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Friday Five – Umsatzsteuer

Umsatzsteuer

Umsatzsteuervoranmeldung, Vorsteuerabzugsberechtigung, Mehrwertsteuer, VAT, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Zusammenfassende Meldung, Mini-One-Stop-Shop…

Na? Rollen sich euch schon die Fußnägel hoch, wenn ihr diese Begriffe hört? Kenne ich nur zu gut, daher heute 5mal Wissen rund um das Thema Umsatzsteuer :-)

Fangen wir an!

Umsatzsteuer, Vorsteuer & Mehrwertsteuer

Als erstes möchte ich euch kurz die Begriffe erklären, mit denen man beim Thema Umsatzsteuer immer wieder zu tun hat:

  • Umsatzsteuer = Steuer auf den Umsatz des Unternehmens
  • Vorsteuer = Steuer auf Vorleistungen durch Lieferanten
  • Mehrwertsteuer = Steuer auf den durch das Unternehmen geschaffenen Mehrwert

Die Umsatzsteuer ist also die Steuer auf den Umsatz bzw. Erlös, den das Unternehmen mit seinen Leistungen und Lieferungen erzielt. Seit der Harmonisierung des Steuersystems 1967 wird der Begriff Umsatzsteuer gleichbedeutend mit Mehrwertsteuer verwendet.

In Deutschland gibt es aktuell den normalen Umsatzsteuer-Satz i.H.v. 19% und den reduzierten Umsatzsteuer-Satz i.H.v. 7%. Manche Leistungen sind außerdem komplett von der Umsatzsteuer befreit (z.B. Briefmarken).

In anderen Ländern gibt es natürlich auch andere Umsatzsteuer-Sätze, da muss man echt genau hinschauen, wenn man Geschäfte mit dem Ausland macht! Aber dazu später mehr …

Umsatzsteuervoranmeldung & Umsatzsteuererklärung

Der Staat möchte natürlich die Steuern zu einem möglichst frühen Zeitpunkt vereinnahmen und nicht erst, wenn ihr eure Jahressteuererklärungen abgebt. Daher gibt es Steuer-Voranmeldungen und entsprechende Steuervorauszahlungen. Das ist nicht nur bei der Umsatzsteuer so, sondern auch bei Einkommensteuer und Gewerbesteuer.

Je nachdem wie viel Umsatz ihr im Vorjahr gemacht habt, verlangt das Finanzamt von euch eine monatliche, quartalsweise oder sogar nur jährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung. Für diese wird die eingenommene Umsatzsteuer mit der gezahlten Vorsteuer verrechnet, die Differenz geht dann ans Finanzamt bzw. kommt vom Finanzamt, sofern ihr ein Minus errechnet.

Das Ganze ist immer zum 10. des Folgemonats fällig, außer ihr beantragt eine Dauerfristverlängerung, dann habt ihr einen Monat länger Zeit.

Aber Achtung: umsonst gibt es die Fristverlängerung natürlich nicht! Wer eine Dauerfristverlängerung haben möchte, muss 1/11 der Umsatzsteuer-Zahlungen des Vorjahres im Voraus entrichten, wenn er monatlich die Voranmeldung abgeben muss. Müsst ihr nur quartalsweise oder jährlich eine Voranmeldung abgeben, dann gibt es die Dauerfristverlängerung für umsonst :-)

Ist das Jahr rum, müsst ihr eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben und zwar bis zum 31. Mai des Folgejahres. Da wird dann noch einmal alles aufsummiert und eine etwaige Differenz nachträglich gezahlt bzw. erstattet.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist schick und sieht natürlich total professionell aus :-)

Abgesehen davon braucht ihr die aber auch, sobald ihr Geschäfte mit dem EU-Ausland macht. Dann müsst ihr euch nämlich nicht mit den unterschiedlichen Umsatzsteuer-Regelungen des jeweiligen EU-Auslands herum schlagen, sondern tauscht mit eurem Geschäftspartner einfach die Umsatzsteuer-ID aus und schon müsst ihr auf die Rechnung keine Umsatzsteuer mehr drauf schlagen bzw. bekommt Rechnungen von Lieferanten ohne Umsatzsteuer. Total gut!

Das Ganze nennt sich „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13 b UStG“ oder „Reverse Charge“-Verfahren und vereinfacht die Geschäfte innerhalb der EU deutlich.

Wichtig: auf allen Rechnungen (egal ob Eingangs- oder Ausgangsrechnung) müssen immer die Umsatzsteuer-IDs beider Partner ausgewiesen werden und ein Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren, sonst funktioniert das nicht!

Vertrauen ist gut, Kontrolle hier aber besser: ihr solltet IMMER die Umsatzsteuer-IDs (auch genannt VAT) eurer Geschäftspartner prüfen! Das ist gar nicht kompliziert, hier die entsprechenden Links:

Die Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist total einfach: entweder man kreuzt das direkt bei der Firmengründung auf dem steuerlichen Fragebogen beim zuständigen Finanzamt an oder man stellt online einen Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (Stichwort: Antrag auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer). Ein Brief geht natürlich auch. Die Umsatzsteuer-ID erhält man dann wenig später per Post.

Zusammenfassende Meldung

Natürlich möchte der Staat dann doch noch ein bisschen mehr wissen über eure Geschäfte mit EU-Ausländern – war ja klar :-)

Dafür gibt es die Zusammenfassende Meldung (ZM). In ihr werden alle Geschäfte mit dem EU-Ausland zusammengefasst und dem Finanzamt gemeldet (daher auch der Name).

Die Meldung besteht letztlich aus einer Liste mit der jeweiligen Umsatzsteuer-ID eurer Geschäftspartner, dem jeweiligen Umsatz (netto) und der Klassifizierung des Geschäfts.

Dabei wird unterschieden in:

Das kann man ganz einfach via elster-online machen, dafür braucht man nicht einmal ein Buchhaltungsprogramm (wobei das natürlich schon sehr hilft, wenn man viele Geschäftspartner im EU-Ausland hat).

Die ZM müssen normalerweise bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats übermittelt werden. Wenn man jedoch nicht so hohe EU-Auslandsumsätze hat (unter 100.000 EUR im Quartal), dann reicht auch eine Abgabe der Zusammenfassenden Meldung bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres.

Man kann aber auch freiwillig monatlich abgeben, was ich für sinnvoll halte, wenn man die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgibt, sonst verliert man leicht den Überblick.

Mini-One-Stop-Shop

Die Welt besteht nicht nur aus Deutschland und der EU. Da gibt es noch viel mehr Länder, mit denen man Geschäfte machen kann. Normalerweise fällt bei diesen Geschäften mit sogenannten Drittländern einfach keine Umsatzsteuer an. Herrlich!

Außer wenn man auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen an Nichtunternehmer erbracht hat. Da hat sich nämlich zum 1.1.2015 etwas geändert! Auf einmal muss auf die Rechnungen nicht mehr die deutsche Umsatzsteuer aufgeschlagen werden, sondern die Umsatzsteuer des Landes in dem der Kunde gemeldet ist. Und dieses Land möchte diese Umsatzsteuer dann natürlich auch haben. Logisch!

Da man natürlich nicht in jedem Land der EU, mit dem man Geschäfte macht, eine Umsatzsteuererklärung abgeben möchte, gibt es das Mini-One-Stop-Shop Verfahren. Das ist eine zentrale Anlaufstelle für diese Art von Geschäften und die zugehörigen Umsatzsteuer-Meldungen.

Wie genau das geht habe ich hier für euch zusammengefasst: Mini-One-Stop-Shop (MOSS). Das ist nämlich gar nicht so einfach, wie man meinen sollte …

Noch mehr Wissen

Das waren sie, meine 5 Wissenshappen zum Thema Umsatzsteuer. Wer alles noch einmal im Detail nachlesen möchte guckt hier:

Und jetzt gehe ich los und fabriziere ein bisschen Umsatz, damit ich dann auch etwas zu melden habe :-)

Umsatzsteuer

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Foto: Africa Studio / shutterstock.com

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