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Rechtssicherheit bei Websites

Rechtssicherheit bei Websites

Das 21. Jahrhundert ist geprägt von der Digitalisierung, dies macht den Besitz einer Webseite unumgänglich. Für Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige stellt sie das „Online-Schaufenster“ dar. Es werden Einblicke in das angebotene Sortiment gegeben und Informationen über den Dienstleister bereitgestellt.

Die Gestaltung einer Webseite birgt jedoch einige Fallstricke, da es einige rechtliche Richtlinien gibt. Im Dschungel aus Datenschutz, Impressum und Vorschriften der DSGVO kann man leicht den Überblick verlieren und gegen das Gesetz handeln. Die Folgen können verheerend sein und neben Abmahnungen auch Anzeigen und hohe Strafen nach sich ziehen.

Im folgenden Artikel brechen wir die rechtlichen Grundlagen für Webseiten herunter und greifen Ihnen unter die Arme, um gängige Fettnäpfchen zu umgehen.

Die richtige Domainregistrierung

Das A und O einer Webseite ist der Domainname. Er ist das Aushängeschild der eigenen Web-Existenz und kann darüber entscheiden, ob Verbraucher die Webseite als vertrauenswürdig einstufen oder nicht.

Bevor man sich für eine Domain entscheidet, sollte man allerdings umfassende Recherchen anstellen. Denn ähnelt der gewünschte Name einer vorhandenen Domain, können Kennzeichenrechte Dritter geltend gemacht werden.

Richtlinien bei der Wunsch-Domain

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich angehende Webmaster folgende Richtlinien zu Herzen nehmen:

Für Neueinsteiger ist es oftmals schwierig, all die Regeln und Vorschriften einzuhalten. Fehler schleichen sich leicht ein und können schwere Auswirkungen haben.

Es wird daher dringend empfohlen, die Hilfe von Experten in Anspruch zu nehmen. Bei verschiedenen Anbietern ist es möglich, auf einen professionellen Webcheck zuzugreifen, der sich der ausführlichen rechtlichen Prüfung Ihrer Internetseite annimmt.

Das Impressum

Das Impressum muss Angaben zum Besitzer der Webseite bereitstellen. Handelt es sich um eine Privatperson, sind Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse ausreichend. Man sollte allerdings darauf achten, vollständige und wahrheitsgetreue Informationen zu vermerken. Bei einem Rechtsstreit muss der Werbetreibende laut Gesetz nämlich eindeutig identifizierbar sein.

Juristische Personen müssen zusätzlich Angaben zum Vertretungsberechtigten, dem Handelsregister und der Handelsregisternummer machen.

In Deutschland besteht die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung, wenn die Homepage geschäftsmäßig betrieben wird. Sollen mit der Webseite also wirtschaftliche Einnahmen erzielt werden, greift das Telemediengesetz § 5.

Mehr Infos zum Thema Impressum und was genau drinstehen muss, finden Sie bei eRecht24.

Datenschutzerklärung

Eine Datenschutzerklärung ist immer dann Vorschrift, wenn eine Erhebung von personenbezogenen Daten erfolgt. In Webshops beispielsweise ist es für die Lieferung und Bezahlung der Waren nötig, dass die Kundschaft persönliche Informationen preisgibt. Um zu gewährleisten, dass diese Daten vertraulich behandelt werden, muss eine Datenschutzerklärung in die Webseite integriert werden.

Die DSGVO gibt vor, dass in der Datenschutzerklärung sowohl der Verarbeitungszweck, der Empfänger, die Rechtsgrundlage, die Speicherfristen als auch der Verantwortliche genannt werden müssen. Darüber hinaus sind Angaben zu den Rechten und Pflichten des Webseitenbesuchers zu machen. Diese Rechtsgrundlage ist nötig, da die Datenfassung und -verarbeitung in Deutschland ohne Zustimmung verboten ist. Diese Genehmigung ergibt sich in der Regel durch die Vertragserfüllung oder eine vom Kunden aktiv erteilte Einwilligung.

Rechtliches zur Monetarisierung der eigenen Internetseite

Grundsätzlich ist es möglich, mit der Internetseite Geld zu verdienen. Die Optionen sind verschieden und können auf die eigenen Interessen und Möglichkeiten angepasst werden.

So wird beispielsweise gerne mit Partnerprogrammen gearbeitet und Werbung geschaltet. Auf dieses Vorgehen setzen vor allem Blogs, Magazine und Zeitschriften.

Darüber hinaus können auch digitale Inhalte offeriert oder Artikel veräußert werden. Doch egal, wofür Sie sich entscheiden, Sie sollten stets die rechtlichen Grundlagen im Hinterkopf behalten.

Webshops haben sich beispielsweise an folgende Regeln zu halten:

  • Integration einer Widerrufsbelehrung
  • Integration einer Preisangaben-Verordnung
  • Einwilligung für den Erhalt eines Newsletters nötig
  • Integration der AGBs

Fazit

Wer sich für die Registrierung einer neuen Domain entscheidet, ist bestimmten rechtlichen Voraussetzungen unterworfen. So darf der Domainname die Rechte Dritter nicht verletzen, indem beispielsweise fremde Markennamen oder geschützte Bestandteile verwendet werden.

Weiterhin ist das Impressum Vorschrift, um den Werbetreibenden eindeutig identifizieren zu können. Eine Datenschutzerklärung sollte beigefügt werden, wenn persönliche Daten erhoben werden müssen.

Zu guter Letzt ist die Monetarisierung der Webseite möglich, wenn man AGBs, Widerrufsbelehrung und Preisangaben-Verordnung in den Webshop integriert werden. Zudem benötigt man eine Einwilligung, um den Kunden den Newsletter zuzusenden.

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