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Markenschutz: Wie Sie sich vor Nachahmung schützen!

Markenschutz

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Marke ist eine Eigenschaft, die dazu geeignet ist, Unternehmen voneinander zu unterscheiden.
  • Wenn Sie eine Marke besitzen, genießen Sie Markenschutz.
  • Seit der Markenrechtsreform 2019 gelten nun auch Hologramme, Multimediamarken und geräuschhafte Klangmarken als Marke.
  • Eine Domain kann ebenfalls als Marke geschützt werden.

Besitzen Sie eine Marke?

Eine Marke ist grundsätzlich eine Eigenschaft einer Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens, die dazu geeignet ist, die Ware oder Dienstleistung von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Eine Einschränkung gilt jedoch für die Marke: Sie muss eindeutig im Markenregister dargestellt werden können. Demnach ist ein Geruch beispielsweise keine Marke, da er nicht eindeutig und dauerhaft im Markenregister dargestellt werden kann.

Als Marken anerkannt sind zum Beispiel:

  • Bilder und Logos als Bildmarken
  • Worte und Zeichenfolgen als Wortmarken
  • Melodien als Hörmarken
  • Farben als Farbmarken
  • Verpackungen als 3D-Marken
  • Filmszenen als Bewegungsmarken

Seit Anfang 2019 gehören nun auch Hologramme, Multimediamarken und geräuschhafte Klangmarken zu den schutzwürdigen Marken, die Sie eintragen lassen können.

Was bedeutet Markenschutz?

Das Recht, eine Marke einzutragen, ist ein Kennzeichnungsrecht aus dem gewerblichen Rechtsschutz. Und genau darum geht’s: Markenschutz bedeutet, dass ein eingetragener Markenname durch das Markenrecht vor Nachahmung geschützt wird. Jeder Markeninhaber genießt Markenschutz.

Durch die Eintragung der Marke ins Markenregister entsteht automatisch der Markenschutz. Der Markeninhaber hat dann das Recht, bei Markenrechtsverletzungen Abmahnungen und ggf. einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch gegen denjenigen auszusprechen, der seine Marke verletzt hat.

Eintragung: Stehen Ihrer Markenanmeldung Schutzhindernisse entgegen?

Um optimalen Markenschutz zu erreichen, muss die Marke ins Markenregister eingetragen werden. In welches Markenregister eine Marke eingetragen wird, ist abhängig davon, welche Reichweite des Markenschutzes Sie anstreben.

Sie können eine Marke in der Bundesrepublik Deutschland, in der Europäischen Union oder auch international schützen lassen. Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kann der nationale Markenschutz beantragt werden.

Bevor das DPMA die Marke einträgt, erfolgt jedoch von Amts wegen eine Prüfung auf absolute Schutzhindernisse. Liegt ein solches vor, ist die Eintragung der Marke und damit der Schutz ausgeschlossen. Die absoluten Schutzhindernisse sind in § 8 Markengesetz (MarkenG) bzw. Art. 7 Unionsmarkenverordnung (UMV) geregelt.

Sehr häufig stehen die folgenden drei absoluten Schutzhindernisse der Eintragung entgegen. § 8 MarkenG normiert jedoch noch zwölf weitere Schutzhindernisse.

Keine grafische Darstellung möglich

Um eine Marke eintragen zu lassen, muss sie grafisch darstellbar sein. Das bedeutet, dass eine unverwechselbare zweidimensionale Wiedergabe der Marke möglich sein muss. Dies ist z. B. für chemische Formeln, mathematische Funktionen, Notenbilder und Farbmuster zu bejahen.

Fehlende Unterscheidungskraft

Gemäß § 8 MarkenG sind Marken, denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, von der Eintragung ausgeschlossen. Nach dem Bundesgerichtshof (BGH) kommt es auf die sog. Ursprungsidentität an. Die Waren oder Dienstleistungen müssen demnach als von einem bestimmten Unternehmen stammend gekennzeichnet und von denen anderer Unternehmen unterscheidbar sein.

Eignung zur Täuschung

Zeichen, die geeignet sind, das Publikum insbesondere über die Art, die Beschaffenheit oder die geografische Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu täuschen, sind gem. § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG von der Eintragung als Marke ausgeschlossen.

Logo: Eingetragenes Design oder Markenanmeldung?

Für ein Logo gibt es zwei verschiedene Schutzvarianten: das eingetragene Design oder die Marke. Je nachdem, welche Absicht Sie mit Ihrem Logo verfolgen, können Sie auf die eine und/oder die andere Möglichkeit zurückgreifen.

Wenn Sie Ihr Logo beispielsweise auf T-Shirts und Jutebeutel drucken möchten, wollen Sie meistens die Erscheinungsform des Logos (Konturen, Farben etc.) schützen. Hierfür eignet sich das eingetragene Design. Im Unterschied zur eingetragenen Marke besteht der Schutz jedoch nur für maximal 25 Jahre. Es ist allerdings möglich, beide Markenschutzformen kumulativ anzumelden.

Soll durch das Logo die Herkunft Ihrer Waren aus Ihrem Unternehmen gekennzeichnet werden, kann es als Wort- oder Bildmarke geschützt werden. Bei der Markenanmeldung steht Ihnen dann noch eine umfangreiche Prüfung des Patentamtes bevor. Steht Ihrer Marke kein Schutzhindernis entgegen, besteht der Schutz für 10 Jahre. Die Verlängerungsoption besteht jedoch immer.

Wie schützen Sie Ihre Marke im Ausland?

Neben dem bundesweiten Schutz Ihrer Marke ist auch der Markenschutz innerhalb der Europäischen Union möglich. Den entsprechenden Antrag können Sie beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) stellen. Empfehlenswert ist der unionsweite Markenschutz insbesondere, wenn Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa anbieten wollen.

Ist ein weiterführender internationaler Schutz gewünscht oder sogar erforderlich, kann die Marke bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) registriert werden.

Was kostet die Registrierung einer Marke?

Die Registrierung einer Marke kostet für eine deutsche Marke mindestens 290 Euro, für eine Unionsmarke 850 Euro. Für die internationale Registrierung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum ist die Höhe der Kosten abhängig davon, auf welche Länder sich der Markenschutz erstrecken soll.

Kann eine Domain markenrechtlichen Schutz erlangen?

Bei einer Domain muss zunächst zwischen ihren unterschiedlichen Bestandteilen unterschieden werden. Eine Domain enthält eine Top-Level-Domain (TLD) und eine Second-Level-Domain (SLD). Doch lediglich die Second-Level-Domain lässt sich als Marke schützen.

Beispiel: www.das-unternehmerhandbuch.de (TLD: .de; SLD: das-unternehmerhandbuch)

Eine (Second-Level-)Domain kann als Wort- oder Wort-Bild-Marke geschützt werden.

Registrieren können Sie ihre (Second-Level-)Domain als Werktitel oder als Wortmarke. Der Schutz einer Wortmarke umfasst lediglich den Text eines Begriffs oder Slogans. Schutzwürdig sind jedoch nur Begriffe, für die kein Freihaltebedürfnis (absolutes Schutzhindernis) besteht. Es bezeichnet das Interesse von Wettbewerbern eines Unternehmens, Ihre Marken nach Art, Beschaffenheit, Menge, Bestimmung, Wert oder Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu bezeichnen. Solche Bezeichnungen sind daher als Marke ausgeschlossen.

Allerdings kann der Markenschutz auch durch die bloße Benutzung der Domain entstehen. Beispielsweise müsste man amazon.de nicht eintragen, weil jeder weiß, dass hinter dieser Domain die Marke Amazon steht.

Bei einer Wort-Bild-Marke (s.o.) geht es meistens um Slogans, deren Text und Layout geschützt werden sollen, weil sie regelmäßig (Voraussetzung) in engem Zusammenhang gezeigt werden. Besitzen Sie eine solche Wort-Bild-Marke und verwenden den Text dieser als Domain (im selben Geschäftsbereich), ist die Domain automatisch auch geschützt – auch, wenn sie nicht gesondert eingetragen wurde.

Wenn Sie auch das Layout Ihres Slogans schützen lassen wollen, ist die Wort-Bild-Marke die richtige Markenschutzform. Voraussetzung dafür ist, dass der Text über einen individuellen grafischen Charakter verfügt und nicht in Schreibmaschinenschrift darstellbar ist.

Wie können Sie Ihre Domain als Marke schützen?

Im ersten Schritt bedarf es der Feststellung, ob Ihre Domain bereits von einem anderen Unternehmen beim DPMA registriert wurde. Ist die Marke noch nicht registriert, können Sie den Antrag auf Markenanmeldung beim DPMA stellen. Anschließend wird von Amts wegen geprüft, ob Ihrer Markenanmeldung Schutzhindernisse entgegenstehen.

Für frühere Markeninhaber besteht nun eine dreimonatige Widerspruchsfrist. Danach gelten Sie als Markeninhaber und genießen umfassenden Markenschutz für Ihre Domain.

Was passiert, wenn jemand meine Marke als Domain verwendet?

Sind Sie Inhaber einer Wort- oder Wort-Bild-Marke und durch die Verwendung einer identischen Bezeichnung in einer Domain besteht Verwechslungsgefahr mit Ihrer Marke, können Sie die Bezeichnung rechtlich untersagen.

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Kategorie: Recht & Steuern

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