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Pflegezusatzversicherung: Sicherheitsnetz für den Ernstfall

Pflegezusatzversicherung, Mentale Gesundheit

Corona dürfte auch dem letzten Berufs-Optimisten klar gemacht haben: Ohne grundsolide Absicherung können Krankheiten auch kerngesunde Unternehmer plötzlich an den Abgrund bringen. Eine Pflegezusatzversicherung federt den Notfall ab.

Die Geschäfte laufen prima, der Körper kerngesund. So ist es im Idealfall. Doch nicht nur eine Pandemie kann dafür sorgen, dass die finanziellen Reserven schneller aufgebraucht sind, als schlimmste Alpträume es befürchten lassen.

Selbstständige sollten den Ernstfall im Auge behalten

Gegen die Gefährdung der Gesundheit kann sich niemand versichern, wohl aber gegen die finanziellen Folgen. Gerade für Selbstständige ist es deswegen wichtig, auch den Ernstfall im Auge zu haben.

Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II), eingeführt am 1. Januar 2017, hat die ehemaligen drei Pflegestufen durch fünf neue Pflegegrade ersetzt. Über die Einteilung entscheiden Gutachter des medizinischen Dienstes (MD) anhand von 64 Fragen. Sie prüfen dabei in sechs Bereichen (Module), wie es um die Alltagskompetenz bestellt ist. Dazu gehören u. a. Mobilität, Selbstversorgung und kommunikativ-psychische Fähigkeiten.

Die Pflegegrade in der Übersicht

  • Pflegegrad 1 (12,5 bis <27 Punkte): Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 2 (27 bis <47,5): Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 3 (47,5 bis 70): Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 4 (70 bis <90): Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 5 (90 bis 100): Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Die Leistungen der klassischen Pflegeversicherung reichen oft nicht

Die verpflichtende Kranken- und Pflegeversicherung für Selbstständige und Freiberufler deckt im Normalfall die Folgen einer Erkrankung ab. Wird aus einer Krankheit aber eine Pflegebedürftigkeit, reichen diese Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung nur selten aus, um tatsächlich alle anfallenden Kosten vollständig zu decken. Für diesen Fall bietet sich eine freiwillige Pflegezusatzversicherung für Selbstständige an.

Selbstständige und Freiberufler, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, können diese mit der obligatorischen Pflegeversicherung koppeln. Sie können aber auch getrennt voneinander abgeschlossen werden.

Sachleistungen oder Pflegegeld

Die Pflegezusatzversicherung dagegen ist eine zusätzliche und freiwillige Absicherung. Sie kann auch in Kombination mit einer gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Versichert werden können entweder ein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.

Vor allem bei einer schweren Pflegebedürftigkeit im Pflegegrad 5 können hohe Kosten entstehen. Aber auch in den unteren Pflegegraden übersteigen die Aufwendungen schnell den von der Kasse übernommenen Anteil. Dieser Eigenanteil muss dann von den eigenen Reserven aufgebracht werden. Eine Pflegezusatzversicherung kann diesen als „Pflegelücke“ bezeichnete Eigenanteil reduzieren oder ganz auffangen.

Drei Modelle für den Ernstfall

Die Pflegezusatzversicherung springt ein, sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde. Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Policen:

  1. Pflegerentenversicherung: Eine Art Lebensversicherung. Sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, wird eine monatliche Pflegerente ausgezahlt, über die frei verfügt werden kann.
  2. Pflegekostenversicherung: Sie springt in die Pflegelücke, die an die private oder soziale Pflegeversicherung gekoppelt ist. Über das Geld kann nicht frei verfügt werden. Es wird zweckgebunden für bestimmte Leistungen ausgezahlt.
  3. Pflegetagegeldversicherung: Unabhängig vom Pflegegrad wird eine fixe Summe für jeden Tag ausgezahlt, an dem Pflegebedürftigkeit besteht. Das Geld kann frei verwendet werden. Besonderheit: Diese Variante wird vom Staat durch den sogenannten Pflege-Bahr gefördert.

Eine pauschale Empfehlung, welche Form der Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist, kann es nicht geben. Selbstständige sollten deswegen verschiedene Anbieter und Tarife vergleichen.

Es ist schlimm genug, wenn der Ernstfall eintritt. Niemand wünscht sich in einer solchen Situation zusätzlich ein finanzielles Problem.

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Kategorie: Versicherungen & Banken

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