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Finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall: Krankengeldanspruch für Selbstständige

Krankengeld, Krankentagegeld
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Für Selbstständige gehen mit einer Erkrankung nicht nur gesundheitliche Einschränkungen einher. Diejenigen, die längere Zeit ausfallen, werden schnell mit existenzbedrohenden Geldproblemen konfrontiert. Während die laufenden Kosten weiterhin gedeckt und fällige Rechnungen bezahlt werden müssen, fehlt es am notwendigen Einkommen.

Ob die Krankenversicherung finanziell unterstützt, hängt vom Versicherungsschutz ab. Da sowohl der Leistungsumfang als auch die Kosten der Policen stark schwanken, lohnt sich ein kritischer Vergleich.

Was ist Krankengeld?

Der Begriff Krankengeld beschreibt eine im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V §44) festgelegte Entgeltersatzleistung, die nach der Entgeltfortzahlung durch Arbeitgeber von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) an Arbeitnehmer gezahlt wird.

In der Regel erhalten sie zunächst sechs Wochen das gewohnte monatliche Einkommen – erst danach folgt das Krankengeld zur finanziellen Absicherung bei einer langanhaltenden Arbeitsunfähigkeit. Es beträgt maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Basisschutz für Selbstständige: Das gesetzliche Krankengeld

Anders als Arbeitnehmer haben hauptberuflich Selbständige keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Sind Sie selbständig tägig und gesetzlich krankenversichert, können Sie jedoch eine Wahlerklärung abgeben: Damit erklären Sie gegenüber Ihrer GKV, dass Ihr Versicherungsschutz den Krankengeldanspruch enthalten soll.

Allerdings genügt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent nicht, um sich den gewünschten Anspruch im Krankheitsfall zu sichern. „Wird hingegen der normale Beitragssatz zuzüglich Zusatzbeitrag gezahlt, erhalten auch freiwillig in der GKV versicherte Selbstständige ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld“, erklärt die Krankenkasse BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER online zum Krankengeldanspruch für Selbstständige.

Der allgemeine und gesetzlich festgelegte Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent. Das gesetzliche Krankengeld ist hierbei gedeckelt und wird anhand der Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Mehr als 70 Prozent (2021 ca. 113 Euro/Tag) gibt es nicht.

Einer der größten Vorteile beim gesetzlichen Krankengeld:

  • Auch die dafür zu zahlenden Beiträge sind von der Beitragsbemessungsgrenze abhängig und damit beschränkt.
  • Verdienen Sie mehr als der Durchschnitt, zahlen Sie nicht mehr für Ihren Versicherungsschutz.
  • Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) klärt im Online-Ratgeber über aktuelle Beiträge und Tarife der GKV auf.
  • Demnach beträgt der monatliche Höchstbeitrag für Selbstständige mit Krankengeldanspruch 706,28 Euro im Jahr 2021.
  • Das BMG weist jedoch darauf hin, dass die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben dürfen.

Gut zu wissen: Mit dem gesetzlichen Krankengeldanspruch geht für selbstständige Frauen zudem der Mutterschaftsgeldanspruch einher. Mutterschaftsgeld ist eine Entgeltersatzleistung für die Zeit der Mutterschutzfrist vor und nach der Geburt.

Ergänzungstarife zum Ausgleich von Einkommenseinbußen

Eine Alternative beziehungsweise Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld für Selbstständige sind Wahltarife, die die Zahlung einer Prämie voraussetzen. Mit ausgewählten Wahltarifen kann beispielsweise die zeitliche Lücke vor dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit geschlossen beziehungsweise zumindest verkürzt werden.

Da Selbstständige nicht durch eine Lohnfortzahlung finanziell abgesichert sind, wie es bei Arbeitnehmern der Fall ist, ergeben diese Ergänzungstarife durchaus Sinn. Einige Krankenkassen zahlen Selbstständigen dann bereits ab dem 15. Tag ihrer Erkrankung Krankengeld in der vereinbarten Höhe.

Andere Wahltarife dienen der Aufstockung der gesetzlichen Leistung und sind insbesondere für gutverdienende Selbstständige eine Überlegung wert, um die finanzielle Kluft zwischen ihrem gewohnten Einkommen und dem gesetzlichen Krankengeld zu überbrücken.

Für privat Versicherte: Das Krankentagegeld

Sind Sie privat krankenversichert, können Sie Ihren Versicherungsschutz mit dem Krankentagegeld ergänzen, um Verdienstausfälle während einer Arbeitsunfähigkeit abzufangen. Neben freiwilligen Zusatzversicherungen zur Ergänzung bestehender Policen umfassen viele gute PKV-Tarife das Krankentagegeld bereits.

Ein sorgfältiger Blick in die Versicherungsunterlagen ist jedoch ein Muss, da die Leistung kein Standard ist. Wie hoch das tägliche Krankentagegeld sein sollte, hängt von Ihren laufenden Kosten ab. Ihr Lebensunterhalt sollte vollständig gedeckt sein.

Ein nicht zu unterschätzender Nachteil bei privaten Krankenversicherungen sind die Gesundheitsprüfungen. Während gesetzliche Krankenversicherungen keine Selbstständigen aufgrund von Vorerkrankungen ausschließen dürfen, haben private Versicherer hier mehr Rechte. Sie können beispielsweise chronisch Kranke das Krankentagegeld verwehren oder einen Risikozuschlag verlangen.

Wichtig: Ob Krankengeld oder Krankentagegeld: Auch Selbstständige müssen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von ihrem Arzt einholen, um von den Krankenversicherungen entsprechende Zahlungen zu erhalten. Achten Sie bei einer dauerhaften Erkrankung darauf, dass Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit über die Folgebescheinigungen lückenlos nachweisen können. Ansonsten kann eine mehrwöchige Wartezeit drohen, in der Sie kein Geld erhalten.

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