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Was Unternehmer beim Jahresabschluss beachten müssen

Jahresabschluss

Seit Wochen schon erfüllt der Duft von Glühwein, gebrannten Mandeln und Lebkuchen die Luft – Weihnachten steht vor der Tür.

Nicht jeder aber kann die besinnliche Adventszeit unbeschwert genießen. Für viele Unternehmer ist es an der Zeit, den Jahresabschluss zu erstellen: Die Frist zur Offenlegung für das vorangegangene Bilanzgeschäftsjahr läuft zum Ende des Jahres ab. Wird diese nicht eingehalten, droht ein Ordnungsgeldverfahren.

Nicht jeder Unternehmer ist bilanzierungspflichtig

Grundsätzlich gilt: Einen Jahresabschluss müssen nur solche Unternehmen erstellen, die handels- oder steuerrechtlich zur Buchführung verpflichtet sind.

Gewerbetreibende, deren Gewinn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen eine Grenze von 60.000 Euro nicht übersteigt, sind davon regelmäßig nicht betroffen – sie können ihre Gewinnermittlung ganz einfach in Form der Einnahmen-Ãœberschuss-Rechnung abgeben. Gleiches gilt, wenn die in diesen Jahren erzielten Umsatzerlöse unter 600.000 Euro liegen. Auch Freiberufler müssen nicht bilanzieren.

Alle anderen Kaufleute trifft die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses.

Während Einzelunternehmen und kleinere Personengesellschaften in der Regel nur Bilanz und Gewinn-und-Verlustrechnung vorlegen müssen, gilt für größere Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften die Bilanzierungspflicht nach dem Publizitätsgesetz (PublG). Sie sind mit einer maximalen Frist von zwölf Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres zur Offenlegung verpflichtet.

Folgen der versäumten Offenlegung

Bis zum Ende des Jahres haben Unternehmer Zeit, ihren Jahresabschluss in elektronischer Form beim Bundesanzeiger einzureichen. Verstreicht die Frist, kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren einleiten. Nach der Androhung eines Ordnungsgeldes haben Unternehmen weitere sechs Wochen Zeit, um ihrer Pflicht nachzukommen. Bleibt eine Reaktion aus, werden sie zur Kasse gebeten.

Bislang musste mit einem Ordnungsgeld von wenigstens 2.500 Euro gerechnet werden. Künftig aber bemisst sich die Höhe des Ordnungsgeldes an der Größe des Unternehmens: Das Mindestordnungsgeld für Kleinstgesellschaften wurde auf 500 Euro, das für kleine Gesellschaften auf 1.000 Euro gesenkt.

Vorbereitung der Unterlagen als wichtige Grundlage

Die Erstellung des Jahresabschlusses bedarf einer gründlichen Vorbereitung. Zu den wichtigsten Vorarbeiten zählen die Erfassung des Anlagevermögens und die Erfassung von Verträgen und Belegen.

Darüber hinaus sollten die Vorräte erfasst, die Einträge im Fahrtenbuch überprüft sowie Forderungen und Abschreibungen ermittelt und erfasst werden.

Weiterhin ist darauf zu achten, im Voraus bezahlte Aufwendungen oder bereits verbuchte Einnahmen für das nächste Geschäftsjahr als Rechnungsabgrenzungsposten zu verbuchen. Auch empfiehlt es sich, Rückstellungen zu bilden und erwartete Verbindlichkeiten wie etwa Steuern oder drohende Verluste gewinnmindernd zu verbuchen.

Wer ein bisschen Hilfe bei den ganzen Buchungen benötigt, der schaut sich einfach im Grundkurs Buchhaltung um – da wird das alles genau erklärt:

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Steuerliche Optimierungsmaßnahmen

Grundsätzlich gilt: Die Höhe des an das Finanzamt zu überweisenden Betrages steigt mit der Höhe des Gewinns. Aus diesem Grund sollte das Jahresergebnis stets optimiert werden.

Dies lässt sich zum Beispiel durch eine vorzeitige Investition erreichen: Werden bestimmte Gegenstände ohnehin benötigt, lohnt sich die Anschaffung zu Jahresende, auf diese Weise nämlich können der Gewinn – und damit die Abgaben – reduziert werden.

Auch Rechnungen sollten noch in diesem Jahr bezahlt werden. Oftmals bietet sich die Vereinbarung von Teilzahlungen an.

Einnahmen hingegen sollten grundsätzlich ins nächste Jahr verschoben werden.

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4 Kommentare

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    Mailin Dautel sagt

    Es ist wirklich eine Erleichterung wenn die Papiere und die Unterlagen schon vorbereitet sind. Wenn man seine Unterlagen das ganze Jahr über ordnet und man ein System hat gehen solche Dinge viel schneller. Ich habe mir ein richtiges Ablagesystem ausgedacht und damit klappt das eigentlich immer recht gut.

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    Ich habe über die Bilanzerstellung nachgedacht, als ich das Unternehmen gegründet habe. Das ist aber schon Jahre her. Mittlerweile nutzen wir für alles Software. In der Ausbildung war das noch alles anders.

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    Jim Winkler sagt

    So ein Jahresabschluss braucht schon gut viel Zeit und Energie. Am besten wäre es wenn ich ein Computerprogramm hätte welches ich auch täglich nutze und mir am Jahresende meinen Abschluss automatisch macht. Denn wenn ich als Unternehmer mich nicht auf mein Business konzentrieren kann leidet meine Glaubwürdigkeit.

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    Ester Diemer sagt

    Vielen Dank für die Hinweise zum Jahresabschluss von Unternehmen. Für ein Referat in Wirtschaftskunde informiere ich mich gerade zu Steuererklärungen und dem Vergleich zwischen Gewerbe und Privathaushalt. Die Optimierungsmaßnahmen, die Sie im letzten Absatz erwähnen, werde ich auf jeden Fall als deutlichen Unterschied anführen – außer ich finde heraus, dass auch Privathaushalte das Jahresergebnis durch vorzeitige Investitionen und spätere Einnahmen versuchen zu verbessern.

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