Recht & Steuern
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Privater Waldbesitz und das Steuerrecht

Waldbesitz
Gastbeitrag von Prof. Dr. Thomas Siegel und Felix Siegel

Rund ein Drittel der Fläche Deutschlands ist mit Wald bedeckt. Wald, der nicht im Eigentum vom Bund, den Ländern oder den Kommunen ist, wird nach dem Bundeswaldgesetz als „Privatwald“ bezeichnet. Rund 2.000.000 solcher Privatwaldbesitzer gibt es hierzulande. Die durchschnittliche Größe der Wälder dieser Waldbesitzer:innen beträgt 3 ha, das sind 30.000 qm.

Bei einem Spaziergang durch Wald erkennt man recht schnell Waldparzellen von privaten Besitzern und Besitzerinnen, da diese oft über Jahre oder gar Jahrzehnte nicht gepflegt wurden. Dies liegt zum einen oft daran, dass die Eigentümer:innen die Lage ihres Waldes nicht kennen oder sie schlichtweg nicht über die Möglichkeiten verfügen, diese Flächen zu bewirtschaften.

Ähnlich sieht es oft mit der Besteuerung der Wälder aus. Die Mehrzahl der Privatwaldbesitzer:innen ist sich nicht bewusst, dass mit Waldbesitz steuerliche Pflichten, aber auch Rechte, einhergehen.

Steuerliche Pflichten

Eine der grundlegendsten Pflichte ist, dass die Einnahmen aus Holzverkauf steuerlich erklärt werden müssen. Wird also Holz aus dem Wald entnommen und verkauft, stellen diese Einnahmen stets Betriebseinnahmen dar.

Dabei spielt es keine Rolle, ob das Holz als Brennholz oder als anderweitiges Nutzholz verkauft wird. Aber auch entnommenes Holz für den Eigenbrauch, also zum Beispiel zur Befeuerung des heimischen Kachelofens, ist grundsätzlich als steuerliche Einnahme zu erfassen.

Steuerliche Rechte

Die im Zusammenhang mit dem Wald stehenden Kosten sind demgegenüber als Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen. Das gilt auch in den Jahren, in denen keine Einnahmen aus Holzverkäufen zu verzeichnen sind. In diesen Jahren entstehen also steuerliche Verlust, die mit anderen positiven Einkünften des Steuerbürgers verrechnet werden dürfen.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass – anders als bei gewerblichen Einkünften – in der Forstwirtschaft auch über lange Jahre Verluste vom Finanzamt anerkannt werden müssen, also nicht als Liebhaberei abgetan werden können.  Dies liegt daran, dass zwischen Pflanzung und Ernte eines Baumes, je nach Baumart 80 bis 250 Jahre vergehen, die sogenannte Umtriebszeit.

Kosten für die Waldbewirtschaftung

Als Kosten kommen alle Aufwendungen in Betracht, die im direkten Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des Waldes stehen.

Das können sein:

  • Kosten für die Pflanzung
  • Pflege und Fällung der Bäume
  • Kosten für den Verbissschutz
  • Beiträge zu Verbänden, Versicherungen und die Grundsteuer

Der Aufwand der eigenen Arbeitsleistung kann nicht steuerlich geltend gemacht werden, sehr wohl aber der Aufwand für andere Lohnunternehmen, zum Beispiel für Fäll- oder Rückearbeiten.

Privatwald ist nicht Privatvermögen

Eigener Wald stellt nach einer klarstellenden Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) immer steuerliches Betriebsvermögen dar – ob man will oder nicht.

Für die laufende Besteuerung hat das zunächst keine Auswirkung, sehr wohl aber bei der Veräußerung des Waldes. Der bei dem Verkauf des Waldes erzielte Überschuss stellt dann einen steuerpflichtigen Gewinn dar. Dieser ermittelt sich aus der Gegenüberstellung des Veräußerungserlöses zu den damaligen Anschaffungskosten. Wegen der sehr dynamischen Preisentwicklung von Wald, gerade in Ballungsgebieten, werden hier recht schnell hohe Gewinne erzielt, insbesondere dann, wenn der Wald schon Jahre oder Jahrzehnte im Besitz der Steuerperson ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinns Vergünstigungen, zum Beispiel dann, wenn die steuerpflichtige Person 55 Jahre oder älter ist oder alle Waldflächen eines Besitzers oder einer Besitzerin insgesamt verkauft werden.

Beim Verkauf von Wald ist es unerlässlich, sich steuerlichen Rat bei einer fachkundigen Person oder Stelle einzuholen. Die sind in der Regel speziell geschulte Steuerberater:innen mit der Zusatzqualifikation „Landwirtschaftliche Buchstelle“

Fazit

Waldbesitz ist eine interessante Anlageform. Bei der Bewirtschaftung von Wald kann man selbst Erfüllung finden oder sich von diversen Hilfseinrichtungen, zum Beispiel Waldbesitzerverbänden unterstützen lassen.

Jede Person, die Wald besitzt, hat steuerliche Rechte und Pflichten, die sie kennen sollte. Wer nicht steuerlich versiert ist, sollte sich Hilfe in Form einer Steuerberatung holen.

Die Autoren

Prof. Dr. Thomas SiegelProf. Dr. Thomas Siegel leitet als selbstständiger Steuerberater eine Kanzlei mit 27 Mitarbeitern im Raum München und lehrt an der Mediadesign Hochschule in München Managementlehre. Im Deutschen Gründer­verband ist er im wissenschaftlichen Beirat und im Verwaltungsrat tätig. In seiner Kanzlei setzt er modernste EDV- und Kommunikationstechnik ein.

Ziel der Kanzlei ist es, Mandanten individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Dienstleistungen anzubieten und durch persönliche Betreuung und intensive Kommunikation eine optimale, langfristige Partnerschaft zu erzielen.

Thomas Siegel lebt in der Nähe von München und ist selbst stolzer Eigentürmer von 11 Hektar Wald.

Felix Siegel ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der LMU in München.

Mehr Infos hier: https://www.stb-siegel.de/buch/besteuerung-wald/

Das Buch zum Thema

Titel: Besteuerung von privaten Wäldern: Steuerliche Rechte und Pflichten für nichtkommerzielle Waldbesitzer*

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Inhalt: Rund die Hälfte des Waldes in Deutschland wird von privaten Eigentümern bewirtschaftet: Von den insgesamt 11,4 Millionen Hektar Wald in Deutschland sind 48 Prozent Privatwald. Einer dieser Waldbesitzer ist Prof. Dr. Thomas Siegel der nun, zusammen mit seinem Sohn Felix Siegel, den bisher einzigen steuerlichen Ratgeber zu diesem Themenkomplex verfasst hat.

Privater Waldbesitz erfreut sich immer größerer Beliebtheit; das Thema Wald ist derzeit stark im Fokus. Doch der Besitz auch kleinerer Wälder ist mit steuerlichen Obliegenheiten verbunden, die deren Eigentümer kennen sollten. Das Buch beschreibt klar und anschaulich die mit einem Wald verbundenen steuerlichen Pflichten und Rechte und gibt anhand zahlreicher Beispiele praktische Handlungsempfehlungen.

Herausgeber: ‎Springer Gabler
Gebundene Ausgabe: ‎154 Seiten
ISBN: ‎978-3658331627
Preis: 24,99 EUR

Waldbesitz

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