Recht & Steuern
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Umsatzsteuer – Basiswissen

Umsatzsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung, Pauschale Vorsteuer

Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer / Vorsteuer – fast jeder kennt mindestens einen dieser Begriffe, aber ist auch jedem klar, wer diese Steuern letztlich bezahlt und wie man sie berechnet?

Im Folgenden eine kurze Einführung in das System der Umsatzsteuer in Deutschland und was dies für den Unternehmer bedeutet.

Kurz-Version Thema Umsatzsteuer

Wieso spricht man von Mehrwertsteuer?
Und was ist der Unterschied zu Umsatzsteuer und Vorsteuer?

Ganz kurz erklärt:

System der Umsatzsteuer

Auf jeder Stufe der Steuererhebung wird nur der vom jeweiligen Unternehmen erzeugte Mehrwert besteuert.

Umsatzsteuer = Steuer auf den Umsatz des Unternehmens

Vorsteuer = Steuer auf Vorleistungen durch Lieferanten

Mehrwertsteuer = Steuer auf den durch das Unternehmen geschaffenen Mehrwert

Berechnung der Umsatzsteuer

„Umsatz – Vorleistung = Mehrwert“ bzw. „Umsatzsteuer – Vorsteuer = Mehrwertsteuer“

Umsatzsteuer-Abgabe ans Finanzamt

Verrechnet man die eingenommene Umsatzsteuer mit der gezahlten Vorsteuer, so erhält man den an das Finanzamt abzuführenden Betrag bzw. die auf die Leistung des Unternehmens berechnete Mehrwertsteuer. Ist die Differenz negativ, so erhält man den Betrag vom Finanzamt zurück.

Getragen wird die gesamte Umsatzsteuer letztlich vom Endverbraucher, da dieser (im Gegensatz zu den Unternehmen) nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, d.h. dass er die an Lieferanten gezahlte Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer nicht vom Finanzamt erstattet erhält.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist die Steuer auf den Umsatz bzw. Erlös, den das Unternehmen mit seinen Leistungen und Lieferungen erzielt. Seit der Harmonisierung des Steuersystems 1967 wird der Begriff Umsatzsteuer gleichbedeutend mit Mehrwertsteuer verwendet.

Der Unternehmer muss die vereinnahmten Umsatzsteuerbeträge in regelmäßigen Abständen an das Finanzamt abführen.

Vorsteuer

Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die in der Rechnung des Lieferanten ausgewiesen wird.

Dieser Betrag wird zwar vom Unternehmen an den Lieferanten gezahlt, wird jedoch vom Finanzamt in regelmäßigen Abständen an den Unternehmer erstattet.

Umsatzsteuersätze in Deutschland

Seit 01.01.2007 gelten in Deutschland ein Umsatzsteuersatz von 19% und ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7%. Eine Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände (wie z.B. Tomaten und Trüffel) findet sich hier. Einige Leistungen sind sogar ganz von der Umsatzsteuerpflicht befreit, wie z.B. Briefmarken.

Umsatzsteuerpflicht (Kleinunternehmerregelung)

Nicht jeder Unternehmer ist umsatzsteuerpflichtig. Als Kleinunternehmer kann man wählen, ob man am Umsatzsteuerverfahren teilnehmen möchte (s.a. UStG § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer) oder es lieber bleiben lässt. Hat man sich allerdings für die Teilnahme entschieden, so ist man an diese Entscheidung für mindestens fünf Jahre gebunden.

Die Voraussetzung für die Kleinunternehmerregelung sind gegeben, wenn im Vorjahr weniger als 22.000 € Umsatz (zuzüglich der darauf entfallenden Steuer) erwirtschaftet wurden und im gleichen Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € erwirtschaftet werden. (Im ersten Jahr gilt übrigens auch die Umsatzgrenze von 22.000 EUR, da es ja noch kein Vorjahr geben kann.)

Werden diese Grenzen überschritten, besteht der Status Regelunternehmer. Umsatzsteuer muss abgeführt und ausgewiesen werden.

Quelle: § 19 UStG

Zudem sind bestimmte Berufsgruppen (z.B. Ärzte) von der Erhebung der Umsatzsteuer ausgeschlossen.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung: man erspart sich einiges an Verwaltungsaufwand und die Kunden müssen nur den Netto-Rechnungsbetrag zahlen. Dieser Netto-Vorteil wirkt sich allerdings nur aus, wenn die eigenen Kunden Endkunden bzw. Verbraucher sind, da Unternehmen die an andere Unternehmen gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.

Nachteile der Kleinunternehmerregelung: man bekommt vom Finanzamt die in den Rechnungen von Lieferanten enthaltene Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer nicht erstattet, d.h. man kauft „teurer“ ein. Außerdem wird man „teurer“ bei Geschäften mit Endkunden bzw. Verbrauchen, falls man so viel Erfolg hat, dass man die Umsatzgrenzen sprengt und dann kein Kleinunternehmer mehr ist, da man ja dann die Umsatzsteuer auf die Preise aufschlagen muss, will man die Steuer nicht aus der eigenen Marge bezahlen.

Beispiele

Teilnahme am Umsatzsteuerverfahren

Rechnungen an Kunden:
Verkaufspreis 100,00 EUR brutto = 84,03 EUR netto zzgl. 19% Umsatzsteuer (15,97 EUR)

Rechnungen von Lieferanten:
Einkaufspreis 49,90 EUR brutto = 41,93 EUR netto zzgl. 19% Vorsteuer (7,97 EUR)

Zahlung an das Finanzamt:
15,97 EUR – 7,97 EUR = 8,00 EUR

Gewinn bzw. Deckungsbeitrag:
100,00 EUR – 49,90 EUR – 8,00 EUR = 42,10 EUR oder auch 84,03 EUR – 41,93 EUR = 42,10 EUR

Keine Teilnahme am Umsatzsteuerverfahren

Rechnungen an Kunden:
Verkaufspreis 100,00 EUR brutto = 100,00 EUR netto ohne Umsatzsteueraufschlag

Rechnungen von Lieferanten:
Einkaufspreis 49,90 EUR brutto = 49,90 EUR netto ohne Vorsteuerabzug

Zahlung an das Finanzamt: keine

Gewinn bzw. Deckungsbeitrag:
100,00 EUR – 49,90 EUR = 50,10 EUR

Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung

Vom Finanzamt wird festgelegt, in welchen Intervallen (monatlich, quartalsweise, jährlich) der Unternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben muss. Diese enthält eine Aufsummierung aller getätigten Umsätze und erhaltenen Vorleistungen bzw. der darin enthaltenen Steuern.

  • Bei SOLL-Buchführung entspricht diese den im entsprechenden Zeitraum eingegangenen Lieferantenrechnungen und gestellten Kundenrechnungen.
  • Bei IST-Buchführung den erhaltenen Einnahmen von Kunden, Lieferantenrechnungen werden jedoch auch hier nach dem SOLL-Prinzip erfasst, d.h. es zählt das Rechnungsdatum!

Die jeweils enthaltene Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer wird gegeneinander verrechnet und die Differenz an das Finanzamt abgeführt bzw. vom Finanzamt erstattet.

Jährlich ist zusätzlich eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben. Diese summiert alle Umsatz- und Vorsteuerbeträge des Jahres auf und führt meist zu einer kleineren Korrekturzahlung, da in den Umsatzsteuervoranmeldungen durch Rundungen bzw. Fehlbuchungen oder nachträglich korrigierte Buchungen oft nicht die finalen Werte enthalten sind.

Sie dient außerdem als Basis für die Festlegung der künftigen Umsatzsteuervoranmeldungs-Intervalle. Lag der Umsatzsteuerbetrag im Vorjahr über 7.500 EUR, so ist die Voranmeldung künftig monatlich anzugeben, bei einer Umsatzsteuer zwischen 1.000 EUR und 7.500 EUR wird die quartalsweise Abgabe festgesetzt und unter 1.000 EUR reicht die jährliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung.

Mehr Informationen

WICHTIG: die o.g. Erläuterungen beziehen sich nur auf Geschäfte in Deutschland. Bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen gibt es so viele Details, die es zu beachten gilt, dass ich darauf in einem separaten Artikel eingehen werde.

Die gesetzliche Basis für die Umsatzsteuer findet sich im Umsatzsteuergesetz (UStG).

Mehr Infos findet ihr in der Kategorie „Finanzen“ bzw. „Steuern“.

Anmerkung: Ich möchte betonen, dass ich kein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bin und die dargestellten Informationen meine persönliche Meinung widerspiegeln.

Umsatzsteuer

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8 Kommentare

  1. Avatar-Foto
    Hans Heise sagt

    Ein freundliches Hallo und guten Tag.
    Bevor ich mit meinem Problem loslege würde ich gern erst ein erfahren, ob diese Adresse noch relevant ist?
    Besten Dank im Voraus und freundliche Grüße

  2. Avatar-Foto
    Daniel sagt

    Wie ist es wenn ich im März für 5.000,- zzgl. Mwst einkaufe aber nur 2000,- einnehme?
    Wenn ich dann im April nichts einkaufe aber wieder 2000,- einnehme, muss ich dann die Mwst zahlen oder verrechnet sich das noch mit den Ausgaben die ich im Monat zuvor hatte? Interessant zB beim Autokauf und größeren Anschaffungen.

    • Heike Lorenz

      Hi Daniel,
      das ist ganz einfach:

      März:
      Einnahmen: 2.000 EUR zzgl. 380 USt. (19%)
      Ausgaben: 5.000 EUR zzgl. 950 VSt. (19%)
      Summe Umsatzsteuervoranmeldung = -570 EUR, die bekommst du vom Finanzamt zurück

      April:
      Einnahmen: 2.000 EUR zzgl. 380 USt. (19%)
      Ausgaben: 0 EUR
      Summe Umsatzsteuervoranmeldung = +380 EUR, die musst du ans Finanzamt zahlen

      VG
      Heike

      • Heike Lorenz

        Hi Anonymous,
        „vielen Dank für die Blumen“ ist ein Ausdruck, den man verwendet, wenn man sich für ein Kompliment bedanken will :-)
        Und mein Dank galt nicht dir, sondern eben Sebastian, der hier vor längerer Zeit ein Lob aussprach…

        Viele Grüße
        Heike

  3. Avatar-Foto

    Bin heute durch einen Kommentar bei „selbststaendig im netz“ auf Euch aufmerksam geworden. Habe sofort Abo gebucht :) Gefällt mir!

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