Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen ab sofort den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.
Das Wichtigste in Kürze:
- Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
- für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
- 100 % Risikoübernahme durch die KfW
- keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
- Kreditbetrag: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
- Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
- Voraussetzung: Sie haben im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt
- Link zum Kreditprogramm
Der neue KfW-Schnellkredit 2020 soll Unternehmen mit mehr als zehn Vollzeitbeschäftigten, die durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, durch eine rasche Liquiditätshilfe unterstützen, weshalb die KfW auf eine Risikoprüfung in diesem Programm verzichtet. Das Programm hat die Programmnummer 078 und ist bis zum 31.12.2020 befristet.
Der KfW-Schnellkredit 2020 hat folgende Programmeckpunkte:
Inhalt
- 1. Antragsberechtigte
- 2. Förderfähige Maßnahmen und Förderausschlüsse
- 3. Kredithöchstbetrag
- 4. Kreditlaufzeit, Vorfälligkeitsentschädigung und Kreditzins
- 5. 100-prozentige Haftungsfreistellung und Schadensfallbearbeitung der Hausbank
- 6. Prüfungsumfang und Bestätigung der Hausbank
- 7. Antragsunterlagen
1. Antragsberechtigte
Der KfW-Schnellkredit 2020 steht Unternehmen mit mehr als 10 Vollzeitbeschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 01.01.2019 am Markt aktiv sind (Datum erste Umsatzerzielung). Das Unternehmen darf zum 31.12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gem. EU-Definition gewesen sein und hat zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufgewiesen. Des Weiteren muss das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017 – 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben; sofern es nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt aktiv gewesen ist, wird dieser Zeitraum herangezogen.
2. Förderfähige Maßnahmen und Förderausschlüsse
Finanziert werden Betriebsmittel und Investitionen. Umschuldungen und Ablösung von Kreditlinieninanspruchnahmen sind ausgeschlossen. Gewinn- und Dividendenausschüttungen (letztere nur, soweit gesetzlich nicht vorgeschrieben) sind während der Laufzeit des Kredits nicht zulässig. Dies gilt auch für bereits von Hauptversammlungen gefasste Gewinn- und Dividendenausschüttungsbeschlüsse.
Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Der KfW-Schnellkredit 2020 ist befristet bis zum 31.12.2020. Bis zu diesem Zeitpunkt darf der Antragsteller zusätzlich zum KfW-Schnellkredit 2020 keinen weiteren KfW-Kredit beantragen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Wechsel vom KfW-Sonderprogramm 2020 (Programmnummern 037/047/075/076/855) zum KfW-Schnellkredit 2020 (078) ausgeschlossen ist.
Eine Kumulierung mit Instrumenten des Wirtschaftsstabilisierungsfonds oder der aufgrund der Corona-Krise erweiterten Programme der Bürgschaftsbanken ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Zuschüsse, die im Rahmen der Soforthilfeprogramme des Bundes und der Länder gewährt werden. Bei einer Kumulierung mit diesen Zuschüssen ist die Obergrenze von 800.000 Euro je Unternehmen einzuhalten.
3. Kredithöchstbetrag
Der Kredithöchstbetrag pro Unternehmensgruppe ist auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 begrenzt; maximal jedoch auf 500.000 Euro für Unternehmensgruppen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 Mitarbeitern und maximal auf 800.000 Euro für Unternehmensgruppen mit einer Beschäftigtenzahl von über 50 Mitarbeitern.
Bis zur Erreichung des Kredithöchstbetrages können höchstens zwei Anträge gestellt werden. Diese sind bei derselben Hausbank einzureichen.
4. Kreditlaufzeit, Vorfälligkeitsentschädigung und Kreditzins
Die Kreditlaufzeit und Zinsbindungsfrist beträgt einheitlich bis zu 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Eine vorzeitige Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung ist möglich. Es gilt eine einheitliche Zinsmarge in Höhe von 3 % p.a. Der einheitliche Endkreditnehmerzinssatz, der sich an der Kapitalmarktentwicklung orientiert, wird bei Zusage festgelegt.
5. 100-prozentige Haftungsfreistellung und Schadensfallbearbeitung der Hausbank
Die Hausbank wird zu 100 % von der Haftung freigestellt.
Dessen ungeachtet bleibt die Hausbank wie bei anderen Krediten mit Haftungsfreistellung verpflichtet, auch nach Eintritt des Schadensfalls die Forderungen gegen den Endkreditnehmer weiter zu verfolgen und dabei die Sorgfalt und Verfahrensweise anzuwenden, die sie auch bei eigenen Darlehen anwendet, mindestens jedoch die bankübliche Sorgfalt und Verfahrensweise.
6. Prüfungsumfang und Bestätigung der Hausbank
Um die beabsichtigte schnelle Kreditgewährung sicherzustellen, ist für die Beantragung keine Risikoprüfung durch die Hausbank vorgesehen. Die Bestellung von Sicherheiten für den KfW-Schnellkredit 2020 ist nicht zulässig.
Die Hausbank führt die Know-Your-Customer-Prüfung durch und bestätigt mit Antragstellung, dass die Programmbedingungen eingehalten sind.
Im Einzelnen prüft und bestätigt sie folgende Punkte:
- Anzahl der Mitarbeiter größer 10 bzw. Anzahl der Mitarbeiter größer 50
- Höhe des Jahresumsatzes 2019
- Einhaltung des Kredithöchstbetrags
- dass das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017 – 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt hat; sofern es nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt aktiv gewesen ist, wird dieser Zeitraum herangezogen.
- dass gemäß Auskunft einer allgemein anerkannten Auskunftei über die organschaftlichen Vertreter des antragstellenden Unternehmens oder deren geschäftsführende Gesellschafter oder im Falle eines Einzelkaufmanns bei diesem oder über das Unternehmen keine der in der Anlage „Ergänzende Angaben zum Antrag: KfW-Schnellkredit 2020“ (Formular Nr. 600 000 4524) aufgeführten Negativmerkmale vorliegen.
7. Antragsunterlagen
Für den Kredit hat der Antragsteller bei der Hausbank die in der Anlage „Ergänzende Angaben zum Antrag: KfW-Schnellkredit 2020“ genannten Bestätigungen abzugeben. Die Anlage ist bei der Hausbank einzureichen und verbleibt dort.
Alle weiteren Produkteckpunkte entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, das Ihnen im KfW Portal zur Verfügung steht.
Technisch können Kreditanträge ab dem 22.04.2020 über die Vertriebs- und Serviceplattform bei der KfW gestellt und zugesagt werden.
Hausbankkredite, die den Förderkriterien des KfW-Schnellkredits 2020 entsprechen und zwischen dem 15.04.2020 und 21.04.2020 gewährt werden, können über den KfW-Schnellkredit 2020 refinanziert werden, sofern der Kreditantrag bis einschließlich 29.04.2020 bei der KfW gestellt wird.
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