Als Unternehmer haben Sie es gelegentlich mit Kunden zu tun, die eine mangelhafte Zahlungsmoral pflegen, sodass Sie Ihrem Geld „hinterherrennen“ müssen.
Was dann zu beachten ist, lesen Sie hier!
Ab wann spricht man von einem Verzug?
Der Zahlungsverzug ist die Verzögerung einer fälligen (Geld-)Leistung. Geregelt ist er im BGB unter § 280 und § 286 ff.
Die Fälligkeit einer Forderung ist individuell vereinbar. Der Verzug tritt jedoch nicht immer automatisch nach Fälligkeit ein. Wer sichergehen will, sollte seinen Schuldner durch ein Mahnschreiben in Verzug setzen.
Ein Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit der Leistung ein. Auf diese Frist muss ein Verbraucher aber ausdrücklich hingewiesen werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Rechnung. Als Unternehmer sollten Sie den Zugang der Rechnung beweisen können.
Welche Folgen hat ein Verzug?
Wenn sich ein Schuldner im Verzug befindet, kann der Gläubiger Zinsen verlangen.
Je nach Fallgestaltung können Sie auch Schadensersatz verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Was ist eine Mahnung?
Es handelt sich dabei um ein Schreiben, mit dem an die Forderung erinnert wird. Es gibt für ein außergerichtliches Mahnverfahren keine Regeln. Es liegt also in Ihrem eigenen Ermessen, wie Sie das Mahnschreiben gestalten wollen.
Was gehört in ein Mahnschreiben hinein?
Ratsam ist es, unter Erinnerung an die Forderung, eine Frist zur Zahlung zu setzen. Die Forderung sollte genau bezeichnet und der Zahlungsweg angegeben werden.
Wenn ein gerichtliches Verfahren beabsichtigt ist, sollte auch dieses in dem Schreiben angekündigt werden. So hat der Schuldner Gelegenheit, das gerichtliche Mahnverfahren durch Zahlung zu vermeiden und zusätzliche Kosten zu umgehen, die er sonst zu tragen hätte.
Welche Fristen gibt es für Mahnungen?
Fristen sollten Sie nicht zu kurz setzen, damit dem Schuldner eine realistische Zeit bleibt, die Forderung zu erfüllen.
Wann ist ein Mahnschreiben sinnvoll?
Ein Mahnschreiben ist dann sinnvoll, wenn damit zu rechnen ist, dass der Schuldner nach Erinnerung zahlt.
Auch wenn ein gerichtliches Verfahren beabsichtigt ist, kann es im Hinblick auf eventuelle Prozesskosten wichtig sein, dass dem Schuldner vorher nachweislich Gelegenheit gegeben wurde, die Forderung zu begleichen. Würden sie als Unternehmer sofort den Rechtsweg beschreiten, könnten Sie auf den Kosten dafür „sitzen bleiben“, wenn der Schuldner für das Verfahren keinen Anlass gegeben hat.
Bedarf es immer eines Mahnschreibens?
Ein solches Schreiben ist nicht immer nötig. Auf eine Mahnung kann verzichtet werden, wenn die Forderung durch ein Kalenderdatum auf der Rechnung bestimmt ist, oder wenn sonst ein Zahlungsdatum ermittelbar ist, etwa „10 Tage nach Lieferung“.
Entbehrlich ist das Mahnschreiben auch dann, wenn der Schuldner die Zahlung ausdrücklich verweigert hat.
Wann verjähren Forderungen?
Nach § 195 BGB verjähren Forderungen nach 3 Jahren. Die Frist beginnt stets am 31.12. des Jahres zu laufen, in dem die Forderung entstanden ist. Sie endet am 31.12. des dritten Jahres nach Fristbeginn.
Beispiel: Eine Forderung entsteht im Mai 2015. Die Verjährungsfrist beginnt somit am 31.12.15 und endet am 31.12.18. Nach diesem Datum ist die Forderung verjährt.
Was kann man gegen Verjährung tun?
Wenn Sie verhindern wollen, dass eine Forderung verjährt, müssen Sie Aktivitäten in Gang setzen, die die Verjährung hemmen, wie es im Juristenjargon heißt. Das bedeutet ganz einfach: Sie müssen die Forderung nachweislich anmahnen.
Mehr Infos rund um den Zahlungsverzug und seine Folgen finden Sie hier:
- https://rsw.beck.de/cms/?toc=BC.root&docid=124960
- https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/recht8/themengebiete-recht/wirtschaftsrecht/vhh10.html
[…] Zahlungsverzug & Mahnung – so machen Sie es richtig! […]