunkt Finanzen. Verfassen von Fachartikeln, Blog-Beiträgen, eBooks, Ratgeber und News zu Themen wie zum Beispiel Geldanlage, Aktien, Finanzierungen, Versicherungen, Immobilien.

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