Felicitas M. (36) erwachte in ihrer Münchner Wohnung mit Kopfschmerzen und Übelkeit. Die Wahrheit lag nicht im Wein des Vorabends – jedenfalls nicht unmittelbar. Decken und Wände ihrer Wohnung fand sie mit einem grauschwarzen Rußschleier überzogen.
Die alarmierte Feuerwehr fand die Quelle im Wohnzimmer. Eine vergessene Kerze war heruntergebrannt. An einer Tischdecke und anderem Dekomaterial entwickelte sich ein Schwelbrand unter starker Rauchentwicklung, der dann von selbst erlosch.
Felicitas M. tat zwei Dinge. Zuerst zündete sie noch einmal ein Kerzchen an – am Altar des Heiligen Florian in der Münchner Peterskirche. Danach ließ sie in ihrer Wohnung zwei Rauchmelder installieren. Denn auch Schutzengel gehen mit der Zeit und freuen sich über technische Unterstützung.
Rauchmelder retten Leben!
Dennoch sind sie in Deutschland erst in 31 Prozent der Haushalte installiert. Länder wie die USA oder Großbritannien weisen eine Ausstattungsquote von über 90 Prozent aus – dort ging die Zahl der Brandtoten durch die flächendeckende Versorgung um 40 Prozent zurück. Aber auch in Deutschland ist eine signifikante Steigerung in den nächsten Jahren zu erwarten.
Die Landesbauordnungen beinahe aller Bundesländer schreiben bei Neubauten die Ausstattung mit Rauchmeldern schon länger vor. Lediglich Berlin, Brandenburg und Sachsen haben keine Vorschriften erlassen. Bei Bestandswohnraum gibt es Übergangsfristen, die etwa in Hessen und Baden-Württemberg Ende 2014 ablaufen, in vielen anderen Ländern Ende 2015.
Insbesondere Vermieter kommen dann an dieser Investition nicht mehr vorbei. Welche Rechte und Pflichten Vermieter haben und wie die Kosten umzulegen sind, finden Sie etwa hier.
Was ist ihnen ihr Leben wert?
Der Handel reagiert bereits auf die aktuelle Gesetzeslage und die steigende Sensibilisierung der Menschen für das Thema Brandschutz. In Discount-Märkten gibt es schon Geräte zum Spottpreis. Handwerk und Fachhandel sollten diesen Trend nicht verschlafen. Gerade wenn es um die Sicherheit von Menschen geht, können die mit ihrem Qualitätsanspruch punkten. Wer will sein Leben schon einem Ramschartikel anvertrauen?
Das Thema Brandschutz lässt sich aufgrund der ablaufenden Fristen in Werbung und Marketing einbinden, zum Beispiel für spezielle Rauchmelder-Beratung. Dazu gehört freilich Kompetenz und die Sensibilisierung der Kunden und Verbraucher für hochwertige und zuverlässige Produkte.
Alle in der EU gehandelten Rauchmelder müssen die Norm DIN EN 14604 erfüllen. Die schreibt vor:
- mindestens 85 Dezibel Alarmlautstärke
- ein regelmäßiges Warnsignal 30 Tage vor Ende der Batteriekapazität
- Testknopf zur Funktions-Prüfung
- eine nach alles Seiten offene Rauchmesskammer
Das sind Mindestanforderungen. Als Qualitäts-Anspruch reichen diese Merkmale aber nicht aus. Experten empfehlen zusätzlich weitere Qualitätsmerkmale. Dazu gehören:
- Schutz gegen das Eindringen von Staub oder Insekten
- eine Lithium-Batterie mit zehnjähriger Haltbarkeit
- eine Schnittstelle für weitere Funktionen, zum Beispiel Funkaufschaltung
Diese Qualitätskriterien garantieren nach der vfdb-Richtlinie 14-01 zertifizierte Geräte. Diese mit einem verkaufsfördernden Q-Logo versehenen Rauchmelder gibt’s nur im Fachhandel.