Gastbeitrag von Markus Dränert
OK, das Jahr ist noch nicht rum und die Steuererklärung ist auch noch nicht fällig, aber hier schon mal ein paar Tipps für die Steuererklärung.
Wir haben ja alle nichts zu verschenken, oder? Und spätestens in einem halben Jahr jammern dann wieder alle über Ihren Zettelberg und die großen Zahlenhaufen und fragen sich, was sie wie absetzen können…
Hier also eine Checkliste für die Steuererklärung:
Inhalt
- Wie lange kann man seine Steuererklärung abgeben?
- Was tun, wenn sich Banken oder Versicherungen mit dem Versand der Steuerbescheinigung länger Zeit lassen, als die Abgabefrist vorsieht?
- Kann man noch etwas ändern / nachreichen, wenn die Steuererklärung abgegeben ist?
- Bin ich für etwaige Fehler in der Steuererklärung auch dann verantwortlich, wenn ich eine Software nutze?
- Befreit mich eine freiwillig abgegebene Steuererklärung vor einer Nachzahlung?
- Lassen sich Handwerkerarbeiten im Haus generell als Handwerkerleistungen geltend machen?
- Kann man beim Arbeitsweg eine Entfernungspauschale für Hin & Rückweg – also die doppelte Wegstrecke ansetzen?
- Kann ich Werbungskosten für meine studierenden Kinder geltend machen, z.B. für Fachbücher?
- Bekommt man Kindergeld solange gezahlt, wie die Kinder noch nicht arbeiten?
- Muss ich, wenn ich einmal eine freiwillige Steuererklärung abgegeben habe, immer eine abgeben?
Wie lange kann man seine Steuererklärung abgeben?
Die generelle Frist läuft bis zum 31. Mai des Folgejahres. Aber: Je schneller man die Erklärung abgibt, desto schneller kommt das Geld vom Fiskus zurück! Das Finanzamt muss eine nach mehr als zwei Jahren freiwillig abgegebene Steuererklärung nicht mehr bearbeiten. Anders ist es mit pflichtgemäßen Steuererklärungen. Hier muss das Finanzamt auch noch Jahre später ran.
Was tun, wenn sich Banken oder Versicherungen mit dem Versand der Steuerbescheinigung länger Zeit lassen, als die Abgabefrist vorsieht?
Wer Strafgebühren für die verzögerte Abgabe ausschließen will, sollte bei näher rückender Abgabefrist (31.05.) und noch fehlenden Bescheinigungen das Finanzamt um eine Fristverlängerung bitten. Ein formloses Schreiben, in dem der Grund kurz erläutert wird, genügt. Sollte das Finanzamt nämlich eine Strafgebühr für die Verzögerung verlangen, kann diese nicht von der Bank oder Versicherung zurückverlangt werden.
Kann man noch etwas ändern / nachreichen, wenn die Steuererklärung abgegeben ist?
Ja. Solange noch kein Steuerbescheid erstellt wurde, lassen sich Unterlagen nachreichen. Des Weiteren gibt es nach Erteilung des Steuerbescheids eine weitere Frist von einem Monat für Nachreichungen. Danach wird es schwierig, Änderungen anzugeben.
Bin ich für etwaige Fehler in der Steuererklärung auch dann verantwortlich, wenn ich eine Software nutze?
Ja. Auch wer Technik nutzt, gibt damit nicht die Verantwortung für korrekte Angaben ab. Fehler der Software gelten als Fehler des Steuerzahlers. Dies hat zur Folge, dass die nach Bestandskräftigkeit des Steuerbescheides etwaigen Änderungsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind.
Befreit mich eine freiwillig abgegebene Steuererklärung vor einer Nachzahlung?
Das ist richtig. Sollte die Steuererklärung wider Erwarten nicht zu einer Rückzahlung führen, sondern eine Aufforderung zur Nachzahlung nach sich ziehen, kann der Steuerzahler den Antrag auf Einkommensteuerveranlagung wieder zurückziehen. Dies ist allerdings nur solange möglich, wie der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist – bzw. innerhalb eines Monats, nachdem der Bescheid zugegangen ist. Eine Verpflichtung zur Nachzahlung besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber vorschriftswidrig zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat und generell, wenn der Steuerzahler zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist. In diesem Fall kann er einer etwaigen Nachzahlung nicht entkommen.
Lassen sich Handwerkerarbeiten im Haus generell als Handwerkerleistungen geltend machen?
Nur teilweise. Die erste Voraussetzung für die Teil-Rückerstattung von Handwerkerkosten ist, dass die Arbeit wirklich vor Ort im Haus / in der Wohnung verrichtet wird. Nimmt ein Installateur bzw. die Waschmaschine zur Reparatur mit, dann zählt das nicht als Handwerkerleistung. Des Weiteren darf die Rechnung nicht bar bezahlt werden. Pro Jahr lassen sich 20 Prozent solcher Kosten – bis maximal 1.200 Euro als Steuerbonus – absetzen.
Kann man beim Arbeitsweg eine Entfernungspauschale für Hin & Rückweg – also die doppelte Wegstrecke ansetzen?
Nein. Der Arbeitsweg kann grundsätzlich nur als einfache Entfernungspauschale vom Wohnort zur Arbeitsstelle angesetzt werden. Wenn sich die Arbeitsstelle beispielsweise 15 Kilometer von Wohnort entfernt befindet, kann der Steuerzahler pro Arbeitstag 15 x 0,30 Euro = 4,50 Euro als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung angeben.
Kann ich Werbungskosten für meine studierenden Kinder geltend machen, z.B. für Fachbücher?
Nein. Eltern, deren Kinder hohe Ausgaben für das Studium haben, können diese Kosten nicht für sich selbst geltend machen. Kosten lassen sich nicht auf Dritte übertragen. Denn generell gilt, dass das Finanzamt nur so viele Steuern erstattet, wie vorher gezahlt wurden. Wer also – zum Beispiel Studenten – ein geringes Einkommen mit entsprechend niedrigen Abgaben hat, der kann auch keine hohen Werbungskosten absetzen.
Bekommt man Kindergeld solange gezahlt, wie die Kinder noch nicht arbeiten?
Leider nicht. Kindergeld kann generell maximal bis zum 25. Lebensjahr des Kindes geltend gemacht werden. Ausnahmen gelten einzig für erwachsene Kinder mit Behinderung. Ansonsten gilt als Voraussetzung für einen Anspruch auf Kindergeld, dass sich das erwachsene Kind noch in Ausbildung befindet. Bei Kindern, die schon 25 Jahre alt oder älter sind, sich aber noch in der Ausbildung befinden, kann kein Kindergeld geltend gemacht werden. Hier lassen sich gegebenenfalls Unterhaltszahlungen ansetzen.
Muss ich, wenn ich einmal eine freiwillige Steuererklärung abgegeben habe, immer eine abgeben?
Nein. Wenn ein Steuerzahler einmal eine freiwillige Steuererklärung abgegeben hat, verpflichtet ihn das nicht dazu, in den Folgejahren ebenfalls eine Erklärung abzugeben. Allerdings kann es sein, dass das Finanzamt nach einmaliger Abgabe, den Steuerzahler auffordert, eine Erklärung abzugeben – in dem Fall muss er dieser Aufforderung nachkommen.
Der Autor
Markus Dränert ist Geschäftsführer bei der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG in Freiburg. Er ist dort verantwortlich für den Geschäftsbereich Consumer. Dränert betreut die Steuererklärungs- und Finanzsoftware-Produkte für Endverbraucher wie TAXMAN, Quicken und QuickSteuer. Zu seinen Aufgaben gehören die konsequente Weiterentwicklung der Consumerprodukte in Richtung E-Business sowie die Einführung neuer Produkte und Geschäftsmodelle.
Der deutsche Software Hersteller Lexware bietet Software-Lösungen, die besonders auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen zugeschnitten sind. Im Sortiment von Lexware finden sich Programme für verschiedene kaufmännische Bereiche, wie beispielsweise Buchhaltung & Rechnungswesen, Lohn & Gehalt, Warenwirtschaft, Personalverwaltung und mehr.
Hallo Heike,
wieder Mal eine schöne Übersicht von dir.
Eine Anmerkung zum Punkt „Steuererklärung ändern/nachreichen“ habe ich aber noch. Wurden Steuern verkürzt also hat man zu wenig bezahlt oder zu viel zurückerhalten, ist man sogar verpflichtet vor Ablauf der Festsetzungsfrist (also auch nach Bescheid-Erteilung) entsprechende Unterlagen nachzureichen oder die Erklärung zu verändern.
Ist ein Fehler zu meinem Nachteil passiert, wird es tatsächlich schwierig. Da sollte man unbedingt einen Steuerberater zu Rate ziehen, da die Abgabeordnung in manchen Fällen doch Spielraum zulässt. Gerade wenn der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, lohnt sich die Nachfrage auf den Fall.
Hallo Steve,
Danke für den Hinweis ;-)
Das Lob gebe ich weiter an den Autor Markus Dränert von Lexware!
Frohes Fest & Guten Rutsch
Heike