Recht & Steuern
Kommentare 1

Erhöhung der Entfernungspauschale ab 2021!

Entfernungspauschale

Auch wenn viele Menschen aktuell im Homeoffice arbeiten und nicht ins Büro fahren müssen: die Erhöhung der Entfernungspauschale (umgangssprachlich Pendlerpauschale) wird bestimmt den einen oder anderen freuen ;-)

Hier ein kurzer Ãœberblick, was kommen wird!

Was ist die Entfernungspauschale?

Die Entfernungspauschale dient gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 EStG der Abgeltung der Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Sie gilt gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 EStG ebenfalls für Fahrten zwischen Zweitwohnsitz und Ort des eigenen Hausstands (Familienheimfahrten). Hier kann man sie einmal wöchentlich geltend machen.

Erhöhung der Entfernungspauschale 2021 – 2023

Für die ersten 20 km des Wegs zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bleibt es bei den bekannten 30 ct.

Ab dem 21ten km gilt dann für die Jahre 2021 – 2023 eine erhöhte Entfernungspauschale i.H.v. 35 ct.

Erhöhung der Entfernungspauschale ab 2024 – 2026

Für die ersten 20 km des Wegs zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bleibt es bei den bekannten 30 ct.

Ab dem 21ten km gilt dann für die Jahre 2024 – 2026 eine erhöhte Entfernungspauschale i.H.v. 38 ct.

Reisekosten bei Dienstreisen

Soweit ich das bisher beurteilen kann, bezieht sich die Erhöhung der Entfernungspauschale wirklich nur auf Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte.

Bei Dienstreisen bliebt es bei den bekannten 30 ct./km, wobei hier natürlich wie bisher auch jeder gefahrene Kilometer zählt und nicht nur die Entfernung zwischen den Orten :-)

Quellen

Am sichersten sind immer die amtlichen Handbücher des Bundesfinanzministeriums. Die Online-Version der Amtlichen Handbücher bietet einen schnellen Zugriff auf Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Hinweise zu den angegebenen Veranlagungszeiträumen.

Amtliche Handbücher des Bundesfinanzministeriums

Die Änderung der Entfernungspauschale findet sich aktuell noch nicht im § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 & 5 EStG, wir haben ja auch noch nicht 2021. Aber im Bundesgesetzblatt ist sie schon lange veröffentlicht:

BGBl 2019 I S. 2886

Entfernungspauschale

Pin it!

1 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wenn Du wissen möchtest, welche Daten wir beim Hinterlassen eines Kommentars speichern, schau bitte in unsere Datenschutzerklärung.