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Was Existenzgründer über Steuern wissen sollten: Die 5 wichtigsten Tipps

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Erfahre die wichtigsten Steuertipps für Existenzgründer, um steuerliche Risiken während der Gründungsphase zu vermeiden und für optimierte steuerliche Voraussetzungen für dein Unternehmen zu sorgen. Du hast eine besondere Geschäftsidee, das notwendige Knowhow und vielleicht sogar schon die passende Finanzierung in der Tasche? Für den Weg in die Selbstständigkeit musst du aber auch steuerliche Aspekte beachten.

Steuerliche Entscheidungen in der Gründungsphase können erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Situation in den kommenden Jahren haben. Daher solltest du dich rechtzeitig über deine Optionen informieren und von Experten beraten lassen. Wir haben die wichtigsten Tipps für dich zusammengefasst.

Tipp 1: Steuerpflicht von Anfang an

Deinen ersten Kontakt mit dem Finanzamt wirst du vermutlich durch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung haben. Diesen Bogen kannst du im Internet einsehen und online ausfüllen. Die steuerliche Erfassung muss bereits im Rahmen der Gründung geschehen, denn du bist von der Existenzgründung bzw. vom Eintrag ins Gewerberegister an bis auf einen Grundfreibetrag im ersten Jahr steuerpflichtig.

Wenn du das Finanzamt über deine Unternehmensgründung informiert hast, kannst du deine Steuernummer beantragen. Diese wird dir postalisch übermittelt.

Abhängig von der Art deines Unternehmens können dich neben der Einkommensteuer folgende Steuerarten betreffen:

  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Körperschaftsteuer

Tipp 2: Die richtige Rechtsform ist entscheidend

Es gibt Fehler, die dich bei der Existenzgründung teuer zu stehen kommen können. Eine wichtige Voraussetzung, um steuerliche Risiken in der Gründungsphase auszuschließen, besteht darin, die passende Rechtsform für dein Unternehmen zu wählen. Du solltest dabei immer bedenken, dass eine langfristige Planung zwar vorteilhaft ist, dass du die Rechtsform in der Regel jedoch später wechseln und damit der Entwicklung deines Unternehmens anpassen kannst.

Aus steuerlicher Sicht ist in der Anfangsphase häufig das Einzelunternehmen oder eine Partnergesellschaft wie die GbR die günstigste Rechtsform. Eine Kapitalgesellschaft lohnt sich oft erst, wenn höhere Gewinne erwirtschaftet werden.

Tipp 3: Steueroptimierung und steuerliche Vergünstigungen

Vor allem im ersten Geschäftsjahr fährt nicht jeder Gründer sofort die besten Umsätze ein. Das Finanzamt hat daher für Gründer einige Möglichkeiten für besondere Vergünstigungen. Für diese musst du allerdings die notwendigen Anträge stellen.

Ein Steuervorteil für Existenzgründer kann sich aus der Ist-Besteuerung ergeben. Die Umsatzsteuer muss im Rahmen einer Ist-Besteuerung erst dann an das Finanzamt überwiesen werden, wenn dein Kunde seine Rechnung beglichen hat. Eine Ist-Besteuerung lässt sich bei Umsätzen von weniger als 600.000 € im Jahr beantragen.

Wer im Jahr nach der Existenzgründung und gegebenenfalls darüber hinaus weniger als 22.000 € Umsatz generiert, kann die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG geltend machen und muss keine Umsatzsteuer ausweisen.

Schon ein Jahr vor deiner eigentlichen Gründung kannst du deine Steuerlast durch Betriebsausgaben und Ausgaben für Verluste reduzieren. Sammle also schon vor deiner Existenzgründung alle Belege zu Ausgaben, die mit deinem Weg in die Selbstständigkeit in Zusammenhang stehen. Auch wer sich aus der Erwerbslosigkeit heraus selbstständig macht, kann vorangegangene Betriebsausgaben angeben und Steuern sparen.

Übrigens: Die bislang beliebte Vorsteuerpauschalisierung für bestimmte Berufsgruppen und Gewerbezweige wurde zum 01.01.2023 aufgehoben.

Tipp 4: Die richtige Methode zur Gewinnermittlung nutzen

Wer seine Steuern korrekt abführen will, muss seine Gewinne korrekt ermitteln. Die Methode der Gewinnermittlung richtet sich nach der Höhe des Gewinns, der Größe des Betriebs und nach der gewählten Rechtsform. Folgende Methoden kommen infrage:

  • Einnahmen-Ãœberschuss-Rechnung (EÃœR): Diese wird von Freiberuflern und Unternehmen genutzt, deren Umsatz voraussichtlich unter 600.000 € und deren Gewinn unter 60.000 € liegt.
  • Betriebsvermögensausgleich: Der Betriebsvermögensausgleich findet in allen Betrieben Anwendung, die mit doppelter Buchführung arbeiten und eine Bilanz aufstellen.
  • Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen: Diese Methode entlastet kleine Betriebe ohne laufende Buchführung.

Tipp 5:  Vorschriften und Fristen einhalten

Als Neugründer solltest du dich bemühen, von Anfang an die wichtigsten Steuervorschriften zu kennen und einzuhalten. Im Unterschied zu etablierten Unternehmen musst du als Existenzgründer in den ersten beiden Jahren nach der Gründung die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich berechnen und an das Finanzamt melden (Seit 1. Januar 2021 ist die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung von 2021 an bis 2026 ausgesetzt.). Ist die Umsatzsteuerzahllast geringer als 7.500 €, kann die Umsatzsteuervoranmeldung auch vierteljährlich erfolgen. Auch bei allen anderen Steuern und Abgaben solltest du dich über die Fristen informieren und diese korrekt einhalten.

Wenn du eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH oder AG gegründet hast, musst du daran denken, dass eine Körperschaftsteuer auf dein zu versteuerndes Einkommen fällig wird. Diese fällt immer dann an, wenn ein Gewinnanteil für deine Tätigkeit ausgeschüttet wird.

In der Regel lohnt es sich, wenn sich ein Steuerfachmann um deine finanziellen Angelegenheiten mit dem Finanzamt kümmert. Allerdings solltest du gerade in der Gründungsphase ein gewisses Verständnis für deine steuerlichen Pflichten entwickeln. Langfristig ist es wichtig, dass du auch selbst bezüglich Änderungen und Neuerungen der für dein Unternehmen relevanten Steuergesetze auf dem neuesten Stand bleibst.

Eine ergänzende Möglichkeit, sich auf die Selbstständigkeit und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten vorzubereiten, ist das kostenlose Online-Seminar Break Free. Im Rahmen des Events kannst du dich mit anderen Gründern und Experten über zahlreiche Themen rund um die Existenzgründung austauschen.

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