Personal & Weiterbildung, Recht & Steuern
Kommentare 1

Steuern sparen – Gutscheine als Mitarbeitergeschenk

Gutscheine, Mitarbeitergeschenke

Sie möchten Ihren Mitarbeitern nicht nur eine Freude bereiten, indem Sie diese beschenken, sondern zugleich auch noch Steuern sparen?

Dann haben wir hier alle wichtigen Tipps und Tricks für Sie parat!

Eignen sich Gutscheine als Mitarbeitergeschenke?

Gutscheine sind hervorragende Mitarbeitergeschenke. So kann es schwer sein, individuell nach Geschenken zu suchen – jeder Mitarbeiter hat schließlich seinen eigenen Geschmack. Natürlich wollen Sie auch nicht Stunden um Stunden in die Suche nach potenziellen Geschenken investieren, sodass ein Gutschein die optimale Lösung ist. Dabei kann sich der Mitarbeiter einfach selbst das ein oder andere schöne Stück aussuchen und mit dem Gutschein bezahlen.

Verschiedenste Guthaben und Gutscheine finden sich im Internet schnell. Hier haben Sie die Qual der Wahl. Überdies können Sie die Geschenke bis zu einem bestimmten Wert von den Steuern absetzen und so Steuern sparen. Was Sie dabei beachten müssen, möchten wir Ihnen in diesem Artikel erläutern.

So hoch darf der Wert der Mitarbeitergeschenke maximal sein

Vielleicht hat Ihrer Mitarbeiter Geburtstag oder wird sich bald das Ja-Wort geben und nun möchten Sie ein Geschenk oder auch einen Gutschein kaufen, um dieser Person eine Freude zu bereiten. Wenn dem so ist, dann haben Sie eine Freigrenze von 60 EUR. Beachten Sie allerdings, dass es sich hierbei um besondere Anlässe handeln muss – gehören jene Sachzuwendungen laut R. 19.6 LStR doch nicht zum Arbeitslohn. Zu diesen gehören Geburtstage, Beförderungen, Pensionierung, Dienstjubiläum, Verlobungen, Hochzeiten, die Geburt eines Kindes und auch die Taufe. Weihnachten und Ostern gehören hingegen nicht zu den besonderen Umständen – hier gelten andere Vorschriften.

Bei Weihnachten und Ostern gilt die Sachbezugsfreigrenze von monatlich 50 EUR. Des Weiteren gibt es pro Person einen maximalen Freibetrag von 110 EUR für zwei Betriebsfeiern wie die Weihnachtsfeier. Hierbei werden aber auch die Geschenke eingebunden.

Wie Sie sehen, gibt es einiges zu beachten, wenn Sie ein Mitarbeitergeschenk von den Steuern absetzen wollen.

Mitarbeiterbindung: Darum lohnt es sich, seinen Mitarbeitern kleine Geschenke zu machen

Ein Geschenk vom Vorgesetzten überreicht zu bekommen, ist immer eine schöne Geste. Es zeigt, dass Sie sich um die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter bemühen.

Ferner ist eine kleine Aufmerksamkeit dabei behilflich, die Mitarbeiterbindung aufzubauen oder zu stärken. Sei es ein kleines Geschenk zum Geburtstag oder zur Feier eines besonderen Ereignisses im Leben, es zeigt, dass Sie sich für die Mitarbeiter interessieren und das kommt immer gut an.

So finden Sie die idealen Gutscheine für Ihre Mitarbeiter

Befinden Sie sich auf der Suche nach einem idealen Gutschein für Ihre Mitarbeiter, dann raten wir Ihnen, nicht einfach nach Gefühl zu gehen, sondern sich stets für einen bestimmten Gutschein für alle Mitarbeiter zu entscheiden. Anderenfalls könnte es zu Konflikten kommen, sollte sich ein Mitarbeiter benachteiligt fühlen.

Auch wird es womöglich nicht gut ankommen, wenn Sie für alle Frauen einen Gutschein für eine Parfümerie und für alle Männer einen Gutschein für einen Elektromarkt kaufen. Dies ist ein sehr veraltetes Denken. Setzen Sie lieber auf Shops, die eine breit gefächerte Produktpalette führen. Hier wird sicherlich jeder Mitarbeiter fündig.

Fazit: Mit Gutscheinen große Freude bereiten

Zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, dass sie Ihnen wichtig sind und kaufen Sie für den Geburtstag, Weihnachten oder zu einem anderen besonderen Anlass Gutscheine. So können sich Ihre Angestellten etwas Schönes aussuchen – und Sie treten nicht ins Fettnäpfchen, wenn Sie etwas Falsches kaufen.

Zugleich nimmt es kaum Zeit in Anspruch, Gutscheine zu erwerben. Allerdings sollten Sie die Regelungen bezüglich der Steuern beachten, damit Sie diese Kosten von den Steuern absetzen können.

Gutscheine, Mitarbeitergeschenke

Pin it!

1 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wenn Du wissen möchtest, welche Daten wir beim Hinterlassen eines Kommentars speichern, schau bitte in unsere Datenschutzerklärung.