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Mitarbeitergeschenke: 44 Euro für steuerfreie Sachbezüge

steuerfreie Sachbezüge

44 Euro klingt erst einmal nicht viel. Aber es kann sich im Laufe des Jahres auf 528 Euro summieren. Steuerfreie Sachbezüge für Arbeitnehmer sind ein spannendes Tool für zufriedenere Mitarbeiter.

UPDATE!

Sachbezüge waren bisher bis zur Grenze von 44 Euro im Monat steuerfrei. Ab 2022 steigt die Freigrenze auf 50 Euro im Monat. Damit diese genutzt werden kann, müssen jedoch verschärfte Voraussetzungen beachtet werden.

Mehr Infos hier: Neuerungen ab 2022 bei Sachbezügen

Klar, eine ordentliche Lohnerhöhung dürfte bei den meisten Arbeitnehmern ganz oben auf der Wunschliste stehen. Mehr Geld in der Lohntüte ist aber nicht immer drin und muss außerdem grundsätzlich nicht nur voll versteuert werden, sondern wird auch bei der Berechnung der Lohnnebenkosten berücksichtigt. Gleiches gilt auch für einmalige Sonderzahlungen wie z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Steuerfreier Bonus für Arbeitnehmer

Anders der sogenannte „steuerfreie Sachbezug“. Ein Instrument, das das Bundesministerium für Finanzen eingerichtet hat, damit Arbeitnehmer in den Genuss steuerfreier Sonderbezüge kommen können.

Bei der Wahl der Sachbezüge können Arbeitgeber aus dem Vollen schöpfen und diese individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche ihrer Mitarbeiter abstimmen. Denkbar sind:

  • Warengutscheine
  • Sachgeschenke
  • Tankgutscheine
  • Mitgliedschaften (z. B. Fitness-Studio)
  • Essens-Zuschüsse
  • Verbilligte oder kostenfreie Waren und Dienstleistungen des Arbeitgebers als Rabattfreibetrag bis 1.080 Euro

Einschränkungen nur bei geldwerten Leistungen

„Zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten“, können dagegen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 EstG nicht als steuerfreie Sachbezüge ausgezahlt werden.

Eine Ausnahme gilt für Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen dienen, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllt werden.

Umtausch ausgeschlossen

Der Einsatz von Zahlungsmittel gilt nicht als solches, wenn …

  • es innerhalb eines begrenzten Netzwerkes von Dienstleistern auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Herausgeber des Zahlungsinstrumentes erfolgt.
  • es ausschließlich für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen genutzt werden kann. Ein Rück- oder Umtausch in Bar- oder Bankguthaben muss ausgeschlossen sein.
  • es auf das Inland der Bundesrepublik Deutschland beschränkt ist.

Diese steuerfreien Sachbezüge lohnen sich nicht nur für die Mitarbeiter. Firmen profitieren von zufriedenen und möglicherweise auch gesünderen Arbeitnehmern (Fitness-Studio). Gerade in Branchen, die tendenziell Schwierigkeiten haben, qualifiziertes Personal zu finden, kann ein steuerfreier Sachbezug nicht nur eine größere Zufriedenheit unter den Angestellten bewirken, sondern im Zweifel auch den Ausschlag geben, sich für das das eine oder andere Unternehmen zu entscheiden.

Arbeitnehmer senken die eigene Steuerpflicht

Steuerfreie Sachbezüge sind für Arbeitgeber voll absetzungsfähig. Das bedeutet, sie profitieren nicht nur von motivierteren Mitarbeitern, sondern können damit auch ganz legal die eigene Steuerlast senken. Wichtig ist dabei nur, dass die 44-Euro-Grenze pro Monat nicht überschritten wird.

Gutscheine können angespart werden

Arbeitnehmer müssen mögliche Gutscheine nicht zwingend im Monat des Erhalts einlösen. Das macht das Modell „steuerfreie Sachbezüge“ noch attraktiver. Sie können die Zuwendungen ansparen und dann auch für größere Anschaffungen nutzen.

Für die Auswahl potenzieller Gutscheinpartner müssen Personalabteilungen nicht mehr selbst recherchieren. Inzwischen gibt es Apps, die das Handling um 44-Euro-Sachbezüge digital anbieten.

Über ein einfaches Interface können Arbeitgeber und -nehmer auswählen, welche möglichen Kooperationspartner im Individualfall relevant sind. Das sorgt auf der einen Seite für weniger Verwaltungsaufwand und auf der anderen Seite für große Wahlfreiheit und gibt nebenbei das Gefühl, kostenfrei shoppen zu können. Und das das ist doch immerhin schon fast eine kleine Gehaltserhöhung.

steuerfreie Sachbezüge

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