Neulich habe ich auf der Mailingliste der Wirtschaftsjunioren Deutschland ein interessantes Thema gelesen: Was tun, wenn ein Kunde insolvent ist und die eigene Rechnung nicht mehr bezahlen kann?
Heraus kam eine spannende Zusammenfassung der Erfahrungen der Listenteilnehmer und die möchte ich heute mit euch teilen:
Inhalt
Kundeninsolvenz: Quintessenz der Tipps und Erfahrungsberichte
Leider mussten schon so einige der Wirtschaftsjunioren Erfahrungen mit dem Thema Kundeninsolvenz sammeln.
Und leider hat die Mehrheit (wenn überhaupt) auch nur einen Bruchteil des Rechnungsbetrags erhalten.
Der einhellige Rate war aber: sucht euch einen Anwalt. Alleine kommt man meist nicht weit im Dschungel des deutschen Insolvbenzrechts!
Eigentumsvorbehalt prüfen
Bei Insolvenz eines Unternehmens prüfen, ob für gelieferte Waren (und eventuell erbrachte Dienstleistungen) ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung besteht. In diesem Fall vom Insolvenzverwalter die Herausgabe der Waren bzw. die Zahlung verlangen (IV entscheidet).
Geld aus der Insolvenzmasse erhalten
Ansonsten bekommt man vom Insolvenzverwalter eine Liste zugeschickt, in die man sich mit seinen Forderungen eintragen kann. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens (hier variieren die gesammelten Erfahrungen hinsichtlich der Dauer, 4-6 Jahre scheinen normal zu sein) wird die Insolvenzmasse (abzüglich dessen, was der IV für seine Leistungen berechnet) durch die Forderungen geteilt und das Ergebnis an die Gläubiger ausgeschüttet.
Die meisten haben hieraus 3-5% ihrer ursprünglichen Forderungen erhalten und die restlichen 97-95% (!!) leider ausbuchen müssen.
Gerichtliches Mahnverfahren
Alle unternommenen Versuche, über das gerichtliche Mahnverfahren oder das Einschalten von Anwälten zu seinem Geld zu kommen, führten lediglich zu weiteren Kosten (was nicht bedeuten soll, dass hier auch theoretisch kein Erfolg erzielt werden kann – allein die mit mir geteilten Erfahrung waren andere). Ein befreundeter Rechtsanwalt hat mir ebenfalls davon abgeraten, hier weiter Zeit und Geld zu investieren.
Wenn der Kunde nicht insolvent ist, kann ein gerichtliches Mahnverfahren jedoch oft eine Zahlung bewirken, so zumindest meine Erfahrung mit dem Thema :-)
Strafantrag stellen
Wer den Verdacht einer betrügerischen Insolvenz oder Insolvenzverschleppung hat, kann natürlich Strafantrag stellen und aus einer eventuellen Verurteilung des Geschäftsführers persönliche Satisfaktion ziehen.
Sein Geld gesehen hat der Betroffene leider auch nicht, der fragliche Geschäftsführer hob seinerseits den Finger und bekam eine Bewährungsstrafe.
Hinweis
Ich sollte noch anmerken, dass sich die gesammelten Erfahrungen und unternommenen Recherchen auf Unternehmensinsolvenzen, insbesondere GmbH’s beziehen. Bei anderen Gesellschaftsformen sollen dem Vernehmen nach die Chancen etwas besser stehen.
Anmerkung: Ich möchte betonen, dass ich kein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bin und die dargestellten Informationen lediglich eine Zusammenfassung von Erfahrungen anderer darstellt.
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