Wie wir in Teil 1 dieses Beitrags erfahren haben, sind das Girokonto für Privat- und Geschäftskunden rein rechtlich durchaus zwei getrennte Paar Schuhe.
Dass eine Trennung geschäftlicher und privater Zahlungsströme noch vor einem ganz anderen Hintergrund sinnvoll ist, erklärt Teil 2 des Artikels. Denn wenn Einzelunternehmen und Existenzgründer die Ausgaben aus beiden Bereichen vermischen, sieht das Finanzamt schnell, wofür Geld im Privathaushalt ausgegeben wird. Ein Nachteil, dem sich sicher niemand gerne aussetzt.
Inhalt
Geschäftskonto – sinnvoll von Anfang an
Grundsätzlich existiert für natürliche Personen, die eine Existenzgründung in Angriff nehmen, keine Pflicht zur Führung eines separaten Kontos für den geschäftlichen Zahlungsverkehr. Trotz dieser Tatsache ist es für Selbständige und Gründer ratsam, sich um ein entsprechendes Girokonto zu bemühen. Dafür sprechen mehrere Gründe. Einerseits dient die Trennung einer leichteren Buchführung, die Einzelposten lassen sich dem gewerblichen Betrieb einfach zuordnen – auch wenn nur eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) am Jahresende aufzustellen ist. Darüber hinaus hat das Geschäftsgirokonto praktischen Nutzen gegenüber dem Finanzamt.
Werden privater und geschäftlicher Zahlungsverkehr auf einem Konto vermischt, sieht der Fiskus das private Girokonto als Geschäftskonto an. Im Rahmen einer Prüfung kann es passieren, dass die Finanzämter so auch Einblick in die privaten Zahlungsvorgänge erhalten. Eine Situation, welcher man durch die sachliche Trennung des Zahlungsverkehrs aus dem Weg geht.
Hinzu kommt aber noch ein weiterer Aspekt. Da Banken in ihren AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) häufig zwischen Geschäfts- und Privatgirokonto trennen, kann die Nutzung des Privatkontos zu Ärger führen. Die Bank stellt womöglich das Konto einfach um – und Existenzgründer müssen plötzlich in die Tasche greifen. Wer mit dem Schritt in die Selbständigkeit ein Geschäftskonto eröffnet, muss die Gebühren zwar immer noch stemmen – hat aber deutlich mehr Auswahlmöglichkeiten und kann sich mit der Entscheidung letztlich mehr Zeit lassen, als unter dem Druck der Bank reagieren zu müssen.
Tipp: Einige Softwareprodukte zur Buchhaltung ermöglichen die Einbindung des Geschäftskontos und erleichtern auf diese Weise die Buchführung. Einzelne Buchungen lassen sich einfach per Knopfdruck importieren und kontieren.
Das Geschäftskonto – Tipps zur richtigen Wahl
Ausgaben, welche mit der Kontoführung des Geschäftsgirokontos in Zusammenhang stehen, wirken sich im Allgemeinen auch als Betriebsausgabe gewinnmindernd aus. In diesem Zusammenhang sind die Kosten ein zweischneidiges Schwert, da sie einerseits negativen Einfluss auf das Betriebsergebnis haben, andererseits aber auch den steuerlich relevanten Gewerbeertrag beeinflussen.
Selbständige und Existenzgründer müssen in diesem Zusammenhang also einen gesunden Mittelweg finden. Wer nach einem passenden Geschäftskonto sucht, sollte sich zuerst Gedanken bezüglich der eigenen Anforderungen machen. Da einige Banken in die Kontoführungsgebühr eine begrenzte Zahl an kostenfreien Buchungen einschließen, kann sich diese Variante rechnen, wenn pro Monat nur eine übersichtliche Zahl von Ein- und Ausgängen anfällt. Auf der anderen Seite kann es sich rechnen, wenn für Buchungen nur wenige Eurocent seitens der Bank berechnet werden – im Fall umfangreicher Ein- und Ausgänge.
Beispiel: Angenommen, es fallen monatlich 150 Buchungen an. Bei Kosten von 0,06 Euro pro Buchungssatz summiert sich das Ganze auf 9 Euro. Würde jede Buchung auf dem Geschäftskonto dagegen 0,08 Euro kosten, ergeben sich unter dem Strich 12 Euro – also um ein Drittel höhere Gebühren. Geht es um 1.000 Einzelbuchungen, wäre der Sprung noch deutlich größer.
Überlegungen zur Häufigkeit und zum Umfang des geschäftlichen Zahlungsverkehrs können sich in der Praxis somit durchaus rechnen. Zumal besonders beleghafte Buchungen und Stornos teuer werden können. An was sollten Gründer und Gewerbetreibende noch denken? Ein wesentlicher Aspekt kann die Höhe des Guthabens sein, ab dem Banken auf die Kontoführungsgebühr verzichten. Wie hoch der Betrag auf dem Geschäftskonto sein muss, variiert zwar von Institut zu Institut, die Erfahrungen zeigen allerdings, dass die erforderliche Guthabenhöhe zwischen 5.000 und 10.000 Euro liegt.
Tipp: Freie Berufe können beim Thema Geschäftskonto von ihrer Sonderstellung finanziell profitieren. Einige Banken führen das geschäftliche Girokonto in diesem Fall kostenlos.
Da viele Selbständige das Geschäftskonto vordergründig im Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs einsetzen, sind Bank- und Kreditkarte eher von zweitrangiger Bedeutung. Gerade auf Geschäftsreisen oder in Branchen, wo nach wie vor mit Bargeld für die Kasse hantiert wird, kann sich der Blick auf diesen Aspekt allerdings rechnen. Im Regelfall gehört eine EC-Karte bei den meisten Banken zu den in der Kontoführungsgebühr enthaltenen Leistungen. Je nach Konto kann aber auch eine Kreditkarte mit dabei sein. Entsprechend höher fallen dann meist die Kosten aus. Selbständige und Existenzgründer, die nur selten unterwegs sind und auch anderweitig keine nennenswerte Verwendung für die Kreditkarte haben, können daher auf diese mit ruhigem Gewissen verzichten.
Hinweis: Bei einer Kreditkarte ist die Jahresgebühr nur eine Seite der Medaille. Regelmäßig fallen für Verfügungen im Ausland bzw. an Geldautomaten zusätzliche Kosten an. Es ist ratsam, sich vorab auch unter diesem Aspekt mit den Preislisten der Anbieter für das Geschäftskonto zu beschäftigen.
Bleibt noch ein letzter Punkt: die Guthabenverzinsung. Im Bereich der Geschäftskonten gibt es nur wenige Banken, welche ihren Kunden diesen kleinen Bonus bieten. Aus Sicht von Selbständigen und Existenzgründern sollte diese Leistung aber auch kein wesentliches Entscheidungskriterium sein. Wichtiger ist, ob die
- Kontoführungsgebühr
- Kosten für Einzelbuchungen
- Servicequalität
- Gebühren für den Einsatz der Kreditkarte
stimmen und zu den Erfordernissen des Alltags im Gewerbebetrieb passen.
Geschäftskonto – es ist meist besser, eines zu haben
Der Start in die Selbständigkeit wird häufig von Hindernissen und Hürden begleitet. Das Geschäftskonto macht an dieser Stelle keine Ausnahme. Aus Bequemlichkeit darauf zu verzichten und den geschäftlichen Zahlungsverkehr über das Privatkonto laufen zu lassen, ist allerdings der falsche Weg. Sorgt das Geschäftskonto doch für geordnete Verhältnisse, schützt die privaten Ausgaben vor den neugierigen Blicken des Finanzamts und ermöglicht letztlich den schnellen Blick auf die vorhandene Liquidität.
Ein Geschäftsgirokonto sollte also – auch ohne gesetzlichen Zwang – die Selbständigkeit von Beginn an begleiten. Und um sich voll und ganz auf die Entwicklung der eigenen Existenzgründung konzentrieren zu können, macht es durchaus Sinn, sich früh um das passende Konto zu kümmern.
Redaktioneller Hinweis
Diese Informationen wurden Ihnen von der Redaktion des Internetportals Girokontovergleich.org zur Verfügung gestellt. Das Vergleichsportal gehört zur Aslander & Fromeyer Vergleichsportale GmbH und bietet Ihnen neben einem unabhängigen Vergleich aktueller Girokontoangebote weiterführende Informationen sowie individuelle Hilfestellung per Live-Chat und Telefon.
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Im Teil 1 dieses Artikels geht es darum, was Selbstständige & Existenzgründer bei der Buch- und Kontoführung beachten sollten und und wieso sie ihr privates Girokonto nicht für den geschäftlichen Zahlungsverkehr nutzen sollten!
[…] Eine wichtige Bedeutung eines Firmenkontos liegt hingegen in der präzisen Trennung der Zahlungsv…. Gerade Gründer und junge Unternehmer haben sich an diese separaten Transaktionen erst noch zu gewöhnen. In diesem Sinne empfiehlt sich die Einrichtung eines vom Privatkonto unterscheidbaren Betriebskonto, wobei dieses auch ein zweites privates Konto sein kann. Zahlreiche Banken bieten ihren Kunden die Option, kostenlos Unterkonten bereits existierender Bankkonten einzurichten. […]