Zweiter Wohnsitz - so setzen Sie ihn richtig in der Steuererklärung an
Bei der alljährlichen Bearbeitung der Steuererklärung können sich Werbungskosten steuermindernd auswirken und so Ihr zu versteuerndes Einkommen erheblich senken. So zählen beispielsweise private Aufwendungen für die Berufstätigkeit zu den absetzbaren Werbungskosten, die über die Werbungskostenpauschale hinaus z. B. mit hohen Fahrtkosten eine jährliche Rückerstattung garantieren.
In diesem Zusammenhang muss auch die Möglichkeit, berufsbedingt einen Zweitwohnsitz anzumelden, näher mit den entstehenden Fahrtkosten verglichen und dann richtig entschieden werden.
Inhalt
- Zweitwohnsitz als Kosteneinsparung in der Steuererklärung nutzen
- Lebensmittelpunkt darlegen und Zweitwohnsitz begründen
- Doppelte Haushaltsführung mit Zweitwohnung in der Steuererklärung geltend machen
- Verpflegungsmehraufwand oder tatsächliche Kosten abrechnen
- Werbungskosten des zweiten Wohnsitzes
- Zweitwohnungssteuer
- Vermieter-Nachweis nicht erforderlich bei Steuerangaben zu Zweitem Wohnsitz
Zweitwohnsitz als Kosteneinsparung in der Steuererklärung nutzen
Damit die persönlichen, privaten Aufwendungen und Kosten für Mehrverpflegung und doppelter Haushaltsführung beruflich bedingt durch das Finanzamt anerkannt werden können, müssen diese Kosten in den entsprechenden Rubriken beim Einkommensteuerbescheid unter „Werbungskosten“ bei nicht selbstständiger Tätigkeit aufgeführt werden.
Ob es sich im Einzelfall lohnt, die Wegstrecke regelmäßig zu fahren oder vor Ort einen zweiten Wohnsitz anzumelden und nur bestimmte Wochenendheimfahrten anzusetzen, kann ohne Kenntnis der übrigen Gegebenheiten nicht korrekt beschrieben werden. Ihr zuständiger Steuerfachmann kann Sie sicherlich diesbezüglich beraten.
Lebensmittelpunkt darlegen und Zweitwohnsitz begründen
Wenn Sie die Vorteile eines Zweitwohnsitzes geltend machen wollen, haben Sie es als Familienmitglied einfacher als ein alleinstehender Mensch, der eigentlich überall wohnen kann.
Für die Familie stellt nicht immer die Stadt oder der Ort, wo sich der Arbeitgeber bzw. Betrieb befindet, der Lebensmittelpunkt dar. Viele verheiratete Paare müssen pendeln und sich auf einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt einigen.
Ob ein Zimmer anzumieten günstiger ausfällt und Sie sich auf Wochenendheimfahrten beschränken oder gar ganz andere Alternativen wählen, hängt sowohl von der beruflichen Flexibilität als auch von den entstehenden Kosten ab.
Doppelte Haushaltsführung mit Zweitwohnung in der Steuererklärung geltend machen
Das gültige Steuerrecht knüpft nicht daran an, wo man gemeldet ist, sondern es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse an.
Natürlich kann man durch kreatives An- und Abmelden die Finanzbehörden für einen gewissen Zeitrahmen über die tatsächlichen Verhältnisse hinwegtäuschen. Das darf aber keinesfalls zu Steuerhinterziehung führen, sondern nur zur Überbrückung bis zur endgültigen Entscheidung als Übergang dienen.
Langfristig lohnt es sich hier nicht zu schummeln, sondern der Alltag mit der gesamten Familie muss optimal geregelt werden.
Verpflegungsmehraufwand oder tatsächliche Kosten abrechnen
Wer sich aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz anmeldet, kann in der Regel diese Kosten als doppelte Haushaltsführung bzw. Verpflegungsmehraufwand in der Steuererklärung angeben.
- Kosten für die Verpflegung am Zweitwohnsitz: für 3 Monate kann man die ganz normalen Verpflegungsmehraufwand-Pauschalen geltend machen. Detaillierte Infos und eine Vorlage dafür gibt es hier: Reisekostenabrechnung – so geht’s!
Wenn Sie Fragen zur Begrenzung Ihrer tatsächlichen Kosten haben, sollten Sie einen Steuerberater vor Abgabe Ihrer Steuererklärung zu Rate ziehen, damit die Aufwendungen ordnungsgemäß eingetragen werden.
Werbungskosten des zweiten Wohnsitzes
Grundsätzlich kann man alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Suchen, Beziehen und Bewohnen des Zweitwohnsitzes in Zusammenhang stehen, geltend machen. Dazu gehören unter anderem:
Kosten für Suche & Umzug
Folgende Kosten können sie in voller Höhe von der Steuer absetzen:
- Kosten der Wohnungssuche: Inserate, Telefonate, Fahrtkosten zu Besichtigungsterminen, Maklerprovisionen
- Ausgaben für den Umzug: Transportkosten (Spedition, Leihwagen, Umzugskartons), Reisekosten am Tag des Umzugs
- Aufwendungen für die Ausstattung der Wohnung: Einrichtung & Hausrat (soweit „notwendig“, leider nicht Radio, Deko oder TV), diese Kosten müssen ggfs. abgeschrieben werden, sofern sie die GWG-Grenze von 410 EUR überschreiten
Kosten fürs Wohnen
Seit 2014 kann man nur noch 1.000 EUR pro Monat für das Bewohnen der Zweitwohnung geltend machen. Auf die Größe der Wohnung oder die ortsübliche Vergleichsmiete kommt es bei Wohnungen in Deutschland nicht mehr an.
Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland sind die Kosten jedoch auf eine Wohnung mit maximal 60 Quadratmetern begrenzt.
- Kosten der Mietwohnung: Miete, Nebenkosten (Strom, Gas, Heizung, Wasser u.ä.), Hausratversicherung, sogar Anwaltskosten, falls man sich mal mit dem Vermieter streitet
- Kosten der Eigentumswohnung: Reparaturen, Abschreibungen, Betriebskosten, Schuldzinsen
Kosten fürs Heimfahren
Grundvoraussetzung für die steuerliche Anerkennung des Zweitwohnsitzes ist, dass der Lebensmittelpunkt woanders liegt. Daher kann man auch Fahrten zu eben diesem Lebensmittelpunkt von der Steuer absetzen.
- Kosten für Fahrten zwischen Hauptwohnsitz & Zweitwohnsitz: zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung darf man die ÖPNV-Tickets oder 0,30 EUR / gefahrenem km absetzen, wöchentliche Heimfahrten kann man mit 0,30 EUR / Entfernungskilometer absetzen (also nur die einfache Strecke)
Wichtig: natürlich müssen alle diese Kosten nachweisbar sein, also immer schön die Belege aufheben ;-)
Zweitwohnungssteuer
Auch gut zu wissen: in einigen Städten gibt es eine Zweitwohnungssteuer. Diese darf man bei der Berechnung der Kosten auf keinen Fall vergessen!
Hier eine kleine Ãœbersicht:
Ort | Eff. Steuersatz |
Baden-Baden | 27,50% |
Konstanz | 25,00% |
Friedrichshafen | 20,00% |
Ãœberlingen | 19,80% |
Leipzig | 16,00% |
Erfurt | 16,00% |
Oberstdorf | 15,44% |
Cuxhaven | 15,40% |
Sylt | 15,40% |
Berlin | 15,00% |
Cottbus | 15,00% |
Elsterwerda | 15,00% |
Potsdam | 15,00% |
Darmstadt | 15,00% |
Nordhausen | 15,00% |
Usedom | 15,00% |
Quelle: zweitwohnsitzsteuer.de |
Die so genannte Zweitwohnungssteuer kann von den einzelnen Kommunen und Gemeinden individuell erhoben werden. Grundsätzlich sollte sich jeder Bürger von seinem Umzug ausreichend über die Verhältnisse informieren, damit später kein Ärger zutage tritt.
ABER: auch hier gelten unterschiedliche Regeln für Verheiratete und Ledige:
Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2005 entschieden (Aktenzeichen: 1 BvR 1232/00 und 2627/03), dass verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Berufstätige keine Zweitwohnungssteuer bezahlen müssen, wenn sich die eheliche Wohnung in einer anderen Gemeinde befindet und die Zweitwohnung beruflich bedingt ist.
Vermieter-Nachweis nicht erforderlich bei Steuerangaben zu Zweitem Wohnsitz
Nach deutschem Melderecht müssen keine entsprechenden Vermieter-Nachweise bei der Steuererklärung zur Begründung von Absetzbarkeit eines Zweitwohnsitzes dem Finanzamt mehr vorgelegt werden.
Nun denn: schön alle Kosten zusammentragen und vergleichen – es lohnt sich bestimmt!
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