Recht & Steuern
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Eine Kaufvertragsstörung – was ist das?

Kaufvertragsstörung

Aus einem abgeschlossenen Kaufvertrag ergeben sich für den Käufer und den Verkäufer Rechte und Pflichten, welche beide Parteien erfüllen müssen. Erfüllt ein Vertragspartner seine Pflichten nicht, bedeutet das eine Kaufvertragsstörung.

Welche Arten der Kaufvertragsstörung es gibt, erfahrt ihr hier!

Pflichten des Käufers

Die Pflichten des Käufers sind die gelieferte Ware anzunehmen und den Kaufpreis fristgemäß zu zahlen.

Annahmeverzug

Kommt der Käufer seiner Annahmepflicht nicht nach, obwohl die Ware fristgemäß und ordnungsgemäß geliefert wurde, so nennt man diese Kaufvertragsstörung Annahmeverzug, d.h. der Käufer nimmt die Ware nicht fristgemäß ab (z.B. der Postbote bringt ein Paket und die Annahme wird verweigert).

Zahlungsverzug

Kommt der Käufer seiner Zahlungspflicht nicht fristgerecht nach, obwohl die Lieferung frist- und ordnungsgemäß stattgefunden hat, nennt man diese Kaufvertragsstörung bei einem rechtsgültig abgeschlossenem Kaufvertrag Zahlungsverzug, d.h. der Käufer zahlt den Kaufpreis nicht fristgerecht.

Pflichten des Verkäufers

Der Verkäufer hat ebenfalls Pflichten, welchen er nachkommen muss. Er sollte die fristgerechte Bezahlung des Kaufpreises annehmen und die bestellte Ware in gewünschter Art, Qualität und Menge sowie in einem einwandfreien Zustand ordnungsgemäß und fristgerecht liefern.

Lieferverzug und seine Folgen

Kommt er der Lieferungspflicht schuldhaft oder nicht rechtzeitig nach, gerät er in den Lieferungsverzug. Voraussetzung für den Lieferungsverzug ist, der Verkäufer verzögert oder unterlässt die Lieferung schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig).

Sofern die bestellte Ware nach Ablauf der Fälligkeit noch nicht beim Käufer eingegangen ist, muss der Käufer die Lieferung durch eine Mahnung anfordern. Diese Mahnung entfällt, wenn der Liefertermin kalendermäßig genau bestimmt wurde oder sich kalendermäßig nachrechnen lässt. In diesem Fall mahnt der Kalender den Verkäufer an.

Desgleichen entfällt eine Mahnung, wenn der Verkäufer die Lieferung endgültig verweigert oder aus besonderen Gründen der Verzug sofort eintritt (z.B. beim Fixkauf, wo der Liefertermin von entscheidender Bedeutung ist – Brautkleid für Hochzeit am 20. August – erfolgt die Lieferung nicht, tritt der Verzug sofort ein). Ein kalendermäßig eindeutig bestimmbarer Liefertermin oder ein „Fixkauf“ ist ökonomisch nicht sinnvoll, denn hier ist der Liefertermin von so entscheidender Bedeutung, dass mit seiner Einhaltung bzw. Nicht-Einhaltung das Geschäft steht oder fällt.

In der Regel kann der Käufer nach einer Mahnung mit Fristsetzung die Lieferung weiterhin verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Der Käufer kann auch die benötigte Ware bei einem anderen Lieferanten bestellen und die eventuell höheren Kosten dem vorherigen Lieferanten in Rechnung stellen (Deckungskauf). Die Vorgehensweise des Deckungskaufes ist ökonomisch am sinnvollsten, denn man kann sich von einem anderen Lieferanten versorgen lassen und gerät nicht in Engpässe z.B. bei der Produktion und die höheren Kosten kann man dem anderen Lieferanten in Rechnung stellen, sodass man selbst keinen Verlust erzielt.

Mangelhafte Lieferung bzw. Schlechtleistung

Sollte der Lieferant aber eine fehlerhafte Lieferung vornehmen, in dem die Ware in mangelhafter Art, mangelhafter Qualität, falscher Menge oder sogar beschädigte oder funktionsuntüchtige Ware geschickt wird, handelt es sich um die Kaufvertragsstörung mangelhafte Lieferung oder Schlechtleistung. Der Käufer kann bei einer mangelhaften Lieferung durch eine unverzügliche Mängelrüge zuerst Nacherfüllung (Nachbesserung, Nachlieferung) verlangen. Die Nacherfüllung (§§ 437,439 BGB) ist der vorrangige Anspruch (Primäranspruch) des Käufers.

Erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, wenn also die Nacherfüllung scheitert, besteht das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz. Auch hier ist der Rücktritt vom Kaufvertrag meist ökonomisch sinnvoll, denn was hat man von einer Kaufpreisminderung, wenn die Ware nicht nachgeliefert oder nachgebessert wurde.

Es gibt offene Mängel, welche man sofort und ohne weiteres bei der Lieferung sieht. Diese müssen unverzüglich durch die Mängelrüge dem Lieferanten mitgeteilt werden. Ansonsten verliert der Käufer alle ihm zustehende Rechte.

Als weitere Vertragsstörung gibt es versteckte Mängel, welche erst später sichtbar werden oder sich bemerkbar machen. Diese versteckten Mängel kann der Käufer innerhalb von 6 Monaten unmittelbar nach Entdecken reklamieren.

Ein sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag ist in besonderen Fällen auch möglich, wenn z.B. der Verkäufer eine Nachbesserung oder Nachlieferung verweigert.

Kaufvertragsstörung

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2 Kommentare

  1. Avatar-Foto
    Thomas sagt

    Mein Cousin beschäftigt sich in seinem Arbeitsalltag mit verschiedenen Kaufverträgen. Er erzählte schon, dass manchmal passiert es, dass Käufer seiner Abnahmepflicht nicht nachkommen, obwohl die Ware fristgemäß und ordnungsgemäß geliefert wurde. Und das nennt man eine Kaufvertragsstörung.

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