Existenzgründung, Recht & Steuern
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Kleinunternehmer – ja oder nein?

Kleinunternehmer

Kleinunternehmer, auch Kleingewerbetreibende genannt, sind an bestimmte Umsatzgrenzen gebunden, diese dürfen nicht überschritten werden.

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Regelung bis 2024: Die Voraussetzung für die Kleinunternehmerregelung sind gegeben, wenn im Vorjahr weniger als 22.000 € Umsatz (zuzüglich der darauf entfallenden Steuer) erwirtschaftet wurden und im gleichen Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € erwirtschaftet werden. (Im ersten Jahr gilt übrigens auch die Umsatzgrenze von 22.000 EUR, da es ja noch kein Vorjahr geben kann.)

Werden diese Grenzen überschritten, besteht der Status Regelunternehmer. Umsatzsteuer muss abgeführt und ausgewiesen werden.

ACHTUNG:

Ab 2025 gelten neue Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer: 25.000 Euro für das Vorjahr und 100.000 Euro im aktuellen Kalenderjahr.

Im Gegensatz zur bisherigen Regelung greifen diese Grenzen unmittelbar. Sobald die neuen Umsatzschwellen überschritten werden, verlierst Du den Kleinunternehmerstatus noch im laufenden Jahr und bist verpflichtet, auf Deinen Rechnungen Umsatzsteuer auszuweisen. Ein unterjähriger Wechsel zur Regelbesteuerung wird somit wirksam.

Hinweis: Bei einer Überschreitung bis zu 10% bleibt die Befreiung bis zum Jahresende bestehen!

Mehr Infos hier:  KMU-Webportal der EU-Kommission

Quelle: § 19 UStG

Der Umsatz muss bei der Gründung realistisch geschätzt werden und dem zuständigem Finanzamt im Betriebserfassungsbogen mitgeteilt werden. Wird die Tätigkeit im laufenden Kalenderjahr aufgenommen, muss der zu erwartende Gesamtumsatz auf den Jahresumsatz hochgerechnet werden. Angefangene Kalendermonate sind wie volle Monate zu behandeln.

Hier ein paar Informationen und Denkanstöße die bei der Entscheidung Kleinunternehmer oder nicht helfen können:

Vorteile als Kleinunternehmer

Der Kleinunternehmer genießt einige Vorteile, die ihm den Unternehmeralltag erleichtern, diese sind u.a. im Kleinunternehmerfördergesetz geregelt:

  • Der Unternehmer hat z. B. keine Eintragungspflicht in das Handelsregister, dadurch unterliegt er nicht den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB), sondern weiterhin wie eine Privatperson dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
  • Ebenso zahlt er keine Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt und weist daher auch keine auf seinen gestellten Rechnungen aus. Dadurch muss er keine Umsatzsteuervoranmeldung beim zuständigen Finanzamt abgeben. Sollte er sich jedoch für die „Regelbesteuerung“ entscheiden ist er für 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden, folglich muss er nun monatlich oder je nach Einstufung vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
  • Eine große Erleichterung für den Kleinunternehmer ist unter anderem die Buchführung, da er hier lediglich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bzw. einfache Buchführung zur Gewinnermittlung nutzen kann. Somit entfällt für Ihn die aufwendige doppelte Buchführung inkl. jährlicher Inventur, Jahresabschlusserstellung usw.

Nachteile als Kleinunternehmer

Aber auch einige Nachteile ergeben sich, wenn man als Kleinunternehmer unterwegs ist:

  • Ein großer, nicht zu unterschätzender Nachteil, ist, dass man die in Rechnungen von Lieferanten enthaltene Vorsteuer nicht zurück erstattet bekommt. Das kann gerade in der Anfangszeit den Start extrem teuer machen.
  • Ein weiterer Nachteil ist die Namensgebung bzw. Geschäftsbezeichnung, hier darf der Unternehmer keine Fantasienamen verwenden, sondern nur seinen Vor- und Nachnamen.

Gut zu wissen: auf Antrag (sog. Eintragungsantrag) kann der Kleinunternehmer sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen, somit ist er „eingetragener Kaufmann (e.K.)“. Diese Eintragung als „e.K.“ ist jedoch mit einigen Pflichten verbunden: Die Eintragung bzw. Formulierung des Eintragungsantrags muss über einen Notar erfolgen, dieser wird durch ihn beglaubigt und beim zuständigen Handelsregistergericht eingereicht. Durch die Eintragung ins Handelsregister wirkt das Unternehmen auf zukünftige Kunden in bestimmten Branchen seriöser. Weiterhin darf der Unternehmer jetzt Fantasienamen für die Geschäftsbezeichnung verwenden. Allerdings verpflichtet sich der Kleinunternehmer so auch zur doppelten Buchführung.

Mehr Wissen zum Thema Kleinunternehmer gibt es hier: Wissenswertes für Kleinunternehmer (§ 19 UStG).

Mein Tipp

Ich würde auf jeden Fall mit einem Steuerberater sprechen, ob die Kleinunternehmer-Variante für mein Business sinnvoll ist oder nicht!

Ein paar Tipps, wie ihr schnell herausfindet, ob ein Steuerberater zu euch passt habe ich auch zusammengefasst: Wie findet man den RICHTIGEN Steuerberater?

Kleinunternehmer

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