Warum ist der rechtliche Schutz meines geistigen Eigentums wichtig? Ganz einfach: Will ich mit einer eigenen Idee Geld verdienen, wäre es ärgerlich wenn die Konkurrenz unbehelligt meine Idee kopiert und für eigene Zwecke gewinnbringend umsetzt.
Sie habe keine Erfindung gemacht, aber ein Unternehmen mit Namen und Logo? Dann stellen Sie sich vor, Sie bekommen Post von dem Anwalt eines anderen Unternehmens und werden aufgefordert, den Namen oder das Logo ab sofort nicht mehr einzusetzen, weil der Konkurrent z.B. genau dafür eine Marke angemeldet hat.
Fehlender Schutz der eigenen Ideen-Rechte ist also nicht nur ärgerlich, sondern kann teuer werden und schlimmstenfalls sogar die Existenz eines Unternehmens gefährden.
Welche Rechte für welche Art von Erfindung, Produkt, Bezeichnung oder Idee zur Verfügung stehen, stellen wir in diesem Artikel vor.
Wirksamer Schutz für geistiges Eigentum
1. Das Patent – genau das Richtige zur Absicherung technischer Erfindungen
Das Patent ist für alle da, egal ob Ein-Mann-Garagenwerkstatt, Mittelständler oder Konzern.
Mit dem Patent werden neue technische Erfindungen geschützt und es gibt dem Inhaber die Möglichkeit, über seine Erfindung zu bestimmen. Das beinhaltet z.B. auch, dass der Patentinhaber eine nicht erlaubte Nutzung seines Patents verbieten kann.
Ein Patent ist also wichtig, um wirtschaftlichen Nutzen aus der eigenen Erfindung zu ziehen, denn ökonomisch betrachtet ist das Patent so etwas wie ein „Monopol auf Zeit“. Es schützt vor Nachahmern und Ideendieben. Gerade wenn man viel Zeit und Geld in die Entwicklung einer Erfindung investiert hat, ist es wichtig, alles zu tun, um auch den größtmöglichen Gewinn aus der Entwicklung in Anspruch zu nehmen.
Mit der Erteilung eines Patents kommt übrigens ein Vertrag zwischen dem Anmelder und dem Staat zustande. Man sollte wissen, dass ein Vertragsbestandteil darin besteht, dass die eigene Erfindung veröffentlicht und somit anderen Erfindern „zugänglich“ gemacht wird. Aber das gilt für alle Patentanmeldungen und deshalb kann man dies auch für das eigene Unternehmen nutzen. Zum Beispiel, um bereits im Vorfeld zu vermeiden, Dinge zu entwickeln, die es bereits gibt. Oder um sich in der „Erfindungsdatenbank“ Anregungen zu holen und Know-how zu generieren.
Schutzdauer:
Ein erteiltes Patent wirkt nicht, wie viele glauben, lebenslang, sondern i.d.R. 20 Jahre.
2. Das Gebrauchsmuster – die schnelle Nummer für technische Erfindungen
Während eine Patentanmeldung einige Jahre dauern kann, kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung eingetragen werden. So erhält man ein schnelles und auch preisgünstiges Schutzrecht für seine technische Erfindung. Allerdings nur für Deutschland. Eine generelle europäische oder internationale Gebrauchsmusteranmeldung gibt es nicht.
Bei der Einreichung werden die sachlichen Schutz-Voraussetzungen wie
- Neuheit,
- erfinderische Leistung und
- gewerbliche Anwendbarkeit
vom Deutschen Patent- und Markenamt nicht! geprüft.
Daher ist es bei der Anmeldung eines Gebrauchsmusters sehr sinnvoll, sich im Vorfeld durch gründliche Recherchen zu vergewissern, dass alle Voraussetzungen für ein wirksames Schutzrecht bei der Anmeldung gegeben sind. Ist das nicht der Fall, können nach der Eintragung keine Rechte aus dem Gebrauchsmuster geltend gemacht werden.
Schutzdauer:
Ein Gebrauchsmuster kann nicht 20 Jahre, wie das Patent, sondern maximal 10 Jahre lang geschützt werden.
3. Die Marke – der Schutz für Kennzeichnungen von Produkten + Dienstleistungen
Immer und überall begegnet man Marken und Markenprodukten. Üblicherweise steht eine Marke für ein bestimmtes Image, einen gleich bleibenden Qualitätsstandard oder auch für z.B. einen stets gleichen Geschmack bei Food-Produkten.
Offiziell heißt es, eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Daher ist eine Marke kein Produkt, sondern ein Zeichen zur Produktkennzeichnung.
Schutzfähig sind alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können z.B. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Farben oder sogar akustische Signale sein.
Wortmarke, Wort-/Bildmarke oder Bildmarke?
- Wortmarken wie z.B. Firmen- oder Produktnamen, bestehen aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen, gängigen Schriftzeichen und lassen sich komplett z.B. mit der üblichen Druckschrift „Arial“ darstellen. Geschützt sind in der Regel alle gängigen Wiedergabeformen in dieser Schriftart.
- Wenn es in erster Linie auf die Optik ankommt und ein Wortzeichen in einer ganz besonderen und unverwechselbaren Art und Weise dargestellt wird -wie es oft bei Logos der Fall ist- handelt es sich um eine Wort-/Bildmarke.
- Bildmarken wiederumsind Zeichen in Form von Bildern, Bildelementen oder Abbildungen und enthalten keine Wortbestandteile.
Internet-Domain als Marke?
Ja, grundsätzlich ist die Markenanmeldung einer Internet-Domain möglich.
Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Markeninhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu nutzen. Marken spielen oft auch eine große wirtschaftliche Rolle, denn sie ermöglichen Unternehmen höhere Margen oder können vom Markeninhaber veräußert werden. Auch der Verkauf von Markenlizenzen (Das Einräumen eines Nutzungsrechts) kann sehr lukrativ sein.
Schutzdauer:
Ein Markenschutz ist unbegrenzt verlängerbar. Die Marke kann sozusagen ewig leben;-)
4. Das Geschmacksmuster – der passende Schutz fürs schöne Design
Der Begriff „Geschmacksmuster“ ist auf den ersten Blick schnell irre führend. Hier geht es nicht um den Geschmack, sondern es geht um das Design. Und oft ist es das besondere Design eines Produktes, das seinen Markterfolg bestimmt.
Das passende Schutzrecht für ein Produktdesign ist das Geschmacksmuster. Es schützt in erster Linie die Farb- und Formgebung eines Produktes – von der Knoblauchpresse bis hin zum Flugzeug. Auch für zweidimensionale Muster – wie z.B. Stoffe, Tapeten etc. kann ein Geschmacksmuster angemeldet werden.
Das eingetragene Geschmacksmuster gibt dem Antragsteller das alleinige Recht, dieses Design zu verwenden. Sollte ein anderer das eingetragene Design verwenden, hat man die Möglichkeit das zu unterbinden. Hiervon sind alle denkbaren Handlungen eingeschlossen, die sich auf das geschützte Design beziehen können – wie z.B. der Verkauf, die Herstellung, der Im- oder Export etc.
Schutzdauer:
Ein Geschmacksmuster kann bis zu 25 Jahre nach dem Anmeldetag geschützt werden.
Mehr Informationen
Egal ob Patent, Marke, Geschmacks- oder Gebrauchsmuster, das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist Anlaufstelle Nummer 1 und die Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland.
Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie hier: http://www.deutsches-patentamt.de/
Alle Beitrage rund um das Thema Markenrecht finden Sie hier:
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