Personal & Weiterbildung
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Maßnahmen der Personalanpassung

Personalanpassung

Personalabbau ist immer ein doofes Thema, aber manchmal geht es halt nicht anders.

Gerade in der aktuellen Situation gibt es in vielen Unternehmen einfach nicht genug zu tun für die Belegschaft und man muss sich Gedanken machen über Maßnahmen der Personalanpassung.

Hier eine kleine Übersicht, was möglich ist.

Maßnahmen zeitlicher Personalanpassung

Eine Variante der Reduktion von Personal und vor allem der damit verbundenen Kosten ist die Verkürzung der Arbeitszeit der einzelnen Mitarbeiter.

Umwandlung von Vollzeitarbeitsverhältnissen in Teilzeitarbeitsverhältnisse

Der Arbeitgeber kann Vollzeitarbeitsverhältnisse auf Teilzeit umstellen. Dadurch verringern sich die Arbeitsstunden für die Mitarbeiter. Gleichzeitig wird jedoch auch das Arbeitsentgelt an die niedrigere Stundenzahl angepasst. So verringert sich der Personalbestand in zeitlicher und finanzieller Hinsicht.

Die Umwandlung der Stellen in Teilzeitstellen kann langfristig aber auch weitere Kündigungen durch Arbeitnehmer zur Folge haben, die in einem anderen Unternehmen eine Vollzeitstelle erhalten.

Abbau von Mehrarbeit / Ãœberstunden

Auch durch den Abbau von Mehrarbeit kann Personal in zeitlicher Hinsicht freigesetzt werden. Die Mitarbeiter müssen zuhause bleiben und in dieser Zeit werden ihnen Überstunden angerechnet, die sie bereit früher gearbeitet haben. Dadurch werden Überstunden abgebaut.

Kurzarbeit

Durch die Einführung von Kurzarbeit wird die Arbeitszeit der Mitarbeiter ohne Lohnausgleich durch den Arbeitgeber verkürzt. Der Lohnausfall kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Arbeitsagentur aufgefangen werden (Kurzarbeitergeld). Auch diese Maßnahme kann weitere Arbeitnehmerkündigungen nach sich ziehen.

Maßnahmen quantitativer Personalanpassung

Eine andere Möglichkeit ist natürlich die Reduktion der Anzahl der Beschäftigten.

Auslaufen von Zeitverträgen

Befristete Arbeitsverträge enden automatisch mit Ablauf des vereinbarten Zeitpunkts bzw. mit Eintritt des vereinbarten Umstands, der das Ende bedingt. Wurde jemand z. B. für die Vertretung einer Frau in Elternzeit eingestellt, so endet sein Zeitvertrag automatisch zu dem Zeitpunkt, wo diese Frau ihre Elternzeit beendet und die Arbeit wieder aufnimmt.

Für die Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags ist keine Arbeitgeberkündigung notwendig. Ein weiterer Vorteil ist, dass hierzu der Betriebsrat nicht angehört werden muss.

Einstellungsstopp / Ausnutzen der natürlichen Fluktuation

Wird in einem Unternehmen ein Einstellungsstopp verhängt, werden keine weiteren Arbeitnehmer mehr eingestellt. Dadurch kann man die natürliche Fluktuation ausnutzen.

Immer wieder kündigen Arbeitnehmer oder jemand geht in Pension oder in Elternzeit. Werden diese Arbeitsplätze nicht wieder besetzt, verringert sich auf Dauer der Personalbestand.

Aufhebungsverträge

Der Arbeitgeber kann mit Arbeitnehmern, die damit einverstanden sind, einen Aufhebungsvertrag schließen. Dadurch wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich für sofort oder für die Zukunft aufgelöst.

Vorteile dieser Vorgehensweise sind zum einen, dass der Betriebsrat nicht beteiligt werden muss und dass die Kündigungsfristen nicht berücksichtigt werden müssen. Das Ende des Arbeitsverhältnisses bestimmt sich lediglich nach der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Nachteilig für das Unternehmen ist lediglich die Tatsache, dass Aufhebungsverträge häufig mit der Zahlung hoher Abfindungen verbunden sind.

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