Finanzen & Buchhaltung, Existenzgründung
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Fördermittel – Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Gründercoaching / Beratungsprogramm Wirtschaft / Unternehmensberatung

Im Folgenden möchten wir einen kurzen Überblick über das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW geben.

Die vollständige Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Gründungsberatungen in Nordrhein-Westfalen vom 30. November 2007 mit allen Details, Ausnahmen und Besonderheiten findet sich hier.

Wann wird die Beratung gefördert?

Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW bezuschusst Beratungen VOR der Gründung. Es ist also ganz wichtig frühzeitig mit einer der unten genannten Leitstellen Kontakt aufzunehmen.

Wer wird gefördert?

Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW richtet sich an Existenzgründer. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Neugründung oder eine (mehrheitliche) Firmenübernahme handelt. Wichtig ist nur, dass die Gründung auf eine „selbständige Vollexistenz in Nordrhein-Westfalen“ gerichtet ist.

Ausgenommen sind lediglich Existenzgründer, die selber beratend tätig werden wollen. Dazu zählen auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. (Meine persönliche Meinung hierzu: auch Berater sind nicht allwissend und haben die eine oder andere Unterstützung nötig. Leider wird dieser Berufsgruppe jegliche Förderung verweigert. Ich finde das unverständlich und ungerecht.)

Wie wird gefördert?

Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss, d.h. das Geld muss nicht zurück gezahlt werden. Der maximale Zuschussbetrag sind 1.600 EUR für Neugründungen oder Beteiligungen bzw. 2.400 EUR für Betriebsübernahmen.

Berechnet wird der Zuschuss anhand der Rechnung des Beraters. Hierbei werden maximal 4 (bzw. 6) Tagessätze à 800 EUR zu 50% bezuschusst. Das heißt nicht, dass der Berater nicht auch mehr oder weniger pro Tag berechnen darf, sondern gibt nur den maximalen Berechnungsrahmen vor. Auch die reale Dauer der Beratung wird nicht vorgegeben, lediglich die maximal bezuschusste Dauer ist begrenzt. Alles darüber hinaus muss der Unternehmer alleine bezahlen.

Beispiele:

  • Die Beratung dauert nur 3 Tage, d.h. es werden auch nur 3 Tagessätze bezuschusst.
  • Die Beratung dauert 10 Tage, dann werden davon nur 4 (bzw. 6) Tage bezuschusst.
  • Der Tagessatz des Beraters beträgt 1.000 EUR, dann werden trotzdem nur 800 EUR zu 50% (also 400 EUR) angerechnet.
  • Der Tagessatz des Beraters beträgt nur 600 EUR, dann werden davon auch nur 50% bezuschusst.

Was ist der Inhalt der Beratung?

Wie gesagt: Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW richtet sich an Existenzgründer. Gefördert werden daher Gründungsberatung & -schulung sowie Existenzgründung & -festigung.

Es geht darum Gründungskonzepte professionell überprüfen zu lassen, ehe sich der Gründer einem zu großen Risiko aussetzt. Gerade in der Gründungsphase gibt es so viele Stolperfallen und Aspekte um die man sich kümmern muss, dass die Außensicht eines Beraters oft hilfreich sein kann gut vorbereitet in die Selbständigkeit zu starten.

Wo wird gefördert?

Leider beschränkt sich dieses Förderprogramm auf Gründungen in Nordrhein-Westfalen.

Aber auch andere Bundesländer bieten vergleichbare Programme an. Nach und nach werden wir diese vorstellen. Einfach in der Kategorie „Fördermittel“ nachschauen.

Wo wird der Antrag gestellt?

Was muss man beachten?

Vor der Antragstellung ist mit einer der oben genannten Stellen ein Gespräch zu führen. Zu diesem Gespräch muss der vorgesehene Berater mit kommen, so dass gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Antragstelle ein Gespräch geführt werden kann.

Besprochen werden dabei sowohl der geplante Beratungsinhalt sowie das Volumen der Beratung. Als Vorlage dient hierzu das Beratungsangebot des Beraters. Darauf basierend werden dann die Fördernotwendigkeit und das Fördervolumen festgelegt.

Was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden Beratungen zu Rechts-, Steuer- und Versicherungsfragen. Auch ausgeschlossen sind buchhalterische Tätigkeiten und die Erstellung von Jahresabschlüssen.

Bis wann gibt es diese Förderung?

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Gründungsberatungen in Nordrhein-Westfalen vom 30. November 2007 ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.

Es lohnt sich jedoch gegen Ende der Laufzeit in der Förderdatenbank nachzuschauen, ob die Richtlinie vielleicht verlängert wurde.

Mehr Informationen

Mehr Infos findet ihr in der Kategorie „Fördermittel“. Dort werden in Zukunft einzelne Programme vorgestellt, die wir für besonders interessant für kleine und mittlere Dienstleistungsunternehmen halten.

Beratungsprogramm Wirtschaft

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2 Kommentare

  1. Avatar-Foto

    Guten Abend, ich habe mal gehört, dass nicht jeder Unternehmer Anspruch darauf hat. Nach welchen Kriterien entscheiden Sie das denn?

    Mfg M.Müller

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