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Der Corona-Bundes-Zuschuss und die bundes(un)einheitliche Umsetzung

Corona: Finanzielle Hilfen für Unternehmer & Selbständige

„Durch die Corona-Krise geraten insbesondere kleine Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe in finanzielle Schwierigkeiten. Darum hat die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um Unternehmen zu unterstützen – schnell und unbürokratisch.“ Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Zuletzt aktualisiert am 24.10.23

Seit Wochen beobachte ich die Entwicklung des Bundesprogramms „Soforthilfen für Soloselbständige, Kleinstunternehmer, Freiberufler und Landwirte“ und die Umsetzung dieses Programms in den einzelnen Ländern.

Was soll ich sagen?

Ich bin erfreut, geschockt, entsetzt und verwundert und das alles zugleich bzw. in regelmäßigem Wechsel.

Warum ich froh bin?

Ich bin froh, denn zum ersten Mal habe / hatte ich das Gefühl, dass wir kleinen Selbständigen von der Politik gesehen werden. Das „die da oben“ verstehen, dass wir nicht alle arme kleine Hilfsarbeiterchen sind, sondern wichtige Mitglieder des Wirtschaftsgeschehens unseres Landes.

Frisöre, Tennislehrer, Lieblings-Restaurants, Gemüseläden auf der Ecke, IT-Berater, Physiotherapeuten, Blumenläden, Online-Marketing-Menschen, Unternehmensberater, Kosmetikstudios, Arzt-Praxen, Fotografen, Sänger, Sprecher, Bauern, Handelsvertreter, Dozenten und und und …

Ja, total vielfältig sind die Tätigkeiten dieser Soloselbständige, Kleinstunternehmer, Freiberufler und Landwirte, die die Bundesregierung so gerne unterstützen wollte.

Das macht mich erstmal froh.

Was mich ärgert?

Schnell sollte es gehen und unbürokratisch.

Schnell ging es dann ja auch, vor allem aber leider auch mit den Änderungen der Antragsbedingungen. Heute Hü und morgen Hott und jetzt stehen wir da und sind einfach nur noch verwirrt, wofür wir das Geld denn nun verwenden dürfen und wofür nicht.

Jedes Land legte erstmal eine eigene Version der Soforthilfe auf mit eigenen Beträgen und eigenen Bedingungen. Damit schon mal was da war oder so – keine Ahnung, warum man das überstürzen musste.

Die Formulierungen wer das Geld wofür verwenden darf: gruselig! Da wurden Worte falsch benutzt, Definitionen schwammig gehalten, teilweise wiedersprachen sich die einzelnen Punkte sogar und jede offizielle Stelle bestätigte eine andere Version, wie das alles denn nun zu verstehen sei. Außerdem änderten sich die Details ständig. Ich weiß gar nicht ob wir heute, am 08.04.2020, schon bei den finalen Versionen angekommen sind. Wahrscheinlich nicht.

Die meisten dieser Programme sind mittlerweile mit dem Bundesprogramm „verschmolzen“ wie es so schön heißt und die Bedingungen sind dadurch meist nicht besser geworden. Blöd also, wenn man gezögert hat beim Antrag stellen.

Aber was gilt denn nun, wenn ich den Antrag am 28.03.2020 gestellt habe? Und was, wenn ich das erst am 02.04.2020 ausgefüllt habe? Gilt für alles das gleiche? Oder kommt es auf den Antragszeitpunkt an? Und wie will man das alles beweisen? Und folgt am Ende die große Abrechnung, weil das doch „so nicht gemeint war“, wie es da stand, als man den Antrag stellte?

Manmannmann – da gruselt es mich wirklich, wenn man jetzt monatelang auf den großen Hammer warten muss, der womöglich erst in 5 Jahren kommt, wenn jemand mal Zeit hat das alles zu prüfen.

Beispiel NRW:

Am 29.03.2020 stand in den FAQs zum Antrag Folgendes:

Wofür darf der Zuschuss genutzt werden?

Der Zuschuss kann genutzt werden, um finanzielle Engpässe, wie z.B. Bankredite, Leasingraten, Mieten usw., zu bedienen. Der nach Prüfung des Antrags elektronisch übermittelte Bewilligungsbescheid, kann auch bei der Bank vorgezeigt werden. Er gilt als Nachweis, dass das Land den Zuschuss auszahlen wird.

Soloselbständige im Haupterwerb beziehen ihren Lebensunterhalt aus ihrer selbstständigen Tätigkeit und müssen daher auch ihr eigenes Gehalt erwirtschaften, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sofern der Finanzierungsengpass beim Soloselbstständigen im Haupterwerb dazu führt, dass er sein regelmäßiges Gehalt nicht mehr erwirtschaften kann, dient die Soforthilfe auch dazu, das eigene Gehalt und somit den Lebensunterhalt zu finanzieren.

Seit dem 01.04.2020 irgendwann um die Mittagszeit steht nun dort:

Wofür darf der Zuschuss genutzt werden?

Der Zuschuss kann insbesondere genutzt werden, um finanzielle Engpässe, wie z.B. Bankkredite, Leasingraten, Mieten usw., zu bedienen. Der nach Prüfung des Antrags elektronisch übermittelte Bewilligungsbescheid, kann auch bei der Bank vorgezeigt werden. Er gilt als Nachweis, dass das Land den Zuschuss auszahlen wird.

Ja was denn nun? Dürfen jetzt alle, die vor dem 01.04.2020 beantragt haben, ihren Lebensunterhalt mit dem Zuschuss finanzieren und alle anderen nicht? Echt jetzt?

Wo ist das Problem?

Geld vom Staat – hurra! Wo ist denn das Problem?

Das fragen sich (und mich) so einige, die vielleicht nicht dauernd mit unternehmerischen und betriebswirtschaftlichen Themen zu tun haben.

Ihr bekommt doch jetzt alle Geld geschenkt, warum seid ihr nicht dankbar?

Sind wir ja, erstmal.

Einige dürfen gerade überhaupt nicht arbeiten und andere spüren zumindest einen deutlichen Einschlag in ihrem Unternehmen. Wir kämpfen gerade alle irgendwie um unsere Existenz, da ist man für jede Hilfe dankbar. Natürlich ist da Geld vom Staat super.

Leider erreicht es viele gar nicht und anderen hilft es einfach nicht wirklich:

  • Weil wir häufig entweder zu klein oder zu groß sind für die ganzen Bundesprogramme.
  • Weil diese Soforthilfe in vielen Fällen an der Lebenswirklichkeit von uns total vorbei geht.
  • Weil uns Kredite, die wir aufgrund mangelnder Liquiditätsvorschau (aufgrund der Corona-Krise) nicht erhalten, nicht helfen. Egal wie hoch die Haftungsfreistellung ist, wir bekommen die Kredite einfach nicht.
  • Weil wir die Mittel nicht so verwenden dürfen, wie wir es mit unseren normalen Umsätzen tun dürften.

Es klingt alles toll, was da versprochen wurde und wird, aber das Gefühl gesehen zu werden, hat sich leider schnell wieder verflüchtigt, als ich mir die Umsetzung angeschaut habe. Schade.

Was ist denn mit dem Bundesprogramm?

„Das Soforthilfeprogramm des Bundes unterstützt entsprechend den am 23. März 2020 beschlossenen Eckpunkten kleine Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe durch einen Zuschuss bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und der Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen. Diese laufenden Betriebskosten können unter anderem gewerbliche Mieten, Pachten, Kredite für Betriebsräume und Leasingaufwendungen umfassen, bezogen auf die drei der Antragstellung folgenden Monate. Dagegen können Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete der Privatwohnung oder Krankenversicherungsbeiträge nicht durch die Soforthilfe abgedeckt werden. Damit auch insofern die Existenz von kleinen Unternehmen, Freiberuflern und Soloselbständigen nicht bedroht ist, wird der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht. Unter anderem greift hier für sechs Monate eine wesentlich vereinfachte Vermögensprüfung. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt.“ Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Klingt toll, gell?

Hier ein paar Beispiele:

Privatentnahmen

Gerade wir Kleinen haben gar nicht alle immense Betriebsausgaben (aka Betriebskosten), die wir bezuschussen lassen könnten. Wir haben keine Gehälter, die als Betriebsausgaben geltend gemacht werden könnten.

Bei uns nennt sich das „Privatentnahme“ und das ist (ganz kurz gesagt) einfach der Gewinn aus unserem kleinen Unternehmen. Davon leben wir. Bezahlen Miete, Krankenkasse und alles, was man halt sonst noch so bezahlen muss.

Das hat man wohl irgendwie vergessen, als man das Bundesprogramm aufgelegt hat. Tja, blöd für uns. Denn von diesem Zuschuss darf man nur Betriebsausgaben zahlen.

Und der lapidare Hinweis, man könne doch jetzt viel einfacher ALG II beantragen, ist für viele von uns ein Schlag ins Gesicht. Das hat unter anderem etwas mit Wertschätzung zu tun und die fühlt sich (zumindest für mich) anders an.

Und was noch ärgerlicher ist: es ist nicht in jedem Bundesland gleich geregelt. Und es ändert sich zudem auch noch gefühlt alle 2 Stunden.

Betriebskosten

Auf der anderen Seite gibt es aber kleine Unternehmen (wenn man nach der Anzahl der Beschäftigten geht), die sehr wohl immense Betriebskosten haben. Kleine Hotels zum Beispiel, für die sind die 15.000 EUR (oder auch nur 9.000 EUR) ein Tropfen auf den heißen Stein.

Gerade heute sprach ich mit einem Hotelier, der monatlich rund 38.000 EUR an der Backe hat. Klar, 15.000 EUR sind da besser als nichts, aber wie es weiter gehen soll wusste er auch nicht, wenn die Beschränkungen noch länger dauern. Und das tolle neue Kreditprogramm mit 100% Haftungsfreistellung kann er auch nicht nutzen, da er zu klein ist. Er selbst darf jetzt übrigens auch, wenn er möchte, zum Amt gehen und ALG II beantragen (s.o.). Ob ihm das etwas hilft? Ich wage es zu bezweifeln…

Und auch hier sind die Auslegungen der einzelnen Bundesländer bei der Umsetzung des Bundesprogramms unterschiedlich. Das kann doch wohl nicht sein, oder?

Betriebskosten & Privatentnahmen in den Bundesländern

Schauen wir uns doch mal die ganzen FAQs und Richtlinien an. Da sollte ja drin stehen, was man nun darf und was nicht, oder?

Stand heute (08.04.2020) ist es so:

  • Baden-Württemberg: …die vorhandenen liquiden Mittel nicht ausreichen, die kurzfristigen Verbindlichkeiten (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen. Zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten kann bei Personengesellschaften ein kalkulatorischer Pauschalbetrag von 1.180,00 Euro pro Monat für Lebensunterhalt des Inhabers hinzugezählt werden. (-> das hilft dem Solo-Selbständigen nicht, denn Personengesellschaften sind OHG, GbR, KG und PartG)
    Update 10.04.2020: Bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses kann als Kosten bei Soloselbständigen, Freiberuflern und für im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften auch maximal ein Betrag in Höhe von 1.180 Euro pro Monat für fiktiven Unternehmerlohn angesetzt werden. (-> Cool, jetzt gelten die 1.180 EUR u.a. auch für die Solo-Selbständigen)
  • Bayern: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (z.B. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass). (-> keine Aussage zu den Personalkosten, Privatentnahmen vermutlich nicht)
  • Berlin: Die Soforthilfe kann für die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden 3 Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand wie z.B. gewerbliche Mieten oder Pachten, Leasingsaufwendungen, Personalkosten für Beschäftigte, sofern diese nicht über das Kurzarbeitergeld gedeckt sind, eingesetzt werden, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen. Geschäftsführer-Gehälter, Privatentnahmen bzw. die Kompensation von Umsatz- und Honorarausfällen für persönliche Lebenshaltungskosten, Krankenkassenbeiträge etc. fallen nicht darunter. (-> Personalkosten ja, Geschäftsführer & Solo-Selbständige = ALG II)
  • Brandenburg: Der Schaden definiert die Differenz aus den fortlaufenden Einnahmen abzüglich der fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwendungen (bspw. Gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten). Kurzformel: Schaden = Umsatz-betriebliche Aufwendungen. Sofern Freiberufler/Soloselbstständiger keine Mieten/Pachten für Geschäftsräume nachweisen können (z.B. Geschäftstätigkeit aus der eigenen Wohnung) und keine anderen Aufwendungen (z.B. Leasingrate für Geschäftswagen) haben, ist eine Förderung aus dem Hilfsprogramm Corona nicht möglich. (-> keine Aussage zu den Personalkosten, keine Privatentnahmen)
  • Bremen: Bezuschusst werden: Miete und Pachtzahlungen für gewerblich genutzte Räumlichkeiten, Versicherungsbeiträge für die gewerbliche Tätigkeit, Zinsen, Leasingraten und Tilgungen für gewerblich genutzte Güter und Einrichtungen, sofern hierfür nicht bereits Stundungen gewährt wurden, Kfz-Versicherungen / Leasingkosten / Haftpflicht, wenn das Fahrzeug für die wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich ist. Nicht angesetzt werden können: Personalkosten, entgangene Umsätze oder private Lebenshaltungskosten (-> man darf Kredite tilgen, aber nicht seine Azubis vom Zuschuss bezahlen )
  • Hamburg: Solo-Selbstständige erhalten neben der Förderung zur Deckung des Liquiditätsengpass aus Mitteln des Bundes eine zusätzliche pauschale Förderung in Höhe von 2.500 Euro zur Kompensation von Umsatz- und Honorarausfällen aus Landesmitteln. Solo-Selbständige können die pauschale Grundförderung von 2.500 Euro auch erhalten, wenn Sie keinen Liquiditätsengpass aufgrund von Fixkosten haben. (-> zumindest die Solo-Selbständigen freuen sich)
  • Hessen: Die Soforthilfe zielt nur auf laufende Betriebsausgaben. Wenn Sie Hilfe bei Ihren privaten Lebenshaltungskosten benötigen, müssen Sie Grundsicherung beantragen. (-> schwammig formuliert, keine Aussage zu den Personalkosten)
  • Mecklenburg-Vorpommern: Die Hilfe dient der Mitfinanzierung der laufenden betrieblichen Ausgaben wie zum Beispiel Miete und Nebenkosten für Geschäftsräume, Ausgaben für Telekommunikation und Versicherungen, Leasingraten, Zinszahlungen sowie regelmäßige Tilgungen für bestehende betriebliche (Bank-)Kredite (keine Sondertilgungen). Das Programm sieht nicht vor, dass mit der Soforthilfe der Lebensunterhalt bestritten werden kann. Hier ist gegebenenfalls auf andere Hilfen zurückzugreifen, z.B. Grundsicherung. (-> keine Aussage zu den Personalkosten, dafür darf man aber hier Kredite tilgen – nun denn)
  • Niedersachsen: Nur betrieblicher Sach- und Finanzaufwand wie z.B. Mieten und Pachten, Zins- und Tilgungsraten für Kredite, Leasingraten, Aufwendungen für Steuerberatung sowie offene Warenrechnungen. Lebenshaltungskosten zählen nicht zu den Betriebskosten. Sollten die Lebenshaltungskosten nicht gedeckt sein, ist ergänzend die Grundsicherung nach ALGII beim Jobcenter/ der Arbeitsagentur zu beantragen. Personalkosten und z.B. Sozialversicherungsbeiträge bzw. Kosten für eine private Krankenversicherung können ebenfalls nicht berücksichtigt werden! (-> keine Aussage zu den Personalkosten, dafür darf man aber hier Kredite tilgen – yippie)
  • Nordrhein-Westfalen: Der Zuschuss kann insbesondere genutzt werden, um finanzielle Engpässe, wie z.B. Bankkredite, Leasingraten, Mieten usw., zu bedienen. (-> Kredite dürfen getilgt werden, keine Aussage zu den Personalkosten & Privatentnahmen)
  • Rheinland-Pfalz: …die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass). Personalaufwendungen und Ausgaben für den Lebensunterhalt zählen nicht zum Sach- und Finanzaufwand. (-> schwammig formuliert, keine Personalkosten & Privatentnahmen)
  • Saarland: Der Liquiditätsengpass liegt vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus dem fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten zu zahlen. Der Personalaufwand gehört nicht zum Sach- bzw. Finanzaufwand. (-> Kredite dürfen getilgt werden, Personalkosten nicht, Privatentnahmen vermutlich auch nicht)
  • Sachsen: Gefördert werden Verbindlichkeiten aus den laufenden Betriebskosten wie gewerbliche Mieten, Pachten, Kredite für Betriebsräume und Leasingaufwendungen. Dagegen werden Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete der Privatwohnung oder Krankenversicherungsbeiträge nicht abgedeckt. (-> was ist mit anderen Krediten & Personalkosten?)
  • Sachsen-Anhalt: Kein Zuschuss für: Wareneinkauf; Tilgungen; Private Sozialversicherungsbeiträge; Lebenshaltungskosten; Personalkosten (auch nicht für Lehrlinge, die kein KuG bekommen); Steuern; Abschreibungen (-> zumindest eindeutig, aber schlechter als in vielen anderen Bundesländern)
  • Schleswig-Holstein: Gehören Personalkosten auch zum „erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand“? Ja, die Aufzählung in Ziffer 5.1 des Antrages ist nur beispielhaft. Es können alle Betriebsausgaben, auch Personalkosten, in Ansatz gebracht werden. Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter sind davon aber nicht umfasst. Auch private Ausgaben, z.B. die private Wohnungsmiete, gehören nicht dazu. Privatentnahmen zählen nicht zum Sach- u. Finanzaufwand. Entnahmen sind weder handelsrechtlich noch steuerrechtlich Aufwand. Sie sind vielmehr dem Gewinn hinzuzurechnen und zu versteuern. Sie sind damit quasi das Gegenteil von Aufwand. Wenn die Entnahmemöglichkeiten für den Gewerbetreibenden / Selbständigen nicht mehr ausreichen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, sei es für private Krankenversicherung, private Miete usw., muss er die sozialen Sicherungssysteme, ALG II, in Anspruch nehmen. (-> Personalkosten ja, was ist mit Krediten?)
  • Thüringen: Sie können nur einen Antrag stellen, wenn Ihre voraussichtlichen fortlaufenden Einnahmen (netto) nicht ausreichen, um die in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen) zu zahlenden Verbindlichkeiten zu begleichen (Liquiditätsengpass). Nicht zum Sachaufwand gehören Personalaufwand und kalkulatorischer Unternehmerlohn. Die Beiträge zur Krankenversicherung und Alterssicherung des Soloselbständigen bzw. des Angehörigen freier Berufe können als Sachaufwand behandelt werden. (-> keine Personalkosten, aber immerhin darf der Solo-Selbständige Krankenkasse & Altersvorsorge vom Zuschuss bezahlen)

Mein Fazit

Es herrscht totale Uneinigkeit, was denn nun als Sach- und Finanzaufwand gilt, den man zur Berechnung des Liquiditätsengpasses nutzen kann.

Personalkosten? Mal ja, mal nein. Privatentnahmen? Mal kann der Unternehmer sich einen Teil als Unternehmerlohn auszahlen und mal nicht. Krankenversicherung & Alterssicherung? Mal darf das angerechnet werden und mal nicht. Selbst Kredite dürfen in einigen Bundesländern getilgt werden, wobei ich damals an der Uni gelernt habe, dass eine Kredittilgung weder Aufwand noch Kosten  sondern lediglich eine Auszahlung darstellt, aber vielleicht gilt das ja in einigen Bundesländern nicht. Ob ich denen mal mein kleines eBook „Grundbegriffe des Rechnungswesens“ schicken sollte?

Loidde – das ist ein Bundesprogramm, da sollten doch wohl für alle Bundesbürger die gleichen Regeln gelten oder nicht?

Und wer sich so groß auf die Fahnen schreibt gerade den kleinen Unternehmen, Solo-Selbständigen und Angehörigen der Freien Berufe helfen zu wollen, der sollte vielleicht mal vorher überlegen, was er da gerade verspricht. Wir wissen doch alle, dass der Staat nicht einfach jedem Geld schenken kann, warum versprecht ihr mehr, als ihr halten könnt? Sagt doch einfach wie es ist: ihr könnt einen kleinen Teil dazu beitragen, dass wir nicht alle pleitegehen, eine vollumfängliche Entschädigung ist aber (natürlich) nicht möglich.

Trotzdem: Danke, dass ihr es versucht, vielleicht lernen wir ja alle was aus dieser Corona-Pandemie…

Wer sich alle finanziellen Unterstützungen für Unternehmer & Selbständige in der Krise anschauen möchte, hier entlang:

Corona: Finanzielle Hilfen für Unternehmer & Selbständige

Corona-Bundes-Zuschuss

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12 Kommentare

  1. Avatar-Foto
    Christine sagt

    Ich hatte im März reingelesen in die Bedingungen, den Antrag zur Seite gelegt und bedauert, dass ich mal wieder durchs Raster falle. Heute (28.4.) nochmal reingeschaut: Ah, 1.180 € fiktiver Unternehmerlohn! Also 1.180 plus meine geringen Betriebsausgaben abzüglich meine (stark geschrumpften) Einnahmen = ziemlich wenig.
    Hm.

    Muss ich den Zuschuss versteuern? Darf ich die Steuern auf meine momentan geringen Einnahmen bei den Betriebsausgaben ansetzen? (Einkommensteuer ist ja eigentlich Privatsache des Einzelunternehmers). Steht auch nirgends in den FAQ.

    Wo soll ich mit 1.180 € brutto fiktivem Unternehmerlohn hinkommen? 375 € Krankenversicherung plus 50 € Selbstbehalt. Miete. Strom. BU-Absicherung. Altersvorsorge. Essen. Steuern. Ich liege bei sehr bescheidener Lebensführung, zu niedriger Altersvorsorge und ohne Anschaffungsrücklagen bei mindestens 1.800 € monatlich zu erwirtschaftenden Kosten, PLUS Steuern. Urlaub hab ich schon seit Jahren keinen mehr gemacht, war einfach nicht drin.

    Schade eigentlich, dass sie niemanden gefragt haben, der sich mit der Wirklichkeit der Soloselbständigen auskennt …

    Die Steuererhöhung für die Milliardenausgaben, die darf ich aber natürlich auch mittragen.

    • Heike Lorenz

      Hi Christine,
      das mit dem fiktiven Unternehmerlohn gilt ja nicht in allen Bundesländern…
      Und ja, das ist wenig, aber besser als nichts, oder?
      Der Staat kann uns ja jetzt nicht alle komplett durchfüttern, so reich sind wir dann doch nicht.

      Den Zuschuss muss man versteuern – natürlich, er ist wie eine Einnahme zu betrachten.
      Steuern fallen aber ja nur an, falls am Jahresende ein Gewinn übrig bleibt.
      Zuviel gezahlten Zuschuss muss man ja eh zurück geben, d.h. wenn du zusätzlich zum Zuschuss noch Einnahmen hast und am Jahresende ein Gewinn übrig bleibt (nach Abzug deiner Kosten), dann muss du diesen Gewinn versteuern.
      So wie sonst auch.

      Und nein, Einkommensteuern sind keine Betriebsausgaben.
      Die darfst Du also nicht ansetzen.
      Zumal ja jetzt wohl auch noch nicht klar ist, wie hoch die für 2020 sein werden, oder?

      Viele Grüße
      Heike

      • Avatar-Foto
        Christine sagt

        Hallo Heike,

        sicherlich alles richtig. ABER: Wenn in meiner EÜR ein Gewinn drinsteht, dann heißt das noch lange nicht, dass das auch wirklich übrig ist (das weißt Du natürlich auch).

        Ich muss davon (anders als Arbeitnehmer) noch meine Krankenversicherung, meine Altersvorsorge, etc. zahlen. Das heißt, ich *muss* „Gewinn“ machen, damit ich überhaupt alle Kosten zahlen kann. Das Wort Gewinn ist hier sehr irreführend.

        Der Arbeitnehmer kriegt immerhin 60 % vom NETTO! Da wäre ich außer mir vor Freude und das wäre immer noch weit entfernt von „komplett durchfüttern“.

        Was Du jetzt allerdings schreibst, dass ich den Minizuschuss (also den fiktiven Unternehmerlohn abzüglich meiner Rest-Einnahmen) zurückzahlen muss, wenn Gewinn übrigbleibt, das lässt mich jetzt ganz an der Maßnahme verzweifeln. Also am Ende dann doch keine Anrechnung eines – wenn auch viel zu niedrigen – Unternehmerlohns?

      • Heike Lorenz

        Hi Christine,
        dein letzter Absatz verwirrt mich – was meinst du genau?

        Soweit ich das verstanden habe geht die Rechnung so:
        Zuschuss für 3 Monate
        – Betriebskosten dieser Zeit
        – ggfs. Unternehmerlohn für 3 Monate (falls es im Bundesland erlaubt ist)
        = falls hier ein Überschuss bleibt, muss dieser zurück gezahlt werden

        Viele Grüße
        Heike

    • Avatar-Foto
      Christine sagt

      Hallo Heike,

      ich verstehe das System jetzt noch weniger und werde nichts beantragen, die Angst vor den Folgen ist zu groß.

      Habe im April einen kleinen Umsatz (nicht alle Kunden sind von Schließung betroffen) gemacht, von dem ich die Krankenversicherung und die Miete und Strom bezahlen kann. Alle betrieblichen und privaten Versicherungen, PKW, Altersvorsorge, Rücklagen für Anschaffungen, Lebensmittel oder vielleicht sogar etwas Kultur für die Seele kann ich nicht bezahlen. Zum Sozialamt will ich nicht gehen, vor der Offenlegung meiner Unterwäsche und der Behandlung von oben herab schrecke ich zurück, selbst wenn sie behaupten, die Bedingungen seien gelockert. Ich sehe ja, wie schon der Zuschuss für Solo-Selbständige hinten und vorne nicht passt.

      Bin gespannt, was für schlimme Folgen die Zuschuss-Beantragung für meine Schwester hat, die das (weil nicht so erfahren im Amtsdeutsch) bereits im März getan hatte und wirklich glaubt, dass sie Anspruch darauf hat.

      • Heike Lorenz

        Liebe Christine,
        was genau verstehst du nicht?

        Ich kann dir nur empfehlen dich beraten zu lassen (z.B. bei der örtlichen IHK oder der Handwerkskammer), damit dir deine Angst genommen wird.
        Angst vor etwas zu haben, bloß weil man es nicht versteht, ist nicht zielführend.

        Viele Grüße
        Heike

  2. Avatar-Foto

    Hallo Heike,
    JAAA ganz genau! Ich versuche seit Tagen die Konditionen für Berlin rauszukriegen bzw. jemand aus dem Senat zu erreichen, der mir meine fragen klar und eindeutig beantwortet. Ich sage dann auch immer dazu, dass ich das dann gerne schriftlich veröffentlichen würde. als Leitfaden für andere. (Aber auch für mich selbst natürlich) Nö funktioniert nicht. Da ist dann plötzlich keiner da, ich soll doch bitte in der anderen Dienststelle fragen, die hier ist nicht zuständig. usw. usw. Ich bin tagelang im Kreis geschickt worden.

    Ich habe das in einem Blogartikel beschrieben und dort auch gleich die Fragen, die ich habe, an konkreten Beispielen aufgelistet. Das ist hier: https://gruenkraft.design/webdesignblog/coronazuschuss-ii-in-berlin/

    Das ganze Thema nervt ungemein. Ich sollte eigentlich arbeiten um meine Firma aus der Krise zu kriegen. Was ich mache, das ist, dass ich mich darum kümmern muss in einem halben Jahr keine Anklage wegen Subventionsbetrug zu kriegen.

  3. Avatar-Foto

    Danke Heike! Endlich mal ein Artikel, der diese Ungerechtigkeit zum Thema hat! Ich bin freie Fotografin aus Frankfurt, also Hessen. Es regt mich seit Tagen so wahnsinnig auf, dass wir so benachteiligt werden in Hessen. Ich hatte die ganze Zeit die Hoffnung, dass unser „Gehalt“ noch in die Soforthilfe eingerechnet wird, oder wir auch einen Pauschalbetrag bekommen, aber so langsam gebe ich die Hoffnung auf. Liebe Grüße!

    • Heike Lorenz

      Hi Jeannette,
      ich finde auch: Bundeszuschuss = bundeseinheitliche Umsetzung.
      Man kann ja sowieso nicht allen gerecht werden, aber dann noch Unterschiede zwischen den Bundesländern, das verstehe ich einfach nicht…

      Lieben Gruß
      Heike

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