Personal & Weiterbildung
Kommentare 1

Alles über die Qualifizierungsoffensive des Bundes

Qualifizierungsoffensive

Automatisierung, digitaler Wandel, Fachkräftemangel – die Arbeitswelt sieht sich heutzutage mit vielerlei Herausforderungen konfrontiert. Um diesen begegnen zu können, hat der Bund 2018 die Nationale Weiterbildungsstrategie gestartet.

Worum es bei der Qualifizierungsoffensive genau geht und wie Angebote effektiv genutzt werden können? Das und mehr verraten wir in diesem Artikel.

Veränderte Anforderungen der Arbeitswelt

Vor nicht allzu langer Zeit sorgten Schlagzeilen wie „Diese Jobs werden durch Maschinen ersetzt“ für Entsetzen. Schnell verbreitete sich die Angst unter Mitarbeitern, dass sie in einigen Jahren nicht mehr gebraucht werden.

Tatsächlich hat die vierte industrielle Revolution begonnen. Diese verdeutlicht, wie stark Menschen, Maschinen und Produkte miteinander verknüpft sind.

Mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologie können bei der Industrie 4.0 Maschine und Abläufe in der Industrie intelligent miteinander vernetzt werden. Dies wirkt sich direkt und indirekt auf viele Jobs aus.

Dass die menschliche Arbeitskraft dadurch überflüssig wird, stimmt jedoch nicht, betont Holger Bonin vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). Vielmehr verändern sich die Anforderungen an Arbeitnehmer. Vom ZEW heißt es: „Die Beschäftigten benötigen Qualifizierung, um komplexere, schwer automatisierbare Aufgaben neu zu übernehmen, aber auch um die Technologien als Arbeitsmittel zu verwenden.“

Konkret bedeutet dies, dass Weiterbildungen, Umschulungen und betriebliche Fortbildungen an Bedeutung gewinnen werden.

Mit der Qualifizierungsoffensive am Ball bleiben

Die von Bundesminister Heil ins Leben gerufene Qualifizierungsoffensive bietet beim Wandel in der Arbeitswelt konkrete Hilfestellung. Arbeitnehmer sollen beim Erwerb benötigter Qualifikationen ausreichend unterstützt werden. Hierfür wurde etwa das Qualifizierungschancengesetz geschaffen. Dieses ermöglicht eine grundsätzliche Weiterbildungsförderung unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße. Eine Verbreiterung des Zugangs zur Weiterbildungsförderung sowie die Stärkung der Weiterbildungsberatung sind die Kernziele der Qualifizierungsoffensive des Bundes.

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Qualifizierungschancengesetz. Dieses sieht eine starke Förderung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor. Eine Geförderte Weiterbildung dank Qualifizierungschancengesetz ist in vielen Fällen möglich. Dabei gliedert sich das Gesetz in einen leichteren Zugang zur Weiterbildungsförderung, in verbesserte Förderleistungen sowie eine ausgebaute Weiterbildungsberatung.

Zielgruppen der Offensive sind

  • Beschäftigte, die berufliche Tätigkeiten ausüben, welche durch Technologien ersetzt werden könnten
  • Beschäftigte, die eine berufliche Weiterbildung in einem Beruf anstreben, in welchem ein Fachkräftemangel besteht (Engpassberufe)

Darüber hinaus sieht das Qualifizierungschancengesetz folgende Regelungen vor:

  • Der Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung wird ausgeweitet
  • Der Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld wird erleichtert
  • Der Beitragssatz zur Arbeitsförderung wird von 3,0 auf 2,5 Prozent gesenkt
  • Die ursprünglich befristet geltende Regelung der Anerkennung einer sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung bis zu einer maximalen Beschäftigungsdauer von 70 Tagen oder drei Monaten wird dauerhaft fortgeführt.

Das hat sich zum bisherigen Angebot geändert

Mit der Qualifizierungsoffensive sind einige Änderungen in Kraft getreten.

Konnten bislang lediglich Beschäftigte ohne Berufsabschluss, von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen sowie mittleren Unternehmen eine Förderung unterhalten, wurde der Kreis der Förderberechtigten nun ausgeweitet. Beschäftigte haben nun unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße die Chance auf eine Weiterbildungsförderung.

Darüber hinaus wurden die Förderleistungen verbessert, so dass nicht mehr nur die Weiterbildungskosten übernommen werden. Das Qualifizierungschancengesetz sieht auch Zuschüsse zum während der Weiterbildung gezahlten Arbeitsentgelt vor. Bis dato gab es Arbeitsentgeltzuschüsse nur für Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten unter Fortzahlung von Arbeitsentgelt für berufsabschlussorientierte Weiterbildung freigestellt haben. Ab sofort werden Arbeitsentgeltzuschüsse auch für berufliche Qualifizierungen geleistet, die länger als 160 Stunden dauern und nicht ausschließlich arbeitsplatzbezogen sind.

Wie hoch die Zuschüsse zur Weiterbildung sowie zur Lohnfortzahlung sind, hängt von der Unternehmensgröße ab. Hierfür erfolgt eine Einteilung in Abhängigkeit der Anzahl an Beschäftigten. Dabei gilt: Je weniger Beschäftigte im Unternehmen arbeiten, umso höher fallen die Zuschüsse aus. Bei weniger als zehn Beschäftigten werden bis zu 75 % der Lohnfortzahlungskosten sowie bis zu 100 % der Weiterbildungskosten übernommen. Betriebe mit mehr als 2.500 Beschäftigten können immerhin mit bis zu 15 % Kostenzuschuss gefördert werden.

Ergänzend zum Qualifizierungschancengesetz wurde 2020 das Arbeit-von-morgen-Gesetz verabschiedet. Dieses ist ebenfalls Teil der Qualifizierungsoffensive und stärkt nochmals die Möglichkeiten von Weiterbildung und Qualifizierung in besonderen Situationen. Es enthält etwa verbesserte Fördermöglichkeiten für Qualifizierungen in Transfergesellschaften.

Was es mit Weiterbildungsberatung und Qualifizierungsförderung auf sich hat

Neben Anpassungsqualifizierungen, bei denen berufliche Kompetenzen zur beruflichen Eingliederung vermittelt werden, wird der Fokus nun auch auf Erweiterungsqualifikationen gelegt. Beschäftigte, die sich qualifikatorisch breiter und flexibler für den Arbeitsmarkt aufstellen wollen, können ebenfalls eine Förderung erhalten. Dies soll auch die Aufstiegschancen von arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erhöhen.

Nicht nur die Weiterbildungsförderung selbst ist eine wichtige Säule der Qualifizierungsoffensive. Ergänzend dazu wird die Weiterbildungsberatung ausgebaut. Interessierte können sich zum Beispiel konkret dazu beraten lassen, wie sie ihre Beschäftigungsfähigkeit vor dem Hintergrund des technischen Wandels erhalten oder verbessern können. Dieses Beratungsangebot gilt für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen. Unternehmer bekommen so die Chance, frühzeitig Qualifizierungsbedarf ihrer Belegschaft zu erkennen.

Wie findet man passende Weiterbildungsangebote?

Trotz Anpassung und Verbesserung der Weiterbildungsförderung gibt es keinen Rechtsanspruch auf diese. Der Arbeitgeber muss einer entsprechenden Maßnahme zustimmen.

Ansprechpartner zur Beratung finden Beschäftigte bei der jeweiligen Agentur für Arbeit bzw. beim örtlichen Jobcenter. Weiterführende Informationen bietet außerdem die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit.

Arbeitgeber, die bei ihren Beschäftigten einen Weiterbildungsbedarf sehen, können sich an den Arbeitgeber-Service (AGS) der Betriebssitz-Agentur für Arbeit wenden. Bei einer Großkundenbetreuung gibt es regional gebündelte Ansprechpartner, die sich wie folgt unterteilen:

  • Region Nord-Ost (Standort Berlin): Für Arbeitgeber mit Betriebssitz in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt
  • Region West (Standort Bonn): Für Arbeitgeber mit Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen
  • Region Süd (Standort München): Für Arbeitgeber mit Betriebssitz in Baden-Württemberg und Bayern

Steht einer Weiterbildungsförderung nichts mehr im Weg, heißt es noch, einen passenden Bildungsanbieter finden. Damit die Förderung in Anspruch genommen werden kann, sollte der Anbieter entsprechend zertifiziert sein. Dies stellt gleichzeitig sicher, dass das Bildungsangebot von einer unabhängigen Stelle geprüft und bewertet wurde. Bei der Auswahl sollte man auf die so genannte AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) achten.

Außerdem empfiehlt es sich, vorab ein kostenfreies Beratungsgespräch wahrzunehmen. In diesem können Arbeitgeber und Arbeitnehmer klären, welchen Qualifizierungsbedarf es konkret gibt und mit welchen Angeboten dieser sichergestellt werden kann.

Übrigens gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit einer innerbetrieblichen Weiterbildung. Dies ist dann der Fall, wenn die Weiterbildung eine Dauer von mehr als 121 Stunden in Anspruch nimmt und von einem zugelassenen Träger durchgeführt wird.

Qualifizierungsoffensive

Pin it!

1 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wenn Du wissen möchtest, welche Daten wir beim Hinterlassen eines Kommentars speichern, schau bitte in unsere Datenschutzerklärung.