Finanzen & Buchhaltung
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Buchhaltung – Forderungsbewertungen kombinieren

Forderungsbewertungen kombinieren

Heute in unserem kleinen Grundkurs zum Thema Buchhaltung: Forderungsbewertungen kombinieren.

In den beiden letzten Teilen des Grundkurses Buchhaltung ging es um das Buchen von Einzelwertberichtigungen (EWB) und Pauschalwertberichtigungen (PWB). Heute zeige ich euch, wie man die beiden Verfahren in Kombination einsetzt, um Forderungsbewertungen korrekt zu verbuchen.

Denn wie schon im Teil „Zweifelhafte Forderungen buchen“ dieser Serie angesprochen, muss die Buchhaltung darauf achten, dass Forderungen mit dem Wert in den Büchern geführt werden, mit dem sie wahrscheinlich auf unserem Konto landen. Daher muss am Jahresende manchmal eine Wertberichtigung dieser zweifelhaften Forderungen durchgeführt werden.

Natürlich wie immer mit Beispielen :-)

Wir erinnern uns:

Die Bilanz enthält links das Vermögen des Unternehmens und rechts das Kapital. Das Vermögen setzt sich zusammen aus Anlage- und Umlaufvermögen, das Kapital aus Eigen- und Fremdkapital.

Oder wie mein Freund Marco von unmus es so schön ausdrückt: Links steht was Du hast und rechts wer es bezahlt hat :-)

und:

Erhöht sich das Konto, so steht es im Buchungssatz auf der Seite, auf der das Konto in der Bilanz steht. Vermindert sich das Konto, so steht das im Buchungssatz auf der gegenüberliegenden Seite, auf der es sich in der Bilanz befindet.

Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Am Ende des Geschäftsjahres werden alle Forderungen bewertet, damit die Bilanz ein realistisches Bild der Vermögensverhältnisse des Unternehmens zeigt.

Unzweifelhafte Forderungen werden natürlich mit ihrem Nennwert, also dem Rechnungsbetrag inkl. der Umsatzsteuer, in der Bilanz geführt, zweifelhafte Forderungen müssen jedoch abgewertet werden. Je nach Wahrscheinlichkeit der Zahlung wird also der in der Bilanz genutzte Wert reduziert.

Die Wertberichtigung der Forderungen kann pauschal oder einzeln erfolgen. Wie das geht lest ihr hier:

Beide Verfahren können aber auch kombiniert werden. Die Buchungssätze sind dann einfach eine Mischung der beiden Wertberichtigungsverfahren.

Dazu ein paar Beispiele:

Erhöhung der Wertberichtigungen

Normalerweise geht in unserem Beispiel das Unternehmen von einem Forderungsausfall i.H.v. 15% aus. Kurz vor Jahresende meldet jedoch ein Kunde Insolvenz an und dies führt zu einem wahrscheinlichen Forderungsausfall i.H.v. von 85% bei diesem Kunden.

Wichtig: berichtigt wird immer der NETTO-Betrag der Forderungen. Die Umsatzsteuer wird erst bei einem finalen Ausfall von Forderungen korrigiert!

Gehen wir von einer Gesamtsumme an Forderungen i.H.v. 150.000 EUR netto zum Stichtag aus und darin enthaltenen Forderungen an den insolventen Kunden i.H.v. 25.000 EUR, dann beträgt sie zu buchende Pauschalwertberichtigung also 18.750 EUR (15% von 125.000 EUR). Zusätzlich müssen wir noch die Forderungen gegenüber dem insolventen Kunden um 85% berichtigen (d.h. um 21.250 EUR) und die gesamte Forderung an ihn in „zweifelhafte Forderungen“ verschieben.

Buchen müssen wir jedoch nicht die gesamten Beträge der PWB und EWB, sondern nur die jeweilige Differenz zum Anfangssaldo. Klar, denn nur so stehen am Ende Forderungsbestand und Wertberichtigungssaldo im korrekten Verhältnis.

Wir nehmen jetzt an, dass auf dem EWB-Konto 5.000 EUR stehen und auf dem für die PWB 2.800 EUR. Verbleiben also noch zu verbuchende EWB von 16.250 EUR und PWB von 15.950 EUR.

Diese Vorgänge buchen wir dann so:

  • Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringern sich, die zweifelhaften Forderungen erhöhen sich.
  • Die Forderungskonten stehen auf der linken Seite der Bilanz, daher gilt: + im SOLL und – im HABEN buchen.
  • Einstellungen in Pauschal- und Einzelwertberichtigungen (Einst. in PWB / EWB) sind Aufwandskonten, welche im Jahresabschluss in der GuV verrechnet werden. Daher gilt: – im SOLL und + im HABEN buchen.
  • Pauschal- und Einzelwertberichtigungen von Forderungen (PWB v. Ford.) sind passive Bestandskonten, daher wird – im SOLL und + im HABEN gebucht.

Buchungssatz:

Zweifelhafte Ford. 25.000 EUR (+SOLL) an Ford. a. LuL 25.000 EUR (-HABEN)
Einst. in EWB 16.250 EUR (-SOLL) an EWB v. Ford. 16.250 EUR (+HABEN)
Einst. in PWB 15.950 EUR (-SOLL) an PWB v. Ford. 15.950 EUR (+HABEN)
Erhöhung der Wertberichtigungen

Erhöhung der Wertberichtigungen

Senkung der Wertberichtigungen

Das Ganze funktioniert natürlich auch andersherum. Haben wir am Jahresende weniger Forderungen, dann reduziert sich natürlich auch der Saldo auf dem Konto PWB von Forderungen. Gleiches gilt auch für das Konto EWB von Forderungen.

Die Buchungssätze sind dann einfach umgekehrt :-)

Ganz knapp fürs Beispiel:

  • Zweifelhafte Forderungssumme = 25.000 EUR
  • Anfangsbestand EWB = 50.000 EUR und PWB = 37.500 EUR
  • Zu verbuchende Salden:
    • EWB = 25.000 * 0,85 – 50.000 EUR = -28.750 EUR, d.h. eine Senkung des Bestands
    • PWB = 125.000 * 0,15 – 37.500 EUR = -18.750 EUR, auch hier eine Senkung des Kontostands
  • Das Gegenkonto zu den beiden Wertberichtigungskonten ist in diesem Fall das Konto außerordentliche betriebliche (a.o. betr. Erträge)

Buchungssatz:

Zweifelhafte Ford. 25.000 EUR (+SOLL) an Ford. a. LuL 25.000 EUR (-HABEN)
EWB v. Ford. 28.750 EUR (-SOLL) an a.o. betr. Erträge 28.750 EUR (+HABEN)
PWB v. Ford. 18.750 EUR (-SOLL) an a.o. betr. Erträge 18.750 EUR (+HABEN)
Senkung der Wertberichtigungen

Senkung der Wertberichtigungen

Erhöhung und Senkung der Wertberichtigungen

Zu guter Letzt gibt es natürlich auch noch den Fall, dass sich die eine Art der Werteberichtigungen erhöht und die andere sinkt. Je nach Bestand der Forderungen und Anfangsbestand der EWB-/PWB-Konten.

Dafür braucht ihr aber jetzt kein Beispiel mehr oder? Das kann man sich ja ganz leicht aus den beiden Abschnitten weiter oben zusammensetzen :-)

Ausblick

Beim nächsten Mal geht es dann um das Buchen von Privateinlagen und -Entnahmen. Das kommt ja gerade in kleinen Unternehmen vor oder bei Einzelkämpfern wie mir …

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Forderungsbewertungen kombinieren

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