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Was ist beim Arbeiten im Homeoffice rechtlich zu beachten?

Homeoffice

Wenn die Corona-Pandemie etwas Gutes hat, dann ist es die aus ihr bedingte Notwendigkeit die Digitalisierung voranzutreiben, die in Deutschland bislang sträflich vernachlässigt wurde. Vor COVID-19 waren deutsche Arbeitgeber nämlich sehr zögerlich in der Akzeptanz für das Homeoffice.

Sie befürchteten eine sinkende Produktivität aufgrund des Kontrollverlustes. Doch Studien haben diese Befürchtung inzwischen weitgehend zerschlagen. So belegte eine Studie der Stanford-Universität in den USA eine um 13 % gestiegene Produktivität durch das Homeoffice.

Das Homeoffice hat nun auch in Deutschland eine Zukunft. Umso wichtiger wird es nun sein bei der Ausbreitung des flexiblen Arbeitsmodells die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Dies gilt auch unter dem Gesichtspunkt, dass der EuGH in einem Grundsatzurteil vom 14.5.2019 das Homeoffice mit den traditionellen Arbeitsverhältnissen gleichgesetzt hat. Das Homeoffice ist also alles andere als ein rechtloser Raum, sondern an die deutschen bzw. EU-Arbeitsgesetze gebunden.

Welche Regelungen sind im Homeoffice von Bedeutung?

Wir gehen die wichtigsten Aspekte, die beim Homeoffice von Bedeutung sind, nun der Reihe nach durch und klären die Rechtslage, die in dem jeweiligen Bereich angewendet wird:

Arbeitszeitgesetz

Im Homeoffice kommt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zur Anwendung. Die Arbeitsschutzregelungen im Betrieb bezüglich der Arbeitszeiten, Ruhepausen und Gesetze zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen besitzen nach wie vor Wirksamkeit.

Eine Online-Zeiterfassung fürs Homeoffice hilft dem Unternehmer bei der Kontrolle der geleisteten Stunden. So ist es hiermit möglich, dass die Arbeitnehmer von zu Hause aus selbstständig ihre Arbeitszeit eintragen, was vom System automatisch erfasst wird. Der Unternehmer hat wiederum die Möglichkeit, sämtliche Daten auszuwerten, zum Beispiel um Stoßzeiten und Engpässe zu erkennen und den Urlaubsbedarf der Mitarbeiter mit den betrieblichen Interessen in Einklang zu bringen.

Arbeitsschutzgesetz

Der Arbeitsschutz gilt auch für das Homeoffice und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers erweitert sich damit auf das Zuhause des Mitarbeiters.

Praktisch hat dies zunächst zur Folge, dass der Arbeitgeber zu gewährleisten hat, dass der Arbeitnehmer die arbeitsmedizinische Vorsorge beanspruchen kann. Des Weiteren hat er Erkundungen über die Arbeitsbedingungen des Mitarbeiters an seinem häuslichen Arbeitsplatz einzuholen, um kritische Situationen, welche die Gesundheit des Beschäftigten gefährden, gar nicht erst entstehen zu lassen.

Datenschutz

Was den Datenschutz angeht, so muss nach dem Bundesdatenschutzgesetz gewährleistet sein, dass Mitarbeiter nur in einem geschützten Rahmen Zugriff auf sensible Firmenbereiche haben, damit Unbefugte, zu denen selbst Mitglieder der eigenen Familie zählen, keine Einblicke erhalten.

Um die Vorteile von „Bring your own device“  (BYOD) beizubehalten, die mit Blick auf mehr Flexibilität und Kosteneinsparungen zu sehen sind, helfen Authentisierung und VPN-Verbindungen weiter. Die Daten müssen schließlich sicher über einen Betriebsserver gespeichert werden können.

Mitbestimmung bei mobiler Arbeit

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) erhalten Betriebsräte das Recht auf Mitbestimmung hinsichtlich mobiler Arbeitsabläufe.

Sollte es nach Ermessen des Arbeitgebers zur mobilen Arbeit kommen, dann erstreckt sich die Verhandlungsgrundlage zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf den zeitlichen Umfang der mobilen Arbeit, den Ort, die betriebliche Anwesenheitspflicht, Erreichbarkeit, den Umgang mit Arbeitsgeräten sowie Aspekte der Sicherheit.

Unfallversicherungsschutz im Homeoffice

Vormals erstreckte sich der Unfallversicherungsschutz des Arbeitnehmers im Homeoffice nur dann auf den heimischen Arbeitsplatz, wenn sein Unfall in Beziehung zur Arbeit stand, also nicht dem persönlichen bzw. dem Freizeitbereich zugeordnet war. Dies änderte sich mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das den Unfallversicherungsschutz von Arbeitnehmern im Homeoffice den von Arbeitnehmern im Betrieb gleichsetzt.

Kommt es auf dem Weg, den der Beschäftigte im Homeoffice mit Kind zurücklegt, um dieses einem Betreuungsplatz zuzuführen, zu einem Unfall, dann hat der Unfallversicherungsschutz seit Inkrafttreten dieser Novelle ebenfalls Gültigkeit (s. § 8 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch).

Homeoffice-Arbeiten vertraglich festlegen

Damit es nicht zu Konflikten und Rechtsstreitigkeiten kommt, bietet sich die vertragliche Fixierung aller konkreten Regelungen zum Homeoffice an. Relevant sind Auflistungen zur Erreichbarkeit, Delegation der Arbeitszeiterfassung an den Arbeitnehmer und zum zeitlichen Umfang der geleisteten Arbeit.

Eine Vertrauensarbeitszeitregelung gehört ebenfalls in den Arbeitsvertrag hinein ebenso wie die Dokumentationspflicht des Arbeitnehmers von Überstunden, ein mögliches Verbot der Nutzung privater Arbeitsmittel und ein Zutrittsrecht für den Arbeitgeber.

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