Finanzen & Buchhaltung
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Lexikon Buchhaltung: I

Lexikon Buchhaltung: I

Im Unternehmerhandbuch gibt es ganz viele Beiträge zum Thema Buchhaltung. Klar, das ist ja auch ein wichtiger Bereich für jedes Unternehmen :-)

Wenn ihr keine BWLer oder Steuerberater oder so seid, dann können die verschiedenen Begriffe ganz schön verwirrend sein, oder?

Daher fasse ich diese jetzt nach und nach zusammen und erstelle ein Lexikon der Buchhaltung. Und wenn neue Begriffe hinzukommen, dann ergänze ich die Beiträge einfach, das ist ja im Internet problemlos möglich. Eine große Sammelseite des ganzen Lexikons von A-Z gibt es natürlich auch.

Heute Buchhaltungsbegriffe mit dem Buchstaben I!

Illiquidität

Von Illiquidität spricht man, wenn die flüssigen Mittel und leicht liquidierbaren Vermögensgegenstände nicht ausreichen, um die fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen.

Sie ist das Gegenteil von Liquidität.

Immaterielle Wirtschaftsgüter

Zu den immateriellen Wirtschaftsgütern gehören insbesondere Firmenwerte, Patente und ähnliche Schutzrechte, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Warenzeichen, Rezepturen, Konzessionen, Lizenzen, Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Software, Kundenlisten oder vergleichbare Werte. (Quelle: Wikipedia)

Grob gesagt also alle Wirtschaftsgüter eines Unternehmens, die man nicht anfassen kann, welche aber durchaus einen Wert für das Unternehmen darstellen.

Je nachdem, ob man diese Wirtschaftsgüter selbst erschaffen oder gekauft hat, müssen/können sie in der Bilanz aktiviert werden oder genau nicht. Genaueres dazu steht im HGB und ich würde in solchen Fällen unbedingt einen Steuerberater konsultieren. Daher schreibe ich hier bewusst nicht mehr zu diesem Thema, das ist mir zu heikel.

Insolvenz

Die Insolvenzordnung kennt drei Insolvenzeröffnungsgründe, die bei einer Insolvenzantragstellung entsprechend glaubhaft gemacht werden müssen:

  • Die Zahlungsunfähigkeitist allgemeiner Eröffnungsgrund, u. a. für alle Unternehmensformen und unabhängig davon, ob ein Gläubiger oder der Schuldner selbst den Eröffnungsantrag stellt. Ein Unternehmen ist lt. Insolvenzordnung zahlungsunfähig, wenn es „nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.“ (§ 17 Abs. 2 InsO)
  • Drohende Zahlungsunfähigkeitliegt vor, wenn das Unternehmen „voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen“ (§ 18 Abs. 2 InsO). Nur der Schuldner selbst kann bei drohender Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag stellen. Sie ist ein Insolvenzeröffnungsgrund, der keine Insolvenzantragspflicht auslöst und ausschließlich der Unternehmensleitung zur Verfügung steht, um frühzeitig und freiwillig einen Insolvenzantrag zu stellen.
  • Bei juristischen Personen und damit auch bei allen Kapitalgesellschaften sowie bei Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person unmittelbar oder mittelbar persönlich haftet, ist auch die Überschuldungein Eröffnungsgrund. „Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.“ (§ 19 Abs. 2 InsO)
Mehr Infos hier!

Inventur / Inventar

Die Inventur ist im Rechnungswesen die Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände und der Schulden zu einem bestimmten Stichtag.

Dabei heraus kommt das Inventar. Es ist ein ausführliches Verzeichnis der bewerteten Vermögensteile und Schulden eines Unternehmens im Jahresabschluss.

Kurz gesagt: man schaut, was man so alles im Unternehmen hat, was das wert ist und erstellt daraus eine Liste.

Gemäß § 240 HGB muss das jeder Kaufmann zu Beginn seines Geschäfts und danach mindestens alle 12 Monate erledigen.

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Investitionen

Eine Investition ist eine langfristige Anlage von Finanzmitteln in ein Vermögensobjekt, um damit in Zukunft Erträge zu generieren.

Dabei ist es egal, ob in ein Sachobjekt (z.B. eine neue Werkshalle oder Maschine), ein Finanzobjekt (z.B. eine Unternehmensanleihe) oder in ein immaterielles Objekt (z.B. eine neue Software) investiert wird.

Charakteristisch für Investitionen sind also ein hohes Volumen an finanziellen Mitteln, eine langfristige Bindung dieser Mittel und daher meist auch eine hohe Komplexität bei der Entscheidungsfindung.

Damit euch die Entscheidung etwas leichter fällt, habe ich hier 5 Methoden, um Kauf- und Investitionsentscheidungen zu treffen, vorgestellt:

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Erweiterungsinvestitionen

Erweiterungsinvestitionen dienen, wie der Name schon sagt, der Erweiterung der Geschäftstätigkeit.

Investiert man in Anlagevermögen, so wird dieses selbstverständlich aktiviert und in der Bilanz abgeschrieben.

Rationalisierungs- oder Ersatzinvestitionen

Rationalisierungs- oder Ersatzinvestitionen hingegen dienen der Erhaltung der bestehenden Kapazitäten.

Sie müssen nicht aktiviert werden, sondern können im Jahr der Entstehung voll als Betriebsaufwand in der GuV geltend gemacht werden.

Investitionsrate

Die Investitionsrate gibt die Höhe der Erweiterungsinvestitionen im Verhältnis zum Umsatz an.

Also wieviel vom Umsatz ihr in die Erweiterung eures Geschäfts gesteckt habt.

Formel: Investitionsrate  = Erweiterungsinvestitionen / Umsatz

Das war’s mit dem Lexikon Buchhaltung: I – die anderen Buchstaben folgen nach und nach :-)

Basiswissen Rechnungswesen & Buchhaltung

Rechnungswesen, Buchhaltung, Controlling – wie hängt das alles zusammen?

Das Rechnungswesen dient der systematischen Erfassung, Überwachung und informatorischen Verdichtung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme.

Die Buchhaltung ist dabei der externe Teil des Rechnungswesens. Sie dient dazu (wie der Name schon sagt), die finanzielle Situation des Unternehmens nach außen darzustellen.

Der interne Teil des Rechnungswesens liefert dem Unternehmer die Daten, die zur Steuerung und Planung des Unternehmens notwendig sind (daher auch internes Rechnungswesen bzw. Controlling bestehend aus Kostenrechnung, Statistik & Vergleich und Planung).

Ihr wollt noch mehr zu diesen Themen wissen? Dann hier entlang:

Buchhaltung

Das große Lexikon Buchhaltung:

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Auf geht’s – fröhliches Lesen euch allen!

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