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Die Smart-Shopper der IT-Welt setzen auf „gebrauchte“ Software

gebrauchte Software

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Eine leistungsfähige IT ist heute in jedem Unternehmen unerlässlich. Ob Kleinunternehmen oder Weltkonzern: Kein Unternehmer verzichtet auf den Einsatz von Computern und moderner Software. Ohne IT lässt sich quasi kein Unternehmen wettbewerbsfähig und rentabel betreiben.

Gleichwohl machen die Kosten für Anschaffung und Wartung von Software einen immer größeren Teil des Budgets aus. Das schmälert womöglich sogar die Liquidität.

Mehr Rentabilität, höhere Liquidität mit Gebraucht-Software

Wie in allen Bereichen gilt auch in der IT die Wirtschaftsweisheit: Im Einkauf liegt der Gewinn.

Und bei den Einkaufskosten von Software können Unternehmen massiv sparen – ohne dabei einen Qualitätsverlust hinnehmen zu müssen. Die Lösung heißt: gebrauchte Software-Lizenzen.

„Gebraucht“ heißt hier nicht wie auf dem Secondhand-Kleider-Markt, dass die Klamotte schon ein bisschen angejahrt und verwaschen ist, dafür aber billig. „Gebrauchte“ Software-Lizenzen können genauso viel wie neue.

Das ist eher so wie teure Designer-Stücke neu in der Boutique kaufen. Aber eben nicht mitten in der Saison, sondern im Schlussverkauf. Wer auf secondhand Software setzt, ist der Smart-Shopper der IT-Welt.

Das versteht man unter Gebraucht-Software

Aber wie kann Software überhaupt „second-hand“ sein?

Ein Beispiel: Ein Unternehmen hat eine Volumenlizenz für 100 Microsoft-Office-Anwendungen erworben. Jetzt strukturiert dieses Unternehmen um, und rüstet nur 80 Computer-Arbeitsplätze mit der Software aus. 20 bezahlte Lizenzen sind übrig. Diese übrigen Lizenzen sind ein Handelsgut.

Oft stammen solche Lizenzen auch aus der Konkursmasse von Unternehmen oder ein Unternehmen stellt auf die Software eines anderen Anbieters um und sitzt noch auf einem Bestand bezahlter Volumen-Lizenzen.

Ãœber 2000 professionelle Kunden vertrauen auf VENDOSOFT

Ein spezialisierter Anbieter für den professionellen Vertrieb bereits benutzter Software-Lizenzen im B2B-Sektor ist www.vendosoft.de. Als zertifizierter Microsoft-Partner verkauft VENDOSOFT solche Volumen-Lizenzen und darüber hinaus auch solche von Adobe.

Über 2000 Kunden setzen bereits auf solche gebrauchte Software von VENDOSOFT. Darunter sind Unternehmen der Autobranche, Energie-Lieferanten, Krankenhäuser, touristische Anbieter, Kreativagenturen und Verlage, Banken und zahlreiche Kommunen und Behörden.

Gerade letztere sind zu einem sparsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln verpflichtet. Auch bei der Beschaffung von Software. Der nordrheinwestfälische Landkreis Steinfurt etwa bekam das sogar schriftlich.

Der Kreis hatte bei einer öffentlichen Ausschreibung zur Vergabe einer Software-Beschaffung Anbieter von Gebrauchtsoftware ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Anbieter leitete dagegen ein Beschwerdeverfahren vor der Vergabekammer des Landes NRW ein und erhielt Recht. Das ergibt Sinn bei der Ausgabe von Steuergeldern, denn im Gegensatz zum Neuerwerb von Software-Lizenzen spart man mit gebrauchten Volumen-Lizenzen zwischen 30 und 70 Prozent.

Handel mit Volumen-Lizenzen aus zweiter Hand ist höchstrichterlich genehmigt

Die Rechtmäßigkeit des Handels mit Software-Lizenzen, die schon einmal in Gebrauch waren, war Gegenstand mehrerer Gerichtsprozesse, die höchstrichterlich sämtlich zugunsten des Used-Software-Handels entschieden wurden.

Software-Produzenten hatten eingewendet, das geistige Eigentum der Software liege bei Ihnen. Eine Lizenz erlaube dem Erwerber die Nutzung der Software, nicht aber deren Weiterverkauf.

Der Bundesgerichtshof entschied im Einklang mit einem vorangegangen Urteil des Europäischen Gerichtshofes, dass der Handel zulässig ist, sofern der Verkäufer der gebrauchten Software ein unbefristetes Nutzungsrecht für die Software hat.

Dann greift der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz. Der besagt, dass der Hersteller nur einmal das Verbreitungsrecht hat. Ist die Software verkauft und bezahlt, ist dieses Recht „erschöpft“. Die Software darf genauso weiter verkauft werden wie eine Maschine oder ein Auto. Auch etwaige Lizenzvereinbarungen können das nicht untersagen.

In einem weiteren Urteil hat der BGH festgestellt, dass dies auch genauso für Volumen-Lizenzen gilt.

Die drei Rechtssicherheits-Garantien von VENDOSOFT

Der Käufer muss für die Rechtssicherheit dennoch einiges beachten. Wer zum Beispiel verbotene Raubkopien erwirbt, wird dafür am Ende mehr zahlen müssen, als hätte er gleich beim Hersteller gekauft. Als zertifizierter Microsoft-Partner garantiert VENDOSOFT seinen Kunden absolute Rechtssicherheit. Der Reseller

  • vertreibt ausschließlich Originalware.
  • lässt die gesamte Lieferkette einer gebrauchten Software von einem Wirtschaftsprüfer checken.
  • sorgt auf diesem Wege auch für den Nachweis der Unbrauchbarmachung der Lizenz beim Vorbesitzer.
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