Finanzen & Buchhaltung
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Kaufmännisches Rechnen – Abschreibung, die Basics

Abschreibung

AfA – GWG – linear – degressiv – sofort – aktivieren? Klingelt es da im Hinterkopf? Richtig! Es geht um Abschreibung. Einen Klassiker des kaufmännischen Rechnens, um den eigentlich kein Unternehmer herum kommt ;-)

In diesem Teil unserer Serie „Kaufmännisches Rechnen“ gibt es daher einen kurzen Überblick über das Thema Abschreibung – wie es geht und wozu es gut ist.

Was ist Abschreibung?

Der Gedanke hinter der Abschreibung ist die Verteilung des Werts bzw. der Wertminderung eines Wirtschaftsguts auf die Nutzungsdauer.

Abschreibungen werden vorgenommen, um stets den aktuellen Wert des Betriebsvermögens aus der Buchführung ersehen zu können und den Wertverlust der Anlagegüter als Kosten buchhalterisch nachvollziehen und kostenrechnerisch in die Preiskalkulation einbeziehen zu können.

Außerdem mindern die Abschreibungen als Betriebsausgabe den zu versteuernden Gewinn und beeinflussen den Wert von Vermögensgegenständen in der Bilanz.

Abschreibung – die Grundlagen

Die Höhe der Wertminderung und damit des jährlichen Abschreibungsbetrags richtet sich nach den Anschaffungskosten, der Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes und nach der gewählten oder gesetzlich vorgegebenen Abschreibungsmethode.

Anschaffungskosten

Bemessungsgrundlage für die Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes. Bei Anschaffung eines Wirtschaftsgutes fließt daher nicht nur der Kaufpreis, sondern auch die Erwerbsnebenkosten, wie zum Beispiel Transportkosten und Montagekosten, in die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung mit ein.

Nutzungsdauer

Die Nutzungsdauer wird durch die Herausgabe einer amtlichen Abschreibungstabelle vom Bundesfinanzministerium bestimmt und zumeist aller zwei Jahre aktualisiert (Link s.u.).

Wertminderung & ihre mögliche Ursachen

Wegen verschiedener Gründe für den Wertverlust können sich verschiedene Abschreibungsarten ergeben:

  • Zeitproportionale Abschreibung: Allein die Zeit bestimmt den Wertverlust (Alterswertminderung)
  • Leistungsproportionale Abschreibung: Abhängig von der verrichteten Leistung (nach Betriebsstunden)
  • Substanzwertabschreibung: Durch Nutzung wird die Substanz verringert (zum Beispiel Kiesgrube, Steinbruch, …)

Begriffe & Abkürzungen

AfA = Absetzung für Abnutzung = jährlicher Abschreibungsbetrag

GWG = Geringwertiges-Wirtschafts-Gut = Güter deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto 800 Euro nicht übersteigen (Achtung: für Kleinunternehmer gilt natürlich der Brutto-Betrag der Anschaffung!)

Buchwert

Der Buchwert ist der um die bereits erfolgten Abschreibungen geminderte Anschaffungswert, d.h. der Wert, der noch in den Büchern steht.

Bei unterjährigem Erwerb (das Wirtschaftsgut wurde nicht im ersten Monat des Jahres erworben.) ist nicht die volle Jahresabschreibung, sondern nur für jeden angefangenen Monat 1/12 der Jahresabschreibung anzusetzen.

Restwert

Abschreibungen sind vorzunehmen bis zum Ausscheiden des Wirtschaftgutes aus dem Betrieb durch Verkauf, Verlust oder Verschrottung. Die planmäßige Abschreibung führt regelmäßig dazu, dass das Anlagegut im letzten Nutzungsjahr auf einen Buchwert von 0 EUR reduziert ist.

Wenn das Wirtschaftsgut nach seiner Vollabschreibung weiter im Unternehmen genutzt wird, kann ein Erinnerungswert bzw. Restwert von 1,00 EUR in den Büchern fortgeführt werden. Für ein Wirtschaftsgut, das im Anlageverzeichnis geführt wird, ist die Beibehaltung eines Erinnerungswertes nicht zwingend vorgeschrieben.

Aktivieren

Das Aktivieren eines Wirtschaftsguts meint eigentlich nur die Aufnahme in die Liste der Aktiva einer Bilanz, d.h. das Wirtschaftsgut wird als Vermögen verbucht und abgeschrieben und nicht sofort als Aufwand verbucht.

Abschreibungsarten

GWG & Sofortabschreibung

Am schnellsten geht die Sofortabschreibung der GWG ;-)

Gemäß § 6 Abs. 2 EStG dürfen diese geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Nettoanschaffungswert von maximal 800 EUR sofort abgeschrieben werden, d.h. der volle Anschaffungsbetrag wird im Jahr der Anschaffung geltend gemacht.

Achtung: für Kleinunternehmer gilt natürlich der Brutto-Betrag der Anschaffung!

GWG-Sammelpool

In den Jahren 2008 und 2009 gab es die Sonderregelung, dass Wirtschaftsgüter mit einem Nettoanschaffungswert zwischen 150 und 1.000 EUR in einen Sammelpool aufgenommen werden mussten und dieser dann über 5 Jahre linear abgeschrieben wurde. Das führte zu skurrilen Situationen, so dass z.B. sehr teure PCs schneller abgeschrieben werden konnten als günstige.

Diese Sonderregelung ist ausgelaufen, man kann sie wahlweise aber immer noch anwenden. Man muss sich jedoch dann jährlich für alle neu angeschafften GWGs einheitlich entscheiden.

Tipp: Diese Methode kann sinnvoll sein, falls man Wirtschaftsgüter mit geringem Wert aber langer Nutzungsdauer kauft, z.B. Büromöbel (Nutzungsdauer = 13 Jahre). Diese können im Sammelpool dann wesentlich schneller abgeschrieben werden.

Achtung: für Kleinunternehmer gilt natürlich der Brutto-Betrag der Anschaffung!

Lineare Abschreibung

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des abzuschreibenden Wirtschaftsgutes werden gleichmäßig auf die Jahre der Nutzungsdauer  aufgeteilt. Dabei wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben und am Ende der Nutzungsdauer ist das Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben.

Der jährliche Abschreibungswert wird mit der folgenden Formel berechnet:

Anschaffungskosten / Nutzungsdauer = jährlicher AfA-Satz

  • Beispiel: ein Schreibtisch wird für 1.500 EUR am 07. Oktober 2010 gekauft und hat eine Nutzungsdauer von 10 Jahren
Lineare Abschreibung

Lineare Abschreibung

  • Die erste Abschreibungsrate ermittelt sich anteilig, da der Schreibtisch erst im Oktober gekauft wurde: 1.500 EUR / 10 Jahre / 12 Monate x 3 Monate = 37,50 EUR
  • Die AfA für die Jahre 2 bis 10 wird linear ermittelt: 1.500 EUR / 10 Jahre = 150,00 EUR
  • Die letzte Abschreibungsrate entspricht dem noch verbliebenen Buchwert am Ende von Jahr 10: 112,50 EUR

Degressive Abschreibung

Eine andere Variante die AfA zu ermitteln ist die geometrisch-degressive Abschreibungsmethode. Bei der degressiven Abschreibung wird der Abschreibungssatz jeweils auf den Restwert angewendet und nicht wie bei der linearen Abschreibung auf den Anschaffungswert.

Dadurch werden die Abschreibungsraten am Anfang höher und zum Ende hin niedriger. Damit man am Ende auch auf einen Restwert von 0 EUR kommt ist der Wechsel zur linearen Abschreibung erlaubt, d.h. ab einem Zeitpunkt X wird der Restwert auf die restliche Nutzungsdauer verteilt und gleichmäßig abgeschrieben.

Die degressive Abschreibung ist allerdings nicht immer zulässig und die Werte zur Ermittlung der zusätzlich möglichen Abschreibung ändern sich auch ständig. Daher ist ein Blick in den §7 des EStG – Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (http://bundesrecht.juris.de/estg/__7.html) oder die Nachfrage beim Steuerberater wichtig, wenn man sich nicht sicher ist, ob diese Variante der Abschreibung zulässig ist.

Für in 2009 und 2010 getätigte Anschaffungen von beweglichen Wirtschaftsgütern gelten z.B. folgende Werte: Die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen kann nach einem unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vorgenommen werden; der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Zweieinhalbfache des bei der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 25 Prozent nicht übersteigen.

  • Beispiel: ein Schreibtisch wurde für 1.500 EUR am 07. Oktober 2010 gekauft und hat eine Nutzungsdauer von 10 Jahren
Degressive Abschreibung

Degressive Abschreibung

  • Die erste Abschreibungsrate ermittelt sich anteilig, da der Schreibtisch erst im Oktober gekauft wurde: 1.500 EUR / 10 Jahre / 12 Monate x 3 Monate x 2,5 = 93,75 EUR
  • Die AfA für die Jahre 2 bis 7 wird degressiv ermittelt: Restwert des Vorjahres x 25% = s. Tabelle
  • Ab dem Jahr 8 bis zum Jahr 10 wird dann auf lineare Abschreibung umgestellt, da ab hier die linearen Raten die degressiven Werte übersteigen: Restwert Jahr 7 / 3,75 Jahre* = 66,74 EUR (*3,75 Jahre, da die Nutzung ja erst im Oktober begonnen hat)
  • Die letzte Abschreibungsrate entspricht dem noch verbliebenen Buchwert am Ende von Jahr 10: 50,06 EUR

Leistungsabschreibung

Bei der Leistungsabschreibung wird die Abschreibung anhand der tatsächlichen Leistung berechnet. Dies kann z.B. durch die Messung von Maschinenstunden geschehen oder der Anzahl der Ausdrucke im Verhältnis zur geplanten Soll-Leistung.

  • Beispiel: eine Maschine wird für 15.000 EUR am 07. Oktober 2010 gekauft und hat eine Nutzungsdauer von 9.200 Maschinenstunden
Leistungsabschreibung

Leistungsabschreibung

Links

Mehr Informationen

So, genug gerechnet für heute, der Mathematik-Unterricht geht ein andermal weiter ;-)

Mehr Infos findet ihr auch in der Kategorie „Finanzen“ oder ihr werft einfach einen Blick in die anderen Teile unseres Mathematik-Kurses für Unternehmer:

Kaufmännisches Rechnen

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