Finanzen & Buchhaltung
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Lexikon Buchhaltung: N

Lexikon Buchhaltung: N

Im Unternehmerhandbuch gibt es ganz viele Beiträge zum Thema Buchhaltung. Klar, das ist ja auch ein wichtiger Bereich für jedes Unternehmen :-)

Wenn ihr keine BWLer oder Steuerberater oder so seid, dann können die verschiedenen Begriffe ganz schön verwirrend sein, oder?

Daher fasse ich diese jetzt nach und nach zusammen und erstelle ein Lexikon der Buchhaltung. Und wenn neue Begriffe hinzukommen, dann ergänze ich die Beiträge einfach, das ist ja im Internet problemlos möglich. Eine große Sammelseite des ganzen Lexikons von A-Z gibt es natürlich auch.

Heute Buchhaltungsbegriffe mit dem Buchstaben N!

Neutrales Ergebnis

Neutrales Ergebnis ist ein Begriff aus dem betrieblichen Rechnungswesen. Er bezeichnet die Differenz zwischen neutralen Erträgen und neutralen Aufwendungen.

Da es sich dabei um betriebsfremde Erträge und Aufwendungen handelt, nennt man das neutrale Ergebnis auch nichtbetriebliches Ergebnis. Dieses hat mit dem Geschäftszweck des Unternehmens nichts zu tun und wird deshalb separat erfasst.  (Quelle: unternehmerinfo.de)

Neutraler Aufwand (Aufwand ohne Kosten)

Ein neutraler Aufwand bezeichnet den Verbrauch von Gütern / Leistungen, ohne dass dies dem Produktionsprozess zugutekommt.

Dienen die Aufwendungen sonstigen betriebsfremden oder außerordentlichen Zwecken, handelt es sich um neutrale Aufwendungen. Da diese keinem Betriebszweck dienen, stellen sie keine Kosten dar.

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Neutrale Auszahlung (Auszahlung ohne Ausgabe)

Bei einer neutralen Auszahlung handelt es sich z.B. um die Zahlung von bestehenden Verbindlichkeiten bei denen die Lieferung in der Vorperiode erfolgte oder die Rückzahlung eines Kredits (d.h. der Zahlungsmittelbestand vermindert sich & die Verbindlichkeiten vermindern sich = in der Summe bleibt das Geldvermögen unverändert).

Merkmal: Leistungs- & Zahlungszeitpunkt liegen in unterschiedlichen Perioden oder es erfolgt zwar eine Zahlung, aber das Unternehmen erhält im Gegenzug keinen Sachwert / Dienstleistung (Beispiel Spenden).

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Neutrale Einnahme (Einnahme ohne Ertrag)

Bei der neutralen Einnahme handelt es sich z.B. um den Verkauf von Leistungen, die noch gar nicht erstellt worden sind oder um die Anzahlung für Erzeugnisse, die erst in einer späteren Periode erstellt werden. Oder aber der Eigenkapitalgeber tätigt eine Einlage.

Merkmal: Produktions- & Verkaufszeitpunkt liegen in unterschiedlichen Perioden.

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Neutrale Einzahlung (Einzahlung ohne Einnahme)

Bei der neutralen Einzahlung handelt es sich z.B. um die Zahlung von bestehenden Forderungen, bei denen die Leistung in der Vorperiode erfolgte, oder die Aufnahme eines Kredits.

  • Forderungen der Vorperiode werden beglichen: der Zahlungsmittelbestand vermehrt sich & die Forderungen vermindern sich = in der Summe bleibt das Geldvermögen unverändert
  • Aufnahme eines Kredits: der Zahlungsmittelbestand vermehrt sich & die Verbindlichkeiten ebenfalls = in der Summe bleibt das Geldvermögen unverändert

Merkmal: Leistungs- & Zahlungszeitpunkt liegen in unterschiedlichen Perioden oder es erfolgt zwar eine Zahlung, aber das Unternehmen gibt im Gegenzug keinen Sachwert / Dienstleistung ab (Beispiel Bartilgung eines vom Unternehmen gewährten Kredits).

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Neutraler Ertrag (Ertrag ohne Leistung)

Ein neutraler Ertrag ist ein Ertrag, der keine (Betriebs-)Leistungen ist. Der Ertrag stammt nicht aus dem Prozess der betrieblichen Leistungserstellung und –verwertung der betrachteten Periode.

Hier mal ein paar Beispiele zur Verdeutlichung:

  • Betriebsfremder Ertrag (Verkauf eines nicht betrieblich genutzten Grundstücks, Dividende aus Aktien)
  • Außerordentlicher Ertrag (Verkauf einer Maschine)
  • Periodenfremder Ertrag (Steuerrückzahlung)

Merkmal: Dem Ertrag steht keine Betriebsleistung gegenüber.

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Niederstwertprinzip

Die Buchhaltung darf nach dem Niederstwert- und Vorsichtsprinzip (s. § 253 HGB) alle Forderungen & Vermögensgegenstände nur mit dem Wert ansetzen, mit dem sie wahrscheinlich auf unserem Konto eingehen bzw. mit dem Wert, den sie zum Stichtag wirklich haben.

  • Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. (s. 253 Abs. 3 HGB)
  • Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. (s. 253 Abs. 4 HGB)

Gleiches gilt für Forderungen: Wissen oder vermuten wir, dass ein Kunde nicht oder weniger zahlen wird, so müssen wir die gebuchten Werte der Forderungen korrigieren, damit sich ein realistisches Bild der Unternehmenssituation ergibt.

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Nominalzins

Der Nominalzins ist der für einen Kredit vereinbarte oder bezahlte Zinssatz (Kreditzins, Sollzins).

Der Effektivzinssatz (peff) ist jedoch der eigentlich entscheidende Zinssatz. Er berücksichtigt im Gegensatz zum Nominalzinssatz (pnom) alle anfallenden Kosten und Gebühren eines Kredites bzw. sagt einem, was eine Kapitalanlage wirklich erwirtschaftet (z.B. bei unterjähriger Verzinsung).

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Nutzungsentnahme

Bei den Privatentnahmen gibt es mehrere Möglichkeiten: Geld- und Sachentnahmen, aber auch Nutzungsentnahmen, d.h. die private Nutzung betrieblicher Gegenstände, oder Leistungsentnahmen, d.h. die unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung des Unternehmens für den Eigentümer, sind möglich.

Ganz wichtig: bei Sach-, Nutzungs- oder Leistungsentnahmen muss auch die Umsatzsteuer beachtet und gebucht werden! Bei Geldentnahmen natürlich nicht :-)

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Das war’s mit dem Lexikon Buchhaltung: N – die anderen Buchstaben folgen nach und nach :-)

Basiswissen Rechnungswesen & Buchhaltung

Rechnungswesen, Buchhaltung, Controlling – wie hängt das alles zusammen?

Das Rechnungswesen dient der systematischen Erfassung, Überwachung und informatorischen Verdichtung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme.

Die Buchhaltung ist dabei der externe Teil des Rechnungswesens. Sie dient dazu (wie der Name schon sagt), die finanzielle Situation des Unternehmens nach außen darzustellen.

Der interne Teil des Rechnungswesens liefert dem Unternehmer die Daten, die zur Steuerung und Planung des Unternehmens notwendig sind (daher auch internes Rechnungswesen bzw. Controlling bestehend aus Kostenrechnung, Statistik & Vergleich und Planung).

Ihr wollt noch mehr zu diesen Themen wissen? Dann hier entlang:

Buchhaltung

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Auf geht’s – fröhliches Lesen euch allen!

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Foto: DALL·E

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