Management & Controlling
Kommentare 9

Das kleine 1×1 der Rechnungswesen-Begriffe – Einnahme & Ertrag

Rechnungswesen - Einnahme & Ertrag

Im vorherigen Artikel dieser Reihe ging es um die Unterschiede zwischen Einzahlung und Einnahme. Beides Begriffe aus dem Rechnungswesen und auch gern synonym verwendet, aber eben doch nicht genau gleich.

Heute kommt der Begriff ERTRAG hinzu – auch gerne synonym verwendet, aber eben auch mit einer eigenen Bedeutung!

Die Unterschiede sollte man kennen, sonst kann man sich bei der Analyse der Unternehmenszahlen schnell mal vertun…

Erklärung und Unterschied zwischen Einnahme & Ertrag

Hier wie gehabt zunächst eine grobe Übersicht des jeweiligen Begriffs und der Unterschiede zur jeweils nächsten Stufe, Beispiele für die einzelnen Begriffe gibt’s natürlich danach auch ;-)

Einnahme

Jeden Vorgang bei dem das Geldvermögen des Unternehmens zunimmt, nennt man Einnahme.

Dabei sind Einnahmen die in „Geld“ ausgedrückten Sachwerte und Leistungen, die das Unternehmen an den Markt abgibt. Wann der Zahlungsmittelfluss stattfindet ist dabei unerheblich (Vorauskasse, Zahlung auf Ziel oder Sofortzahlung, alles ist möglich) und auch der Zeitpunkt der Leistungserbringung ist unerheblich.

Ertrag

Jeden Vorgang der zu einer Zunahme des Gesamtvermögens führt nennt man Ertrag.

Als Ertrag einer bestimmten Abrechnungsperiode bezeichnet man die gesamte erfasste Werteentstehung (erstellte Güter und/oder Dienstleistungen) des Unternehmens während dieses bestimmten Zeitraums.

Beziehungen zwischen Einnahme & Ertrag

Es sind drei Fälle möglich:

Einnahmen - Ertrag

Einnahmen – Ertrag

1. Einnahme ohne Ertrag (Neutrale Einnahme)

Hierbei handelt es sich z.B. um den Verkauf von Leistungen, die noch gar nicht erstellt worden sind oder um die Anzahlung für Erzeugnisse, die erst in einer späteren Periode erstellt werden. Oder aber der Eigenkapitalgeber tätigt eine Einlage.

Merkmal: Produktions- & Verkaufszeitpunkt liegen in unterschiedlichen Perioden.

2. Einnahme = Ertrag

Das ist der einfachste Fall: Wir verkaufen eine Leistung, die in der gleichen Abrechnungsperiode erstellt wurde.

Merkmal: die Erstellung der Leistung wird in derselben Periode in Rechnung gestellt.

3. Ertrag ohne Einnahme (kalkulatorischer Ertrag)

Auch hier fallen Leistungs- und Zahlungszeitpunkt auseinander. Produzieren wir z.B. Waren auf Lager und verkaufen diese erst in einer späteren Abrechnungsperiode, so haben wir lediglich einen kalkulatorischen Ertrag, da die Einnahmen ja erst noch erfolgen werden.

Merkmal: Wir produzieren, aber verkauft werden diese Erzeugnisse noch nicht.

Fazit

Ganz schön verwirrend, oder? Daher machen wir auch für heute Pause und die Erklärung des Begriffs Leistung folgt im nächsten Artikel ;-)

Mehr Informationen

Alle bisher erschienenen Beiträge rund um das Thema findet ihr hier: Rechnungswesen.

Hier alle Teile der Serie über die Grundbegriffe des Rechnungswesens:

Lest gerne rein :-)

Wer sich für den gesamten Grundkurs Kosten- und Leistungsrechnung interessiert, klickt hier:

Grundkurs Kosten- und Leistungsrechnung

Die Grundbegriffe des Rechnungswesens gibt es für nur 2,99 EUR als eBook zu kaufen:

Zu den eBooks!

Rechnungswesen: Einnahme und Ertrag

Pin it!

9 Kommentare

  1. Avatar-Foto
    Maximilian sagt

    WOOOW! Sehr schön erklärt! Vielen Dank! Jetzt kann ich mich gut für die Prüfung vorbereiten! Eine kurze Frage: wenn ich eine Anlage zum Buchwert auf Ziel verkaufe, handelt sich um eine „Einnahme, kein Ertrag“? Liebe Grüße

    • Avatar-Foto

      Hi Maximilian,
      vielen Dank :-)

      Jetzt muss ich tatsächlich selbst kurz nachdenken…

      * Verkauf einer Anlage = Minderung des Sachvermögens
      * Verkauf auf Ziel = Erhöhung der Forderungen (hier eher kurzfristig) und damit des Geldvermögens

      -> Beides gleicht sich aus (Verkauf zum Buchwert), daher bleibt das Gesamtvermögen gleich und es kann kein Ertrag oder Aufwand sein
      -> Das Geldvermögen steigt, also handelt es sich um eine Einnahme

      Fazit: Einnahme, aber kein Ertrag – völlig richtig :-)

      Ich drücke dir die Daumen für die Prüfung!

      Viele Grüße
      Heike

      • Avatar-Foto
        Maximilian sagt

        Vielen Dank für die Antwort :). Ich habe noch eine letzte Frage bzgl. Punkt 3. Ertrag ohne Einnahme. Wenn ich zum Beispiel ein Auto von meinem Onkel geschenkt bekomme, ist das Ertrag ohne Einnahme, da wir eine Erhöhung des Sachvermögens haben ,richtig? Spielt es aber eine Rolle ob das Auto neu oder alt ist?

        Wie handelt man den folgenden Fall: Porsche verschenkt abgeschriebene Iphones an seine Mitarbeiter. Was ist hier der Trick und spielt das Wort „abgeschrieben“ eine wichtige Rolle?

        Liebe Grüße,
        Max

      • Heike Lorenz

        Hi Maximilian,
        gern geschehen!

        Nun zu deinen beiden anderen Fragen:
        ja, wenn sich das Gesamtvermögen erhöht ohne das sich das Geldvermögen ändert, dann ist das ein Ertrag ohne Einnahme.
        Guck einfach mal hier auf das erste Schaubild über „Strömungsgrößen und Bestandsgrößen“:
        https://das-unternehmerhandbuch.de/das-kleine-1×1-der-rechnungswesen-begriffe-auszahlung-ausgabe-aufwand-und-kosten-1/
        Und da ist es auch egal, ob das Auto alt oder neu ist, das ändert ja lediglich den Wert des Wagens.

        Wie Porsche allerdings die Geschenke an die Mitarbeiter verbucht kann ich dir nicht sagen, ich bin ja kein Steuerberater und auch nicht bei Porsche in der Buchhaltung :-)
        Mit Sicherheit spielt aber der kleine oder nicht mehr vorhandene Restwert, d.h. die Abschreibung, dabei eine Rolle.
        Man darf seinen Mitarbeitern ja Geschenke machen, z.B. „steuerfreie Sachbezüge“: 44 EUR, die man den Angestellten monatlich steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen kann.
        Guck mal hier: https://das-unternehmerhandbuch.de/schutz-vor-kalter-progression-mitarbeiter-steuerfrei-mit-mobilitaet-belohnen/
        Wahrscheinlich werden sie es so irgendwie verbuchen.

        Viele Grüße
        Heike

  2. Avatar-Foto
    Sabi sagt

    Eine super Zusammenfassung. Sehr gut, hat mir gut weiter geholfen. :-) Liebe Grüße :-)

  3. Avatar-Foto
    Mariusz sagt

    Sehr geehrte/er Verfasser/in,

    mir ist aufgefallen, nachdem ich das kleine 1×1 der Rechungswesenbegriffe durchgelesen habe, dass der Punkt Leistung fehlt bzw. ich diesen Punkt nicht gefunden habe und das im Punkt Einnahmen & Ertrag die Begriffe vertauscht worden sind. Es heißt richtigerweise Einnahmen & Ertrag aber es steht Einzahlung & Einnahme als Oberbegriff.

    Liebe Grüße
    Mariusz

    • Heike Lorenz

      Oh,
      die Überschrift ist tatsächlich nicht richtig. Das werde ich nach meinem Urlaub mal schnell ändern. Und den Artikel zum Begriff „Leistung“ gibt es tatsächlich noch nicht. Kommt aber bald :-)
      Danke für den Hinweis!

      Viele Grüße
      Heike

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wenn Du wissen möchtest, welche Daten wir beim Hinterlassen eines Kommentars speichern, schau bitte in unsere Datenschutzerklärung.