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Wie funktioniert die Sicherungsübereignung als Unternehmer?

Sicherungsübereignung

Bei der Aufnahme eines Kredits geht es immer um Sicherheit. Das betrifft einerseits die Kreditnehmer, die an einen seriösen, professionellen und erfahrenen Kreditgeber kommen wollen. Aber auch die Banken und Kreditinstitute sind an einer größtmöglichen Sicherheit interessiert.

Eine gute Möglichkeit, um ihr Ausfallrisiko zu senken und gute Kreditkonditionen auszuhandeln, besteht in einer Sicherungsübereignung. Dieser Artikel erklärt, was es mit diesem Begriff auf sich hat und wie er bei Kreditgeschäften zum Einsatz kommt.

Aufgaben einer Sicherungsübereignung

Unternehmen brauchen immer wieder Kredite. Diese setzen sie ein, um in neue Maschinen zu investieren, weiteres Personal einzustellen oder die Digitalisierung voranzutreiben. Es ist wichtig, einen möglichst günstigen Kredit zu finden, damit der Betrieb nicht übermäßig viel für das frische Kapital bezahlen muss.

Eine Möglichkeit, um das zu erreichen, besteht darin, eine Sicherungsübereignung vorzunehmen. Hierbei kommt der Kreditnehmer in den Besitz eines bestimmten Wertgegenstandes, wird allerdings nicht zu dessen Eigentümer. Stattdessen bleibt der von der Kreditsumme erworbene Gegenstand im Besitz der Bank, bis die komplette Kreditschuld beglichen ist und sämtliche Tilgungen und Zinsen gezahlt wurden. Die Kreditnehmer dürfen die erworbenen Gegenstände hingegen nutzen.

Durch eine solche Sicherungsübereignung gewinnen Unternehmen eine große Flexibilität und kommen leichter an günstige Kreditkonditionen.

Verschiedene Arten der Sicherungsübereignung

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Sicherungsübereignungen:

  • Die ersten sind sogenannte Raum-Sicherungsübereignungen. Bei diesen gibt es einen klar definierten Raum, in dem sich bestimmte Gegenstände befinden. Alle Komponenten, die zusätzlich in diesen Raum gelangen, werden ebenfalls Teil der Sicherungsübereignung. Dies ist eine besonders flexible Lösung für Unternehmen, die bei ihrer Finanzierung immer wieder Anpassungen vornehmen müssen.
  • Alternativ können sich Betriebe für eine Markierungs-Sicherungsübereignung Hier sind nicht alle Gegenstände in einem Raum automatisch Teil der Vereinbarung, sondern die übereigneten Gegenstände werden speziell markiert. Oft genug wird jedoch nur ein einzelner Gegenstand wie ein Auto oder ein anderes Fahrzeug übereignet. Hier sind spezielle Markierungen nicht notwendig.

Regeln für Banken und Kreditnehmer bei der Sicherungsübereignung

Die rechtlichen Grundlagen für die Sicherungsübereignung sind in den §§ 929 und 930 BGB festgehalten. Unter anderem wird hier geregelt, dass eine Trennung von Besitz und Eigentum im Unterschied zum Pfandrecht bei einer solchen Übereignung möglich ist. Voraussetzung hierfür ist, dass Kreditgeber und Kreditnehmer vertraglich eine entsprechende Regelung vereinbaren. Ansonsten müsste ein Firmenfahrzeug, das mit einem Bankkredit bezahlt wird, im Eigentum der Bank bleiben, bis der Kredit zurückgezahlt ist. Das wäre aber weder für den Kreditnehmer noch für das Kreditinstitut wünschenswert.

Der Kreditnehmer ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Raten pünktlich und vollständig zu bezahlen. Solange dies der Fall ist, darf die Bank nicht frei über den übereigneten Gegenstand verfügen. Im Falle eines Fahrzeugs ist sie beispielsweise nicht berechtigt, dieses zu verkaufen. Immerhin möchte der Kreditnehmer, dass das Auto in seinen Besitz übergeht, sobald die Kreditschuld vollkommen abbezahlt ist. Er möchte lediglich die Schuld absichern durch Sicherungsübereignung. Andersherum verbleibt der Gegenstand bis zur Tilgung der Schuld beim Besitzer. Der Kreditnehmer darf es somit nur aufbewahren und benutzen, keinesfalls aber veräußern oder verpfänden.

Diese Gegenstände bieten sich für eine Sicherungsübereignung an

Eine Sicherungsübereignung ist ausschließlich bei beweglichen Dingen möglich. In der Praxis kommt sie vor allem bei Fahrzeugen, Schmuck und Wertgegenständen zum Einsatz.

Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, ein Warenlager zu übereignen. Dieses wird als sogenannte Sachgesamtheit angesehen und an die Bank übereignet. Hierbei ist es einerseits möglich, das komplette Lager abzutreten. Auf der anderen Seite können aber auch einzelne Elemente des Lagers an die Bank übergehen.

Es ist wichtig, im Sicherungsübereignungsvertrag genau zu regeln, welche Vereinbarungen getroffen wurden und welche Gegenstände übereignet werden sollen. Je genauer die jeweiligen Wirtschaftsgüter beschrieben werden, desto besser.

Risiken bei einer Sicherungsübereignung

Eine Sicherungsübereignung ist mit gewissen Risiken verbunden. So kann es beispielsweise während der Vertragslaufzeit zu einem Wertverlust kommen. Wenn sich in einem Warenlager zum Beispiel viele Gegenstände mit einem bestimmten Wert befinden und die Nachfrage nach diesen Wirtschaftsgütern bricht ein, kann die Bank diese nicht mehr mit dem erwarteten Gewinn verkaufen, wenn der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Entsprechend werden die Kreditinstitute genau kalkulieren und für bestimmte Sicherheiten nur eine begrenzte Kreditsumme bereitstellen.

Ebenso kann es zu Bewertungsfehlern kommen. Das ist dann der Fall, wenn die Kreditgeber ein Wirtschaftsgut für wertvoller halten, als er tatsächlich ist. Sollte der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr zahlen können und die Sicherungsgüter werden verkauft, lässt sich eventuell nicht genügend Geld einnehmen, um die Restschuld zu bezahlen.

Nicht zuletzt besteht in einigen Fällen die Gefahr eines Missbrauchs. So können Kreditnehmer beispielsweise als Eigentümer des Wertgegenstands auftreten, obwohl sich dieser nur in ihrem Besitz befindet. Durch den Verkauf würde dem Kreditgeber ein erheblicher Schaden entstehen.

Das gehört bei einer Sicherungsübereignung in den Vertrag

Wenn ein Sicherungsübereignungsvertrag abgeschlossen wird, müssen darin verschiedene Informationen enthalten sein.

Hierzu gehören unter anderem Informationen zum Kreditnehmer und zum Kreditgeber. Es muss eindeutig ersichtlich sein, welche beiden Parteien den Vertrag abschließen. Des Weiteren muss die exakte Höhe der Kreditsumme angegeben und die Fälligkeit nebst der Gesamtsumme genannt werden. Das Rechnungsdatum, die Beschreibung des Wirtschaftsgutes sowie der Ort und das Datum des Vertragsabschlusses sind zu nennen.

Sobald beide Parteien den Vertrag unterschrieben haben, ist dieser gültig und die Übereignung gilt als vollzogen.

Fazit

Für Unternehmen bietet eine Sicherungsübereignung die Möglichkeit, vergleichsweise unkompliziert an Finanzmittel zu kommen. Da eine konkrete Sicherheit vorliegt, ist dieses Vorgehen selbst bei einer mäßigen Bonität möglich. Wichtig ist es, die Raten zuverlässig zahlen zu können, da die Bank oder das Kreditinstitut das Wirtschaftsgut ansonsten veräußern darf.

Es lohnt sich, einen genauen Kreditvergleich durchzuführen und den Wert des zu übereignenden Gegenstands genau zu bestimmen. Hierfür ist Zeit nötig. Es sollte mit einer Kreditaufnahme daher nicht bis zum letzten Moment gewartet werden. Je früher sich Unternehmen damit beschäftigen und je mehr Informationen und Daten sie einholen, desto bessere Kreditkonditionen können sie aushandeln.

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