Versicherungen & Banken
Kommentare 1

Coronavirus: Aktuelle Informationen zum Versicherungsschutz für Betriebe & Selbstständige

Versicherungsschutz Corona
Werbung

Gastbeitrag von Mario Müller

Die weltweite Coronavirus-Pandemie stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Neben den gesundheitlichen Folgen wirkt sich das neue Virus außerdem verheerend auf die Weltwirtschaft aus und sorgt bei vielen Unternehmern und Selbstständigen für Sorgen.

Der folgende Beitrag informiert darüber, welche Versicherungen Unternehmen und Selbstständige unterstützen und worauf geachtet werden muss.

Welche Versicherung schützt mich als Unternehmer in Ausnahmefällen wie der Coronavirus-Pandemie?

Ob eine Versicherung im Falle des Coronavirus greift oder nicht, hängt von verschiedenen Aspekten ab. Generell kann man hier keine pauschalen Aussagen machen, da immer der Einzelfall entscheidet. Unternehmen müssen sich also unbedingt mit ihrem Versicherungsdienstleister in Verbindung setzen.

Jeder Unternehmer muss sich außerdem genauer mit den jeweiligen Versicherungsbedingungen auseinandersetzen. Viele Versicherungen verlangen nämlich, dass manche Krankheiten im Vertrag namentlich genannt werden. Erst dann sind sie im Versicherungsumfang enthalten!

Achtung: Viele Versicherungsanbieter berufen sich auf ältere Versionen des Infektionsschutzgesetzes. In diesen Versionen ist das Coronavirus noch nicht beinhaltet und somit oftmals vom Versicherungsumfang ausgeschlossen!

Betriebsschließungsversicherung

Wenn die Behörden aufgrund gesundheitlicher Risiken anordnen, dass ein Betrieb geschlossen wird, tritt in der Regel die Betriebsschließungsversicherung in Kraft. Sie kommt je nach Vertragsbedingungen zum Beispiel für entgangene Gewinne auf und deckt anfallende Fixkosten.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung greift in der Regel nur bei Unterbrechungen aufgrund von Sturm, Brand, Leitungswasser oder Diebstahl. Muss ein Unternehmen aufgrund des Coronavirus schließen, setzt diese Versicherung nicht ein.

Eine Ausnahme besteht, wenn der Inhaber in der Versicherung mitinbegriffen ist, wie es beispielsweise oft bei Anwaltskanzleien oder Arztpraxen der Fall ist. Ist der Inhaber mitversichert und erkrankt am Coronavirus oder muss in Quarantäne, so wird dies von der Versicherung abgedeckt.

Veranstaltungsausfallversicherung

Die Veranstaltungsausfallversicherung ist vor allem im Bereich Kunst und Kultur sehr wichtig. Sie deckt finanzielle Schäden ab, die für den Versicherten aufgrund von ausgefallenen, verschobenen oder abgebrochenen Veranstaltungen entstehen.

Veranstaltungsausfälle aufgrund der Coronavirus Pandemie sind in dieser Versicherung jedoch nicht abgedeckt.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei der Betriebsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine monatliche Rente, die ausgezahlt wird, wenn der Versicherte krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann. Voraussetzung ist, dass der Versicherte mindestens 6 Monate arbeitsunfähig ist.

Im Falle einer Erkrankung am Coronavirus greift diese Versicherung. Die Voraussetzung ist, dass die Erkrankung mindestens 6 Monate andauert. Aktuell ist es aber so, dass die Genesungsdauer glücklicherweise wesentlich kürzer ist.

Kann ich jetzt noch eine passende Versicherung abschließen?

Aufgrund des fortgeschrittenen Risikos des Coronavirus haben derzeit viele Versicherungen einen Aufnahmestopp ausgerufen. Selbst wenn Unternehmen jetzt noch eine Versicherung abschließen, ist es meist so, dass Schadensfälle aufgrund des Coronavirus zumindest für einen bestimmten Zeitraum vom Versicherungsumfang ausgeschlossen sind.

Ähnlich ist es bei privaten Krankenversicherungen. Unternehmern und Selbstständigen steht es zwar frei diese noch abzuschließen, allerdings kann es passieren, dass eine Wartezeit von mehreren Monaten entsteht, bis der Versicherungsschutz greift.

Kann ich meine Versicherungsbeiträge reduzieren?

Es gibt diverse Möglichkeiten, Versicherungsbeiträge zu reduzieren bzw. die Zahlung zu unterbrechen. Unternehmen können Versicherungsbeiträge stunden, freistellen oder aussetzen.

  • Beitragsstundung: Bei der Beitragsstundung werden Versicherungsbeiträge für einen bestimmten Zeitraum gestundet und aufgeschoben. Sobald die Stundung wieder aufgehoben wird, müssen die aufgeschobenen Beiträge bezahlt werden. Der Vorteil ist, dass der Versicherungsumfang erhalten bleibt.
  • Beitragsfreistellung: Bei einer Beitragsfreistellung muss für eine vereinbarte Dauer kein Versicherungsbeitrag mehr bezahlt werden. Allerdings wird die Versicherungsleistung in diesem Fall meist auf ein Minimum reduziert. Eine Beitragsfreistellung ist erst möglich, wenn schon genügend Guthaben angesammelt wurde.
  • Beitragsaussetzung: Wenn Unternehmen die Beitragszahlungen für eine Weile aussetzen, müssen sie zwar keine Versicherung zahlen, sind aber während der Aussetzungsperiode nicht versichert.

In manchen Fällen können Unternehmen Versicherungsbeiträge reduzieren. Hierfür muss jedoch meist ein Gewinneinbruch nachgewiesen werden. Es besteht außerdem die Option, die Versicherungssumme zu verringern, und dadurch eine geringere Prämie zu zahlen. Allerdings reduziert sich mit der Versicherungssumme auch der Versicherungsumfang.

Eine Kündigung sollten Unternehmer in jedem Fall vermeiden! Ansonsten ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie beim späteren Neuabschluss drauf bezahlen bzw. zu einem späteren Zeitpunkt keine Versicherung mit den gleichen Konditionen mehr bekommen.

Versicherungen, die Pandemien wie das Coronavirus finanziell abdecken, sind auf dem Markt sehr selten. Nur ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen kann Aufklärung darüber geben, ob und inwieweit finanzielle Schäden aufgrund des Coronavirus übernommen werden. Versicherungen nachzurüsten ist in solchen Situationen oft schwierig.

Der Autor

Mario MüllerMario Müller: Gründer und Geschäftsführer der transparent-beraten.de GmbH

Mit der transparent-beraten.de GmbH etablierte Mario Müller ein Unternehmen, welches sich wieder auf das Wesentliche konzentriert. Seine Philosophie: Der Kunde steht im Mittelpunkt. Dies zieht sich durch alle Bereiche: Von Ratgeber-Texten auf der Plattform über die Nutzerfreundlichkeit der Webseite bis hin zur Beratung und Vermittlung von Versicherungs- und Finanzprodukten.

Versicherungsschutz Corona

Pin it!

1 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wenn Du wissen möchtest, welche Daten wir beim Hinterlassen eines Kommentars speichern, schau bitte in unsere Datenschutzerklärung.