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Unter die Lupe genommen: private Renten- und Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherung, Rentenversicherung

Die gesetzliche Rente reicht oft für die Absicherung im Alter nicht aus – zumindest, wenn man den gleichen Lebensstandard wie zuvor aufrechterhalten möchte. Etwa drei Millionen Rentner in Deutschland sind armutsgefährdet, das sind knapp 16 Prozent der Menschen im Ruhestand. Eine private Altersversorgung ist daher empfehlenswert.

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, darunter die Riester- sowie Rürup-Rente, eine Lebens- und private Rentenversicherung.

Private Renten- und Kapitallebensversicherung: sichere Altersversorgung

Um gezielt eine passende zusätzliche Altersversorgung auswählen zu können, sollte man zunächst seine voraussichtliche Versorgungslücke ermitteln. Die zu erwartende gesetzliche Rente lässt sich der Renteninformation entnehmen. Sie wird vom benötigten bzw. gewünschten Budget für das Alter abgezogen. Die sich daraus ergebende Differenz stellt die Rentenlücke dar.

Fakt ist: Die Rentenlücke wird Jahr für Jahr größer. Im Laufe der Zeit hat sich herausgestellt, dass unser Rentensystem nicht mehr funktioniert. Hinter ihm steht der Gedanke, dass die heutigen Beitragszahler für die Erfüllung der derzeitigen Ansprüche sorgen. Gehen diese selbst in Rente, zahlen die Jüngeren für sie – nur geht die Rechnung schon lange nicht mehr auf.

Um das finanzielle Defizit auszugleichen, kommt unter anderem der Abschluss einer privaten Renten- oder einer Kapitallebensversicherung infrage. Im Vergleich zu gesetzlichen Versicherungen oder anderen Formen der Vorsorge haben private Absicherungen diverse Vor- sowie Nachteile. Beide gehen mit einer garantierten Verzinsung und Sicherheit einher.

Die entsprechenden Versicherer arbeiten mit vier festen Grundsätzen:

  1. Sicherheit
  2. Rentabilität
  3. Liquidität
  4. angemessene Mischung und Streuung der Anlagen

Sowohl die Lebens- als auch die Rentenversicherer gehören in Deutschland zu den am stärksten regulierten und beaufsichtigen Unternehmen. Sie sind in der gesetzlichen Pflicht, das Vermögen der Versicherungsnehmer nach festgelegten Regeln anzulegen. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) überwacht die Einhaltung vorbezeichneter Punkte.

Lebensversicherung

In der Regel wird eine Lebensversicherung für einen langen Zeitraum abgeschlossen. Meist erfolgt die vertraglich vereinbarte Prämienzahlung monatlich. Hinzu kommt die sogenannte Überschussbeteiligung – wie hoch diese ist, kann bei Vertragsabschluss nur geschätzt werden.

Häufig wird der angesparte Betrag nach Abschluss der Beitragszahlungen nicht sofort ausgezahlt, sondern ruht zunächst einige Jahre. Da der Versicherungsnehmer von den Überschüssen profitiert, wächst das Guthaben in dieser Zeit weiter an. Ist die Ruhezeit vorbei, kommt das angesparte Kapital inklusive der Überschussbeteiligung sowie der Zinsen zur Auszahlung.

Das Besondere an einer Lebensversicherung zum Zwecke der Altersvorsorge ist die Leistung bei Todesfall. Im Fall eines vorzeitigen Versterbens des Versicherungsnehmers profitieren die Hinterbliebenen vom sogenannten Todesfallkapital. Es wird unabhängig von den bisher geleisteten Einzahlungen ausgezahlt, auch wenn diese die Höhe des Auszahlungsbetrages noch nicht erreicht haben.

Private Rentenversicherung

Im Unterschied zur Kapitallebensversicherung dient die private Rentenversicherung in erster Linie nicht zusätzlich zur Absicherung der Hinterbliebenen bei vorzeitigem Todesfall. Sie wird vor allem zur Ausfüllung der Versicherungslücke gewählt. In der Regel bieten die Versicherer entweder eine monatliche Rente nach dem 65. Lebensjahr oder die einmalige Auszahlung an.

Auch wenn diese Verfahrensweise Ähnlichkeiten mit der letzten Phase der Kapitallebensversicherung aufweist, gibt es einen bedeutenden Unterschied: Bei der privaten Rentenversicherung erhalten Versicherungsnehmer ausschließlich nach dem Renteneintrittsalter ihr Geld. Die Auszahlung der Lebensversicherung hingegen ist unabhängig vom Alter, sie erfolgt zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.

Worauf man vor Versicherungsabschluss achten sollte

Das Angebot an Lebens- sowie Rentenversicherungen ist groß und individuell. Wer sich zum Abschluss einer dieser Alternativen entscheidet, sollte bedenken, dass es sich um eine Entscheidung für viele Jahre handelt.

Aus diesem Grund ist es zum einen wichtig, den Vorsorgebedarf im Rentenalter zu ermitteln. Zum anderen ist das Augenmerk auf die monatlichen Beiträge zu legen, die dauerhaft geleistet werden müssen. Oftmals lassen sich jedoch auch laufende Verträge zu einem späteren Zeitpunkt an ggfs. veränderte berufliche oder private Umstände anpassen.

Wovon hängt die Beitragshöhe ab?

Verschiedene Faktoren spielen bei der Bemessung der Beitragshöhe eine Rolle, darunter:

  • Höhe der monatlichen Rente bzw. der Versicherungssumme
  • Gesundheitszustand
  • Vertragslaufzeit
  • Vertriebs- und Verwaltungskosten
  • ggfs. Zusatzversicherungen

In den Anträgen werden die Tarife und der Umfang des Versicherungsschutzes festgelegt. Die Höhe der Versicherungssumme bzw. der monatlichen Rente liegt in der Hand des Antragstellers. Er entscheidet darüber hinaus, ob er weiteren Schutz wünscht, beispielsweise durch eine ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung. Wird aus Gründen des Inflationsschutzes Wert auf eine automatische Erhöhung der Beträge und Leistungen während der Laufzeit gelegt, muss dieser Punkt bei den meisten Versicherern gleichfalls im Antrag vermerkt sein.

Was bedeutet „automatische Erhöhung“?

Sie sorgt für das „Mitwachsen“ der Versicherungssumme im Laufe der Zeit. Wer die „automatische Erhöhung“ vertraglich vereinbart, zahlt in regelmäßigen Abständen einen erhöhten Beitrag, gleichzeitig steigt die Versicherungssumme jeweils an.

Es handelt sich dabei entweder um den Wert, um den auch die Höchstbeiträge der gesetzlichen Rentenversicherung steigen oder um einen bestimmten, zuvor festgelegten Prozentsatz.

Spätere Anpassung an neue Lebenssituation

Ob geplant oder nicht, veränderte Lebensumstände kommen häufig vor. So wird vielleicht Familienzuwachs erwartet, der eine Elternzeit mit sich bringt, man verliert seinen Job, ist längere Zeit krank oder wird arbeitsunfähig. Sicherheitshalber sollte man deshalb darauf achten, dass die Verträge im Nachhinein anpassbar sind.

Die Mehrzahl der Versicherer bietet zum Beispiel folgende Möglichkeiten an:

  • Umstellung der Zahlungsweise von halbjährlich auf monatlich (ermöglichen alle Anbieter)
  • Kündigung der Zusatzversicherungen
  • „Einfrieren“ der automatischen Beitragserhöhung
  • Stundung der Beiträge
  • Aufnahme eines Policen-Darlehens (es handelt sich dabei um eine Art Vorschuss auf die später zu erwartende Leistung)
  • Herabsetzung der Versicherungssumme
  • Beitragsfreistellung

Kapitallebensversicherung, Rentenversicherung

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