Existenzgründung
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Selbstständig machen in der Pflege – Möglichkeiten, Voraussetzungen und Einstieg

Pflege, Selbständigkeit

Eine berufliche Selbstständigkeit bringt viele Vorteile mit sich. Daher ist es gerade im Pflegebereich, in dem häufig niedrige Löhne gezahlt werden und die Arbeitsbedingungen zu wünschen übriglassen, kein Wunder, dass sich immer mehr Pflegekräfte selbstständig machen. Der Hintergrund ist meist auch der, endlich geregelte Arbeitszeiten zu haben und weniger oder keine Überstunden machen zu müssen.

Doch wie macht man sich in der Pflege selbstständig? Welche Möglichkeiten gibt es und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Sehen wir uns das genauer an.

Wie kann man sich in der Pflege selbstständig machen?

Als freiberufliche Pflegekraft hat man vor allem im privaten Bereich sehr gute Einstiegsmöglichkeiten. Tatsächlich werden nämlich in Deutschland circa Zweidrittel aller Pflegebedürftigen zuhause betreut und nicht immer können die Angehörigen dies im nötigen Umfang leisten. Gerade dann kommen selbstständige Pflegekräfte zum Einsatz. Vor dem Hintergrund, dass die Bevölkerung immer älter wird – der demografische Wandel – wird es auch zukünftig einen erhöhten Bedarf an Pflegekräften geben.

Neben Privathaushalten können selbstständige Pflegekräfte aber auch beispielsweise bei Pflegediensten, in Praxen und Kliniken oder auch in betreuten Wohngemeinschaften tätig werden – überall da, wo sie aufgrund des ohnehin herrschenden Personalmangels benötigt werden.

So stehen auch die Zukunftsaussichten für die freiberuflichen Pflegekräfte also sehr gut, immer eine hohe Auslastung zu haben und entsprechend Geld verdienen zu können.

Die Voraussetzungen für eine Selbstständigkeit in der Pflege

Zunächst muss zwingend eine Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann absolviert worden sein – ohne geht es nicht, dies ist die Voraussetzung Nummer Eins. Wurden dann bestimmte Schwerpunkte gewählt und darin Erfahrung gesammelt, bildet dies bereits einen guten Ansatz für die konkrete freiberufliche Tätigkeit. Klar ist natürlich, dass dann aber auch nur entsprechend der Qualifikationen gehandelt werden darf und nicht darüber hinaus.

Ein Gewerbe muss in diesem Fall nicht angemeldet werden, natürlich muss man sich jedoch beim Finanzamt als Freiberufler anmelden. Dies kann formlos gemacht werden und dient dem Zweck, eine neue Steuernummer zu erhalten, die für die Rechnungsstellung später benötigt wird.

Zudem muss jede freiberufliche Pflegekraft dem Landesrahmenvertrag beitreten und einen Versorgungvertrag sowie eine Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen-Landesverbänden abschließen. Auch beim Gesundheitsamt müssen bestimmte Formalitäten erledigt werden und es muss eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege erfolgen.

Dies sind die wichtigsten Formalitäten vor dem Start in die Selbstständigkeit als Pflegekraft.

Wie werden Kunden gewonnen?

Die Kundenakquise ist für viele Existenzgründer häufig eine besonders große Herausforderung. Besonders wichtig, um Kunden zu gewinnen, ist es, sich selbst gut zu präsentieren. Dazu eignet sich Internetwerbung, sprich eine eigene Webseite, am besten. Noch besser sind jedoch Kontakte, über die Empfehlungen erfolgen können. Zusätzlich können aber auch Annoncen in Zeitungen geschalten werden oder eine Zusammenarbeit mit einer Vermittlungsfirma geschlossen werden. Bei letzterem sollte der Vertrag, vor allem bezüglich der Gebühren, natürlich entsprechend geprüft werden.

Tatsächlich reicht es nicht, nur einen Kunden zu gewinnen – um nicht bei einer möglichen Betriebsprüfung wegen einer Scheinselbstständigkeit zu hohen Geldstrafen verdonnert zu werden, sollten es stets mehrere sein. Je nach Tätigkeitsumfang reichen dann aber auch schon zwei oder drei feste Kunden aus, die dauerhaft betreut werden.

Was gibt es noch zu beachten?

Macht man sich als Pflegekraft selbstständig, gehören dazu nicht nur die Kenntnisse aus der Pflege, sondern auch unbedingt einiges an kaufmännischem Wissen. Neben der Kundenakquise, die zu Beginn oft etwas schwierig anläuft, müssen auch Rechnungen geschrieben werden und beispielsweise Fahrtkosten kalkuliert werden. Mit der Anmeldung beim Finanzamt ist nur der erste Schritt getan, anschließend folgen viele weitere, bis ein erfolgreiches Solo-Unternehmen besteht.

Es ist beispielsweise auch wichtig zu entscheiden, ob mit den Kunden direkt abgerechnet wird oder ob dies über die Kranken- bzw. Pflegekasse erfolgt. In ersterem Fall kann man sich nach den üblichen Honoraren für Pflegekräfte richten und seine eigenen Qualifikationen sowie mögliche Sonderleistungen berücksichtigen. Dies sollte dann jedoch stets vertraglich mit den Kunden festgehalten werden, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.

Alle erbrachten Leistungen werden auf den späteren Rechnungen in jedem Fall netto abgerechnet und mit einem Hinweis auf den entsprechenden Paragrafen im Umsatzsteuergesetz (§ 4 Nr. 14) versehen. Auch dies ist ein wichtiger Hinweis.

Außerdem muss gerade dann, wenn Mitarbeiter angestellt werden sollten, bezüglich deren Anmeldungen und Lohnabrechnungen vieles beachtet werden, was man vielleicht anfangs nicht auf dem Schirm hat. Hier lohnt sich dann auch eine Beratung unter anderem bei Steuerberater.

Fazit

Der Bedarf an Pflegekräften ist bereits jetzt sehr hoch und wird aufgrund des demografischen Wandels weiter zunehmen. Daher ist es eine großartige Chance für Pflegekräfte sich selbstständig zu machen und sich die eigenen Arbeitsbedingungen und -zeiten selbst festzulegen.

Der Einstieg ist sowohl im privaten Bereich, sofern die Kundenakquise gut durchdacht ist, als auch in Praxen oder Kliniken jederzeit möglich. Wird sich dann entsprechend das notwendige kaufmännische Wissen noch angeeignet, steht einem erfolgreichen Business als freiberufliche Pflegekraft eigentlich nichts mehr im Wege.

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