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Trading-GmbH – Aktives Kapitalmanagement als Unternehmer

Trading-GmbH

Deutsche Unternehmer gehen gerne auf Nummer Sicher, wenn es um die Verwaltung von Firmenkapital geht. Doch die anhaltende Niedrigzinsphase führt dazu, dass klassische Rücklagen in Form von Geldeinlagen de facto kaum Rendite abwerfen.

Übersteigen die Einlagen einen bestimmten Freibetrag, erheben immer mehr Banken sogar Negativzinsen. Das bedeutet, das Geld liegt zwar sicher, wird aber gewiss nicht mehr – eher sogar weniger. Durch aktives Kapitalmanagement können Unternehmer ihr Firmenkapital arbeiten lassen.

Ist ein Geschäftskonto zum Trading sinnvoll?

Anstatt das gesamte Kapital auf einem Festgeld- oder Tagesgeldkonto ruhen zu lassen, nehmen immer mehr Gründer das Kapitalmanagement selbst in die Hand, indem sie Anteile der Einlagen aktiv als Anlagevermögen verwalten.

Dabei empfiehlt sich eine Trading-GmbH-Gründung und ein eigenes Unternehmenskonto, von welchem aus man Kapital an der Börse investieren kann. Der Börsenhandel gilt als spekulativ, weshalb sich viele Manager nicht daran heranwagen. In der Tat lässt man sich bei der Investition in Termingeschäfte, CFDs oder andere Wertanlagen auf ein gewisses Risiko ein. Dieses gilt es natürlich zu minimieren. Unternehmer, die ihr Firmenkapital aktiv verwalten möchten, sollten daher über gute Grundkenntnisse im Bereich Aktienhandel verfügen.

Weiß man, wo man sich diese Kenntnisse aneignen kann, kann man sehr einfach Trading lernen. Entwickelt man aus diesem Trading-Wissen Strategien, um Verluste gering zu halten und Gewinne zu maximieren, bietet der Börsenhandel optimale Chancen auf hohe Rendite – mehr als andere Arten der Geldanlage es könnten.

Steuerlast beachten

Aktives Kapitalmanagement kann die Steuerlast im Unternehmen senken. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Unternehmer auch privat gerne mit Aktien und Termingeschäften handelt. Privat fallen durch die aktuelle Steuergesetzgebung nämlich sowohl Einkommenssteuer als auch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf Kapitalerträge an.

Wer jedoch im Rahmen einer speziell dafür gegründeten GmbH an der Börse investiert, kann seine Steuerlast drastisch senken. Während Privatpersonen Kapitalerträge jenseits des Freibetrages mit 25% versteuern müssen, fällt im vermögensveraltenden Unternehmen eine 15-prozentige Körperschaftssteuer an. Da sich auch private Kosten auf die GmbH verlagern lassen, kann noch mehr Geld eingespart werden.

Eine Trading-GmbH gründen

Wer bereits ein Unternehmen führt, kann problemlos eine Trading-GmbH gründen. Doch wie sieht es aus, wenn eine Privatperson ihre Steuerlast senken und deshalb gründen möchte? Generell ist ein Nebenerwerb vom Arbeitgeber absegnen zu lassen. Grund dafür ist es, dass Arbeitnehmer neben ihren Hauptberuf nicht zu sehr eingespannt sein sollten.

Anders sieht es aus, wenn man einen GmbH eröffnet, die keinem gewerblichen Zweck dient. Es steht also auch Angestellten offen, eine vermögensverwaltende GmbH zu eröffnen. Bei der Gründung einer Trading-GmbH muss ein steuerlicher Erfassungsbogen ausgefüllt werden. Nach der Kapitalisierung der GmbH können Gründer entsprechende Unternehmenskonten und Depots eröffnen, um mit dem Handel zu beginnen.

Es gibt moderne Plattformen, aber auch Anwälte, die Unternehmer und Neugründer dabei helfen, ihre vermögensverwaltende Firma auf die Beine zu stellen. So wird der bürokratische Akt zur überschaubaren Hürde und der Investor kann sich auf das Aneignen von Trading-Wissen konzentrieren.

Die Verlustbeschränkung umgehen

Die sogenannte Verlustbeschränkung verärgert zahlreiche Privatanleger. Die Bundesregierung hat durch das neue Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) nämlich die Einkommensteuerlast von Investoren erhöht. Mussten Anleger früher nur die reinen Gewinne versteuern, müssen sie nun einen Verlustvortrag hinnehmen, können Verluste und Gewinne also nicht mehr unbegrenzt miteinander verrechnen.

Wer aufgrund der neuen Regelung also hohe Beträge versteuern muss, sollte über die Gründung einer Trading-GmbH nachdenken. Da unternehmerische Kapitalerträge anders versteuert werden, können Anleger auf diesem Wege mehr Steuern einsparen. Auch wenn Börsengeschäfte durch die hohe Steuerlast in Deutschland zunehmend unattraktiv werden, gibt es also eine gute Alternative für Investoren.

Vermögen aufbauen

Je weniger Steuern abgeführt werden, desto leichter ist natürlich der Vermögensaufbau. Gewinne müssen erst dann als Kapitalerträge versteuert werden, wenn Gründer sich diese auf ihr Privatkonto auszahlen. Solange Kapitalerträge der Trading-GmbH als Betriebsvermögen auf dem Unternehmenskonto liegen, muss der Gesellschafter also noch keine Steuern abführen.

Dennoch können Gründer aber auch monatlich von ihren Erträgen profitieren, indem sie sich beispielsweise ein Gehalt auszahlen. Dieses unterliegt dann in seiner tatsächlichen Bruttohöhe der Einkommensteuer, sodass die Verlustbeschränkung keinen finanziellen Verlust bedeutet. Es ist also wenig erstaunlich, dass immer mehr Investoren den Weg der Trading-GmbH wählen.

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Kategorie: Versicherungen & Banken

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