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Midijob – Basiswissen & aktuelle Änderungen

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Auch wenn die Bezeichnung Midijob vielen Arbeitgebern nicht wirklich geläufig ist, wird die Zahl der Midijobber vor allem durch die Änderungen seit Oktober 2022 immer größer. Speziell bezüglich der Sozialabgaben und -Leistungen ergeben sich viele neue Möglichkeiten, die sowohl dem Arbeitnehmer als auch Ihnen als Arbeitgeber weiterhelfen.

Aber was genau hat sich 2022 nun für Sie geändert?

So funktioniert das Prinzip Midijob

Midijobber befinden sich mit einem vergleichsweise mittelmäßigen Einkommen meist im Verdienst zwischen einer Teilzeit- und Vollzeitstelle. Seit Oktober 2022 liegt die Gleitzone hierfür zwischen 520,01 Euro und 1.600 Euro monatlicher Einnahmen.

Das Prinzip Midijob beruht darauf, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zwar die Beitragslast der Sozialversicherung teilen, die Abgaben der Arbeitnehmer allerdings nur anhand des tatsächlichen Verdienstes berechnet werden und nicht ca. 20 Prozent betragen, wie bei üblichen Angestellten.

Die Versteuerung der Einnahmen im Midijob erfolgt im Anschluss vollkommen regulär, wie bei jeder anderen Vollzeitanstellung.

Das änderte sich im Oktober 2022

Die größte Änderung ist die Anpassung der Gleitzone von 1.300 Euro auf 1.600 Euro. Hier gilt, dass nicht rund 20 Prozent des Bruttoentgelts an die Sozialversicherungen abgeführt werden müssen, sondern der Arbeitnehmeranteil nur anhand des tatsächlichen Verdienstes berechnet wird, was eine erhebliche Entlastung der Angestellten darstellt.

Die neue Midijob-Formel, nach der zukünftig das beitragspflichtige Arbeitsentgelt zur Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags ermittelt wird, lautet wie folgt:

BE = F x G + ([1600/(1600-G)] – [G/(1600-G)] x F) x (AE – G)

Erklärung zum Faktor F: In der Formel steht AE für Arbeitsentgelt und G für die Geringfügigkeitsgrenze. Der Faktor F berechnet sich, indem der Wert 28 % durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz geteilt wird. Am 1. Januar 2022 belief sich dieser Wert auf 39,95 %, F entspricht danach einem Wert von 0,7009 (28 : 39,95).

Die genaue Berechnung ist hier gut beschrieben: https://www.haufe.de/personal/entgelt/minijob-und-midijob/midijob-neue-hoechstgrenze-und-formeln_78_562848.html

Derartige Erleichterungen sollen es dem Arbeitnehmer attraktiver machen, selbst auf die Suche nach einem Midijob zu gehen und mehr von der eigenen Arbeit zu profitieren als zuvor.

Auch auf Sie als Unternehmer kann diese Änderung massiven Einfluss haben, da sich vor allem während des Fachkräftemangels mehr Interessenten auf Ihre Stellen bewerben könnten.

Durch die Anhebung der Gleitzone, die jetzt Übergangsbereich heißt, gehören auch längere Arbeitszeiten nun zum Midijob-Bereich, sodass Sie nicht nur Minijobs vergeben können, sondern sie engagierten Mitarbeitern die Möglichkeit bieten können, ohne große Verdienstabgaben an die Versicherungen mehr und länger zu arbeiten.

Eine faire Lösung für mehr soziale Sicherheit

Wie bei klassischen Berufen liegt die Arbeitszeit auch im Midijob bei täglich 8 Stunden und darf nach Ausnahme auch an manchen Tagen auf bis zu 10 Stunden angehoben werden.

Vor allem Studenten haben auf dieser Grundlage die Möglichkeit, einerseits eine gute Studienzeit finanzieren zu können und andererseits erfolgreich zu arbeiten. So wird es parallel zum Studium möglich, deutlich mehr als auf Midijob-Basis zu arbeiten und somit mehr für den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen.

Ein weiterer Vorteil der Anpassung ist zudem, dass Midijobber je nach Beschäftigungsdauer auch eine deutlich höhere Rente beziehen werden. Trotz geringeren Einzahlungen erwerben Midijobber auf die vollen Rentenansprüche und können das volle Leistungspaket der Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen. So erhalten Sie bei längeren Krankheitsausfällen nach 6 Wochen Krankengeld.

Nach einem Verlust des Arbeitsplatzes erhalten Midijobber zudem die nötige Unterstützung, indem sie Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur beantragen können.

Die neuen Änderungen rund um den Midijob sind daher sowohl für die Arbeitnehmer als auch für Sie als Arbeitgeber eine spürbare Verbesserung. So ist für eine grundlegende Sozialabsicherung der Midijobber, ohne dass diese einen Großteil des Verdienstes an die Versicherungen abtreten müssen.

Änderungen ab Januar 2023

Am 28.10.22 hat die Bundesregierung das dritte Entlastungspaket beschlossen. D.h. unter anderem, ab dem 01.01.2023 wird die Midi-Job-Grenze von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat angehoben.

Mehr Informationen zum Midijob

Wer sich genauer in das Thema einlesen möchte klickt hier:

Midijob

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