Existenzgründung, Recht & Steuern
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Gründerfahrplan (13): Gewerbe anmelden

Gewerbe anmelden
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Wer in Deutschland dauerhaft, eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung eine Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht ausübt, muss ein Gewerbe anmelden. Wie aufwändig und teuer der bürokratische Akt ist, hängt von der Rechtsform ab.

Ragnhild Struss, Gründerin und Inhaberin von Struss & Claussen, kam ganz unbürokratisch davon: „Unsere Kosten waren relativ gering, weil wir ja keine große Produktion oder Ähnliches brauchten, sondern eine Dienstleistung anbieten. Und am Anfang habe ich ehrlich gesagt aus der Wohnung, in der ich auch gelebt habe, beraten und gearbeitet.“

Freiberufler haben es am einfachsten

Eine Beratertätigkeit, wie Ragnhild Struss sie ausübt, ist ein Klassiker für eine Tätigkeit als Freiberufler – und dafür braucht man noch nicht einmal einen Gewerbeschein. Die Tätigkeit muss nur dem Finanzamt gemeldet werden. Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich.

Gewerbeanmeldung – je nach Rechtsform unterschiedlich

Je wichtiger die Absicherung des eigenen Risikos oder je höher der Kapitalbedarf wird, desto intensiver ist zwangsläufig der Aufwand:

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Man muss mindestens zu zweit sein, um eine OHG gründen zu können. Die Parteien können einen Gesellschaftsvertrag (auch mündlich) abschließen, eine gesetzliche Vorschrift dafür gibt es nicht. Ein solches Papier ergibt aber Sinn, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden oder zumindest zu reglementieren.

Kostenlose Mustervordrucke gibt es online von der IHK oder der Handwerkskammer. Die neue OHG muss dann unter ihrem Firmennamen im Handelsregister eingetragen werden.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Wie bei der OHG müssen mehrere Partner beteiligt sein. Auch bei der GbR ist kein Vertrag über die Zusammenarbeit bindend vorgeschrieben, sollte aber aufgesetzt werden.

Übt die GbR eine gewerbliche Tätigkeit aus, muss jeder der Partner einen Gewerbeschein beantragen. Die GbR benötigt ein eigenes Geschäftskonto, wird beim Finanzamt angemeldet sowie in der Handels- oder Handwerkskammer registriert.

Unternehmergesellschaft oder Mini-GmbH (UG)

Eine abgespeckte Version der GmbH, die nur ein Stammkapital von einem Euro benötigt. Die Gesellschafter müssen miteinander einen Gesellschaftervertrag abschließen. Den gibt es auch als Mustersatzung zum Download im Internet. Die Vereinbarung muss in Anwesenheit eines Notars von allen Gesellschaftern unterschrieben werden. Gleichzeitig muss ein Geschäftsführer eingesetzt werden.

Sobald das Stammkapital auf das Geschäftskonto eingezahlt wurde, meldet der Notar die Gesellschaft beim Handelsregister an. Das geschieht in diesem Fall über das zuständige Amtsgericht am Firmensitz der UG.

Außerdem muss die neue Gesellschaft noch beim Finanzamt und eventuell beim Gewerbeamt angemeldet werden. Als rechtskräftig gegründet gilt die Firma nach der Eintragung im Handelsregister.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die große GmbH benötigt wie die UG ebenfalls einen notariell beglaubigten Gesellschaftervertrag und zumindest einen verantwortlichen Geschäftsführer.

Als Stammeinlage müssen entweder 25.000 oder 12.500 EUR eingezahlt werden. Entscheiden sich die Gesellschafter für die kleinere Einlage, haften sie für die Differenz zur vollen Einlage auch mit ihrem Privatvermögen.

Limited

Die Limited ist eine britische Variante der UG und braucht deswegen zwingend eine Postadresse in Großbritannien. Wird die Firma aber in Deutschland betrieben, muss hier ein Eintrag ins Handelsregister erfolgen. Eine Gewerbeanmeldung muss für Deutschland und Großbritannien vorliegen.

Die Limited war eine beliebte Gesellschaftsform für Gründer mit wenig Stammkapital. Wegen des Brexits ist sie inzwischen aber mit Vorsicht zu genießen.

Gesellschaftervertrag kann zur ersten Belastungsprobe werden

Wie viel Zeit die Gründung in Anspruch nimmt, hängt nicht nur von der Rechtsform ab. Wer zum Notar muss, kann bei gleichzeitigem Zahlungseingang des Stammkapitals auf dem Geschäftskonto damit rechnen, dass die Eintragung ins Handelsregister in der Regel nach ein bis zwei Wochen erfolgt ist.

Problematischer kann das Aushandeln der Gesellschafterverträge werden. Sie sind nicht selten die erste Belastungsprobe für angehende Geschäftspartner.

Konsequenzen einer falschen oder fehlenden Anmeldung

Das Verhandeln sollte allerdings nicht zu lange dauern, denn wenn ein Start-up schon offiziell als GmbH in Erscheinung tritt und Geschäfte macht, machen sich die „Gesellschafter“ strafbar. Die Angaben in der Anmeldung zum Handelsregister müssen absolut den Tatsachen entsprechen. Selbst unvollständige Angaben können ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bedeuten.

Bei Gewerbetreibenden sind die Strafen nicht ganz so drakonisch. Theoretisch kann ein neues Gewerbe bis zu 60 Monate nachgemeldet werden. Dann braucht man aber eine gute Begründung, warum die Anmeldung so spät kam.

Wird die fehlende Gewerbeanmeldung dagegen aktenkundig, drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 3.600 EUR.

Ãœberhaupt nicht opportun ist es, dem Finanzamt die neue Einnahmequelle vorzuenthalten. Das wird immer eine teure Angelegenheit.

Und was ist gilt für Kleingewerbe und Kleinunternehmer?

Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, das „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“ (§ 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch). Nur natürliche Personen oder GbRs können Kleingewerbe betreiben, alle anderen Gesellschaftsformen sind automatisch „Kaufleute“ und unterliegen daher den Vorschiften des HGB.

Das hat Auswirkungen auf die Form der Gewinnermittlung, die Vorgaben für die Buchführung und auch die Umsatzsteuer. Mehr Infos dazu findet ihr hier:

Anmeldung Kleingewerbe – Diese 5 Punkte sind zu beachten

Umgangssprachlich werden die Begriffe Kleinunternehmer und Kleingewerbe gerne verwechselt. Das Thema Kleinunternehmer hat aber nichts mit der Gewerbeanmeldung zu tun (auch Freiberufler können Kleinunternehmer sein), sondern ist bei der Umsatzsteuer relevant. Mehr Infos dazu findet ihr hier:

Wissenswertes für Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

Weitere Inspirationen für Gründer

Das ganze Gründer-Interview mit Ragnhild Struss findet ihr hier:

Link zum Gründer-Interview

Alle Infos rund ums Gewerbe anmelden findet ihr auf der Gründerplattform von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und KfW:

Plane dein Gewerbe

Wenn ihr euch zusätzlich ein bisschen über das Thema Gewerbesteuer informieren wollt, lest gerne hier weiter:

Die Gewerbesteuer – Basiswissen & Berechnung

Wir wünschen euch viel Erfolg bei der Anmeldung eures Gewerbes!

Der Gründerfahrplan

In Zusammenarbeit mit der gruenderplattform.de von KfW und BMWi begleitet der Gründerfahrplan Unternehmer auf dem Weg in die Selbstständigkeit. In 15 Beiträgen werden die wichtigsten Stationen auf dem Weg zum eigenen Unternehmen erläutert.

Vom ersten Gedanken bis zum ersten Kunden, vom Business-Plan bis zur Gewerbeanmeldung – Step by Step in die Selbstständigkeit, wir helfen euch dabei!

Den kompletten Gründerfahrplan findet ihr hier:

Gründerfahrplan

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