Finanzen & Buchhaltung
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Lexikon Buchhaltung: J

Lexikon Buchhaltung: J

Im Unternehmerhandbuch gibt es ganz viele Beiträge zum Thema Buchhaltung. Klar, das ist ja auch ein wichtiger Bereich für jedes Unternehmen :-)

Wenn ihr keine BWLer oder Steuerberater oder so seid, dann können die verschiedenen Begriffe ganz schön verwirrend sein, oder?

Daher fasse ich diese jetzt nach und nach zusammen und erstelle ein Lexikon der Buchhaltung. Und wenn neue Begriffe hinzukommen, dann ergänze ich die Beiträge einfach, das ist ja im Internet problemlos möglich. Eine große Sammelseite des ganzen Lexikons von A-Z gibt es natürlich auch.

Heute Buchhaltungsbegriffe mit dem Buchstaben J!

Jahresabschluss

Gemäß § 242 HGB gilt: Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bilden den Jahresabschluss.

Je nach Größe des Unternehmens kommen dann noch Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel hinzu (s. § 264 HGB). Außerdem sind einige Rechtsformen dazu verpflichtet, ihre Abschlussbilanz zu veröffentlichen (s. Publizitätsgesetz – PublG).

Wenn Unternehmen vom Jahresabschluss sprechen, dann haben sie in der Regel den handelsrechtlichen Abschluss vor Augen. Der Steuerberater stellt zum Jahresabschluss die Steuererklärungen auf. Diese berücksichtigen die steuerrechtlichen Vorgaben. So kommt es, dass Steuererklärungen und Handelsbilanz zahlenmäßig auf den ersten Blick nicht übereinpassen. Die Hintergründe liegen in den unterschiedlichen Ansätzen gemäß Handels- und Steuerrecht.

Wichtige Fristen und Vorschriften findet ihr hier:

Link zum Beitrag

Wie ihr die Abschlussbuchungen in der Buchhaltung umsetzt und was es zu beachten gilt, steht hier:

Link zum Beitrag

Jahresergebnis

Das Jahresergebnis ist im Rechnungswesen die sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergebende Differenz aus Erträgen und Aufwendungen einer Rechnungsperiode.

Zur Ermittlung des Jahresergebnisses bietet der § 275 HGB zwei Verfahren an: das Gesamtkostenverfahren oder das Umsatzkostenverfahren. In diesem Paragraphen steht auch genau drin, welche Positionen jeweils auszuweisen sind.

Mehr Infos zum Gesamtkostenverfahren findet ihr hier:

Gesamtkostenverfahren

Jahresüberschuss

Wenn die Erträge die Aufwendungen übersteigen, dann hat man einen Jahresüberschuss.

Aus dem Jahresüberschuss des Vorjahres wird der Gewinnvortrag für das aktuelle Jahr. Klar, denn das ist der Gewinn aus den Vorjahren, einen aktuellen Jahresüberschuss kann es am 01.01. ja noch nicht geben.

Jahresfehlbetrag

Wenn jedoch die Aufwendungen die Erträge übersteigen, dann ergibt sich leider ein Jahresfehlbetrag.

Dann hat man im Folgejahr keinen Gewinnvortrag sondern einen Verlustvortrag – logisch,  oder?

Jut …

Gibt es echt nur vier Begriffe mit J? Ich werde nochmal recherchieren – das kommt mir merkwürdig vor!

Das war’s mit dem Lexikon Buchhaltung: J – die anderen Buchstaben folgen nach und nach :-)

Basiswissen Rechnungswesen & Buchhaltung

Rechnungswesen, Buchhaltung, Controlling – wie hängt das alles zusammen?

Das Rechnungswesen dient der systematischen Erfassung, Überwachung und informatorischen Verdichtung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme.

Die Buchhaltung ist dabei der externe Teil des Rechnungswesens. Sie dient dazu (wie der Name schon sagt), die finanzielle Situation des Unternehmens nach außen darzustellen.

Der interne Teil des Rechnungswesens liefert dem Unternehmer die Daten, die zur Steuerung und Planung des Unternehmens notwendig sind (daher auch internes Rechnungswesen bzw. Controlling bestehend aus Kostenrechnung, Statistik & Vergleich und Planung).

Ihr wollt noch mehr zu diesen Themen wissen? Dann hier entlang:

Buchhaltung

Das große Lexikon Buchhaltung:

Lexikon Buchhaltung von A-Z

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Rechnungswesen

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Auf geht’s – fröhliches Lesen euch allen!

Lexikon Buchhaltung: J

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