Existenzgründung
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AVGS: Kostenloses Gründercoaching für Arbeitssuchende

AVGS
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Nicht selten machen sich Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig, da sie trotz langdauernder und intensiver Suche kein Angestelltenverhältnis finden, das zu ihnen passt. Eine Gründung erscheint für viele als der richtige Weg für einen erfolgreichen Neustart und ein selbstbestimmtes Leben.

Damit der Traum vom eigenen Unternehmen nicht schon zu Beginn scheitert, können Arbeitssuchende wertvolle Unterstützung vom Arbeitsamt oder dem Jobcenter erhalten. Im Rahmen des sog. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins, kurz: AVGS, bekommen Existenzgründerinnen und -gründer nämlich die vollen Kosten für ein professionelles Gründercoaching bezahlt.

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, was genau gefördert wird und wie die Beantragung abläuft, erklären wir im Folgenden.

AVGS kurz erklärt

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Förderinstrument des Arbeitsamts nach § 45 SGB III, das erstmalig im Jahr 2002 ins Leben gerufen wurde. Es soll Ausbildungs- oder Arbeitssuchenden ermöglichen, eine kostenlose Teilnahme an einer „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ zu erhalten.

Es gibt insgesamt 3 Ausführungen des AVGS, darunter fallen Leistungen wie Beratung, Coaching, Training, Probearbeit oder Vermittlung einer Arbeitsstelle.

Für künftige Gründerinnen und Gründer ist der AVGS MAT bzw. die Maßnahme zur „Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit“ relevant. Damit erhalten ALG 1 und ALG 2 Empfängerinnen und Empfänger Einzelcoachings von Experten, in denen alle wichtigen Themen rund um die Existenzgründung behandelt werden können.

Existenzgründercoaching: Was wird gefördert?

Je nachdem, wie viele Unterrichtseinheiten von der Vermittlungsfachkraft beim Arbeitsamt bewilligt werden, können mehr oder weniger Module Teil des Gründercoachings sein. Die Inhalte der Beratung sind vielfältig und schließen unter anderem folgende Bereiche mit ein:

  • Entwicklung eines tragfähigen Geschäftskonzepts
  • Erstellung eines Businessplans und einer aussagekräftigen Finanzplanung
  • Recherche von Fördermitteln und Zuschüssen
  • Marktanalyse: Branchenstruktur, Konkurrenz, Zielgruppe
  • Marketing und -planung
  • Personalwesen und Organisation
  • Buchführung
  • Allgemeine Formalitäten zur Gründung
  • Unternehmensführung
  • Erstellung einer Fachkundigen Stellungnahme etc.

Mit Erhalt des Gutscheins werden Rahmenbedingungen wie Umfang, Dauer der Maßnahme, Ziele, Inhalte und der Ausführungsort festgelegt. Entspricht das Coachingangebot den Vorgaben, werden die Kosten für das Gründercoaching komplett übernommen. Falls Aufwendungen für die Fahrt oder Kinderbetreuung entstehen, können diese unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls erstattet werden.

Das Gute: Mittlerweile finden sich viele Online-Coachingangebote, die den Teilnehmern die Ausführung der Maßnahme bequem von zu Hause aus ermöglichen.

Voraussetzungen: Wer kann einen AVGS beantragen?

Förderfähig sind Arbeitssuchende, die bei ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet sind.  Zudem können von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen einen AVGS-Antrag stellen, z. B. Studenten und Azubis oder arbeitssuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger.

Einen Rechtsanspruch auf den AVGS haben ALG 1 Empfängerinnen und Empfänger, wenn sie während der vergangenen 3 Monate mindestens 6 Wochen arbeitslos gemeldet waren und nicht in eine versicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt wurden.

Wichtig: Es gilt immer der sog. Vermittlungsvorrang, d. h. die Vermittlungsfachkraft wird allen voran prüfen, ob der Antragsteller zunächst in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann.

Ein AVGS kann aber auch ohne Rechtsanspruch beantragt werden, allerdings liegt die Gewährung dann im Ermessen des Sachbearbeiters. In diesem Fall kann auch eine Beantragung erfolgen, wenn Antragstellerinnen und -steller weniger als 6 Wochen arbeitslos sind oder wenn eine Kündigung eingegangen ist, während man sich noch in einem Beschäftigungsverhältnis befindet. ALG 2 bzw. Hartz 4 Bezieherinnen und Bezieher können ebenfalls einen AVGS anfragen.

Tipp: Da es sich um eine Ermessensleistung handelt, ist es wichtig, ideal auf die Gespräche mit dem Sachbearbeiter vorbereitet zu sein. Je souveräner das Vorhaben erklärt wird und dargelegt werden kann, weshalb ein Coaching vonnöten ist, desto besser stehen die Chancen auf eine Zusage.

AVGS beantragen: So läuft es ab

Zuallererst müssen Interessenten ihre zuständige Fachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter kontaktieren. Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder per E-Mail gestellt werden, jedoch empfiehlt es sich insbesondere bei Ermessensleistungen das persönliche Gespräch aufzusuchen.

Wird der Antrag schriftlich eingereicht, sollten folgende Angaben im Schreiben enthalten sein:

  • die Kundennummer bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter und seit wann die Arbeitslosigkeit besteht
  • dass Interesse an einem AVGS MAT nach § 45 SGB III besteht
  • dass um ein Existenzgründercoaching zur „Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit“ gebeten wird

Antragsteller können selbst einen Coach für die Beratung zur Existenzgründung suchen. Sobald eine Bestätigung vorliegt, dass das Coaching ausgeführt werden kann, müssen Arbeitssuchende diese Information mitsamt der angebotenen Coachinginhalte an die Vermittlungsfachkraft weitergeben. Diese prüft, ob alle Voraussetzungen des AVGS von Seiten des Maßnahmenträgers bzw. des Coachings erfüllt sind. Ist das der Fall, wird schließlich ein Bewilligungsschreiben herausgegeben und die Maßnahme kann starten.

Das Coaching sollte möglichst direkt im Anschluss stattfinden, denn der AVGS ist zeitlich begrenzt und muss zudem während der Arbeitslosigkeit eingelöst werden.

Fazit

Eine Beantragung des AVGS lohnt sich in jedem Fall. Er ist ein wertvolles Tool, um Wissen rund um alle wichtigen Fragen zur Existenzgründung aufzubauen und erfolgreich in die Selbstständigkeit zu starten.

Sollten Existenzgründerinnen und -gründer zudem finanzielle Unterstützung in Form von Gründungszuschuss (ALG 1) oder Einstiegsgeld (ALG 2) benötigen, kann das AVGS- Coaching unter anderem bei der Businessplanerstellung eine wichtige Stütze sein. Ohne ein aussagekräftiges Geschäftskonzept wird es nämlich mit Förderungen und Finanzierungen schwierig.

Wer die AVGS-Voraussetzungen erfüllt, gut in Bezug auf sein Vorhaben vorbereitet ist und sich als engagierte Gründerperson präsentiert, dem sollte kaum noch etwas bei der Beantragung im Wege stehen.

Die Autorin

Ani AmbarzumjanAni Ambarzumjan ist studierte Medienwissenschaftlerin und war zunächst im redaktionellen Alltag für die Erstellung von Konzepten bzw. die Content Creation für namhafte Fernsehformate und -sender zuständig. Jedoch entschied sie sich dazu, die Film- und Fernsehwelt zu verlassen und ihr Können in der Unternehmenswelt unter Beweis zu stellen.

In den vergangenen Jahren konnte sie sich ein umfassendes Wissen aneignen und ist Junior Consultant bei Unternehmens-Werk. Das Unternehmen ist unter anderem auf die Erstellung von Businessplänen, die Unterstützung von Existenzgründern sowie Start-ups bei Finanzierungen ihrer Vorhaben und die Beschaffung von Fördermitteln spezialisiert.

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