Existenzgründung
Schreibe einen Kommentar

Die ultimative Start-Up-Checkliste

Start-Up-Checkliste

Ihr habt eine gute Idee, seid engagiert und wollt unbedingt etwas Eigenes auf die Beine stellen? Dann los!

Wobei, einfach drauf los rennen ist im Fall der Existenzgründung vielleicht nicht ganz der optimale Weg :-)

Besser ist es, sich eine gut durchdachte Checkliste mit allen wichtigen Meilensteinen zu erstellen und sich dann Schritt für Schritt auf den Weg zum erfolgreichen Unternehmer zu begeben.

Nur auf einer soliden Grundlage lässt sich ein erfolgreiches Business gründen, sonst wirft man leicht Geld und Energie zum Fenster hinaus und verschenkt seine Chancen.

Hier als Unterstützung von uns für euch die ultimative Start-Up-Checkliste!

Der Business-Plan

Jaaahaaa, so fängt es an. Ihr erstellt einen fundierten Business-Plan, nicht nur für die Banken oder um Fördermittel zu erhalten, sondern vor allem für euch selbst. Beim Schreiben des Business-Plans seid ihr nämlich gezwungen euch auch mit den weniger lustigen Themen rund um die Existenzgründung zu beschäftigen.

Besser vorher nachdenken, als nachher scheitern! Und das Unternehmerleben selbst ist auch nicht immer lustig, da muss man einfach manchmal durch.

Natürlich sieht jeder Business-Plan anders aus, aber die grundlegenden Punkt sind eigentlich immer gleich. Er besteht aus einem schriftlichen und einem kalkulatorischen Teil. Wie ihr einen Business-Plan erstellt, haben wir hier für euch aufgeschrieben:

Kleiner Tipp: vielleicht sucht ihr euch einen Mentor, der euch bei der Erstellung dieses Plans hilft. Von der Erfahrung anderer kann man schließlich nur lernen und profitieren. Also scheut euch nicht, nach Hilfe zu gucken und diese auch anzunehmen!

Es gibt auch überprüfte professionelle Existenzgründerberater. Wenn diese bei der IHK und dem Bundesamt für Wirtschaft und Außenkotrolle (BAFA) gelistet sind, dann kann die Existenzgründungsberatung sogar mit 50 % gefördert werden.

Der Standort

Bei der Wahl eures Standorts kommt es natürlich vor allem auf die Art eures Unternehmens an:

  • Online-Business: da ist der Standort meist egal, denn es merkt ja niemand, von wo aus ihr online arbeitet. Einzig ein perfekter Zugang zum Internet ist entscheidend.
  • Warenlager & Versandhandel: basiert euer Unternehmen auf der Lagerung und dem Versand von großen Warenmengen, dann ist wahrscheinlich Platz und eine gute Verkehrsanbindung das entscheidende Kriterium für den Standort.
  • Laufkundschaft: lebt ihr in Zukunft von zufällig vorbei kommenden Passanten? Dann ist eine zentrale Lage an einer gut besuchten (Einkaufs-)Straße mit Sicherheit unumgänglich!

Schaut euch also gut die Anforderungen eures speziellen Unternehmens an, bevor ihr einen langfristigen Mietvertrag unterzeichnet oder gar Geschäftsräume kauft. Ein Umzug mit der Firma ist meist kein besonders großer Spaß…

Tipp 1: in vielen Gemeinden gibt es von der Stadt bezuschusste Gewerbegebiete oder Start-Up-Center, vielleicht findet ihr ja dort eine gut gelegen und bezahlbare Location.

Tipp 2: bevor ihr jetzt ruckzuck Werbe- und Hinweisschilder für eurem neuen Standort ordert: erkundigt euch auf jeden Fall bei der Stadt nach den Richtlinien für Beschilderungen. Nicht alles ist erlaubt!

Die Finanzierung

Vielleicht habt ihr bei der Erstellung des Business-Plans gemerkt, dass ihr nicht genug Eigenkapital für die Gründung besitzt. Dann wird es Zeit, sich über eine externe Finanzspritze Gedanken zu machen.

Da gibt es ganz unterschiedliche Varianten: vom klassischen Bankkredit, über die verschiedenen Möglichkeiten durch Fördermittel an Geld zu kommen oder auch Crowd-Investing oder Crowd-Funding. Überlegt euch gut, welche der Möglichkeiten am besten zu euch passt und wo ihr die größten Chancen habt, genügend liquide Mittel zu erhalten.

Kleiner Tipp: vielleicht könnt ihr euer Business ja auch in Etappen starten, so dass ihr externes Kapital nur häppchenweise benötigt. Je länger ihr schon am Markt seid, umso einfacher wird die Gewinnung von Geldgebern werden :-)

Die Rechtsform

Auch so ein lästiges Thema! GmbH, GbR, OHG, UG, AG, GmbH & Co.KG, Einzelunternehmer, Limited – da gibt es viele Möglichkeiten, aber welche ist die Richtige?

Nun ja, auch hier gilt: es kommt darauf an. Nämlich darauf, was genau ihr vorhabt.

Wollt ihr mit mehreren Personen gemeinsam gründen oder seid ihr alleine am Start? Birgt euer Business ein hohes finanzielles Risiko oder eher nicht?

Die Wahl der Rechtsform beeinflusst ganz entscheidend die später fälligen Steuern und die rechtliche Absicherung der Unternehmer, daher solltet ihr euch lieber gute beraten lassen, als nachher dumm da zu stehen…

Hier ein paar Infos rund um das Thema Rechtsformwahl: Rechtsform – welche ist für mein Unternehmen richtig?

Der Break-Even

Was ist das jetzt schon wieder?

Der Break-Even ist der Punkt, an dem euer Business genug erwirtschaftet, um alle Kosten zu decken. Der Nullpunkt quasi.

Bis zu diesem Punkt trägt sich das Geschäft noch nicht von alleine und ihr müsst ggfs. Fremdkapital aufnehmen, um überleben zu können.

Daher ist es ganz wichtig zu wissen, wann ihr die magische NULL erreicht, denn bis zu diesem Punkt müssen eure finanziellen Reserven mindestens reichen, lieber noch ein bisschen länger, denn nicht immer geht alles nach Plan :-)

Wenn ihr euch einen fundierten Business-Plan erstellt habt, dann kennt ihr diesen Punkt bereits und könnt entsprechend planen. Wenn nicht, dann wird es höchste Zeit, alles genau durchzurechnen!

Und nicht erschrecken, manchmal dauert es sogar mehrere Jahre, bis ein Unternehmen Gewinne erwirtschaftet. Hauptsache ist, dass ihr bis dahin finanziell abgesichert seid.

Der Name

Bei der Wahl des Firmennamens kommt es nicht nur auf die Kreativität des Gründers an, sondern u.a. auch auf die Rechtsform des Unternehmens. Denn nicht immer ist alles erlaubt bzw. oft einiges vorgeschrieben.

Für jeden gilt: bei der Wahl des Namens immer darauf achten, nicht die Namensrechte schon bestehender Unternehmen zu verletzen. Auch bereits angemeldete Markennamen können zu Klagen führen.

Geschäftsbezeichnung

Seid ihr NICHT im Handelsregister eingetragen, dann könnt ihr zusätzlich zu eurem eigenen Namen, eine Geschäftsbezeichnung führen. Diese kann immer nur ein ZUSATZ sein, denn euer „Firmenname“ ist euer eigener Name.

Diese Geschäftsbezeichnung dient lediglich kommunikativen Zwecken, d.h. um euch in den Augen der Kunden ein bisschen unverwechselbarer zu machen oder euer Business zu beschreiben. Sie alleine reicht aber nicht aus, wer dahinter steckt, muss in vielen Fällen immer mit genannt werden.

Beispiele:

  • Im Geschäftsverkehr – also auf Angeboten, Rechnungen oder Briefen – müsst ihr (neben der Geschäftsbezeichnung) immer den Vor- und Zunamen der Gesellschafter angeben. Das ist nämlich euer „offizieller Unternehmensname“.
  • Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss zusätzlich GbR stehen. Also Max Weber und Richard Muster GbR zum Bespiel.
  • Bei Freiberuflern reicht die Angabe des Familiennamens zusätzlich zur Geschäftsbezeichnung.
  • Die Partnergesellschaft darf außerdem Zusätze wie „und Partner“ oder „Partnerschaft“ führen. Also Wolpert & Partner oder so…
  • Unternehmen mit einer offenen Verkaufsstelle müssen die zusätzlichen Angaben zur Geschäftsbezeichnung auch am Eingang des Geschäfts deutlich lesbar anbringen.

Lediglich bei Werbemaßnahmen, die sich an „unbestimmte Empfänger“ richten, dürft ihr nur mit eurer Geschäftsbezeichnung auftreten.

Diese kann sich aus den verschiedensten Bereichen ableiten:

  • eure Produkt- / Leistungspalette
  • eure Branche
  • eine Etablissement-Bezeichnung für euer Ladenlokal („Zum goldenen Hirsch“, „Boutique Chic Belgique“ usw.)
  • auch Phantasienamen sind OK

Was ihr aber nie dürft: den Kunden irreführen! „Beton Günther Meier“ darf keine Holzhandlung sein oder ähnliches.

Auch dürft ihr nicht den Eindruck erwecken, ihr seid im Handelsregister eingetragen, wenn dem nicht so ist. „Weber & Co.“, „Meyer e.K.“ oder „Löffler OHG“ gehen also nicht als Geschäftsbezeichnung.

Des Weiteren gibt es noch sogenannte „vollkaufmännische Größenordnungen“ (Haus, Zentrum, Fabrik) und Orts- und Regionalzusätze („Kölner Matratzenlager“), diese sind ebenfalls verboten, wenn man nicht im Handelsregister eingetragen ist.

Firmenname

Seid ihr im Handelsregister eingetragen, dann dürft ihr eurem Unternehmen einen eigenen Namen geben :-) Euer persönlicher Name ist dann nicht mehr zwingend erforderlich, kann aber natürlich Teil des Firmennamens sein. Der Firmenname kann, anders als die Geschäftsbezeichnung, nämlich auch für sich alleine stehen.

Euren Firmennamen könnt ihr aus den unterschiedlichsten Bauteilen zusammensetzten und sollte Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen:

  • Er kann einfach euren eigenen Namen enthalten.
  • Auch eine Sach- oder Tätigkeitsbezeichnung kann enthalten sein, eine reine Branchenbezeichnung reicht aber nicht.
  • Phantasienamen sind auch erlaubt.
  • Eine Kombination dieser Bestandteile ist natürlich auch erlaubt.

Ein MUSS ist aber auf jeden Fall eure Rechtsform! Also OHG, GmbH, e.K. und so weiter – dieser Zusatz ist bei Firmennamen verpflichtend, damit eure Kunden direkt die Geschäfts- und Haftungsverhältnisse erkennen können.

Was ihr natürlich auch nicht dürft: den Kunden irreführen! Klar, oder?

Tipps zur Namensfindung

Der Name ist ein wichtiges Aushängeschild jedes Unternehmens. Daher hier ein paar Tipps, wie ihr einen geeigneten Namen für euer Baby findet:

  • Ein Name sollte gut auszusprechen sein, wenn ihr international tätig seid auch in mehreren Sprachen! Einfacher Check: am Telefon den Namen sagen und gucken, was beim Gegenüber ankommt… Nur wenn euer Name gut zu verstehen ist, merken sich eure Kunden ihn und können ihn bestenfalls auch noch korrekt schreiben. Nicht unwichtig, wen die Kunden eines Tages nach euch googlen möchten, oder?
  • Bildhafte Namen sind auch gut zu merken
  • Ganz wichtig: überprüft, ob euer Name zweideutig sein könnte oder in einer anderen Sprache etwas ganz anderes bedeutet – da hat es schon böse Überraschungen gegeben… Ihr wollt doch keine negativen Assoziationen auslösen, gell?
  • Gut ist, wenn der Namen direkt einen Kundennutzen vermittelt, da weiß jeder gleich, was er bei euch erwarten kann.
  • Abkürzungen können gut sein, müssen es aber nicht. Denn was steckt wohl hinter der ABS GmbH? Hm, keine Ahnung.
  • Ein Blick in die Zukunft: wenn ihr den Namen zu speziell wählt, was macht ihr dann, wenn sich euer Geschäft erweitert?
  • Euer Name sollte aber auch nicht zu allgemein sein, sonst verliert ihr ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal ggü. der Konkurrenz.
  • Manchmal gibt es ja auch Trends bei Firmennamen, wer aber auf diesen Zug aufspringt geht leicht in der Masse der scout24 usw. unter.

Also: viel Spaß beim Brainstorming und sucht einen hübschen Namen für euer Baby aus :-)

Die Anmeldung

Je nachdem, was für ein Unternehmen ihr in welcher Rechtsform gründen möchtet, sind die verschiedensten Anmeldungen Pflicht. Hier eine kleine Auswahl:

Handelsregister

Über einen Notar müssen sich zukünftige Unternehmer, ausgenommen Kleingewerbebetriebe, Einzelunternehmer und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), in das Handelsregister eintragen lassen.

Gewerbeamt

Wer ein Gewerbe betreiben möchte, der braucht einen Gewerbeschein und den gibt es beim Gewerbeamt. Alle Unternehmensgründer müssen eine Gewerbeanmeldung vornehmen, außer wenn Sie als Freiberufler tätig sind (Gewerbeordnung (GewO) § 14).

Wichtig: Wollt ihr mit einer OHG oder einer Kapitalgesellschaft ein Gewerbe anmelden, dann braucht ihr dafür euren Handelsregisterauszug. Also immer zuerst im Handelsregister eintragen lassen und danach zum Gewerbeamt dackeln.

Auch wichtig: benötigt ihr für die Ausübung eures Gewerbes irgendwelche Genehmigungen, müsst ihr diese ebenfalls bei der Anmeldung vorlegen. Auch hier also erst die Genehmigungen besorgen und danach dann zum Gewerbeamt gehen.

Guckt am besten auf der Webseite eures Gewerbeamts nach, was ihr sonst noch so alles zur Gewerbeanmeldung mitbringen müsst, ehe ihr euch umsonst auf den Weg macht :-)

Neben der Gewerbeanmeldung ist das Gewerbeamt auch dafür zuständig, weitere Ämter über das neue Gewerbe zu benachrichtigen. Über die Gewerbeanmeldung werden unter anderem das Amtsgericht, die zuständige Berufsgenossenschaft, das Finanzamt,  die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) sowie die Gewerbeaufsicht informiert.

Industrie- & Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK)

Wenn ihr einen Gewerbetrieb angemeldet habt, dann meldet sich ganz sicher zeitnah eure IHK mit einem Beitragsbescheid, denn dort seid ihr ab sofort Pflicht-Mitglied.

Meldet ihr einen Handwerksbetrieb an, dann meldet sich nicht die IHK sondern die Handwerkskammer mit einem Beitragsbescheid, denn dort seid ihr ab sofort Pflicht-Mitglied.

Der Vorteil dieser beiden Organisationen ist jedoch, dass sie euch gerne und ausführlich über die verschiedenen Schritte bei der Anmeldung eines neuen Unternehmens beraten. Also vielleicht einfach zuerst dort vorstellig werden, das hilft euch mit Sicherheit!

Finanzamt

Beim Finanzamt muss sich jeder melden, der unternehmerisch tätig werden möchte. Hier erhaltet ihr eine Steuernummer für euer Unternehmen.

Wenn ihr als Einzelperson eine Selbständigkeit anmeldet, kann es sein, dass sich eure Steuernummer ändert, denn ihr bekommt jetzt eine Steuernummer für Selbständige. Diese bitte nicht mit eurer Steuer-Identifikationsnummer verwechseln, die ist lebenslang für jede natürliche Person dieselbe.

GmbHs, GbR, OHGs u.a. erhalten eine eigene Steuernummer für das Unternehmen.

Mein Tipp: Auch gleich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen! Für Geschäfte mit dem EU-Ausland benötigt ihr die auf jeden Fall und außerdem kann man sie anstelle der Steuernummer auf Rechnungen und im Impressum der Webseite nutzen. Warum das sinnvoll ist? Nun ja, mit der Steuernummer können Unbefugte u.U. beim Finanzamt eure finanziellen Daten abrufen, mit der Umsatzsteuer-ID geht das nicht :-)

Künstlersozialkasse (KSK)

Künstler und Publizisten, die sich mit entsprechenden Tätigkeiten selbständig machen, unterliegen der Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse (KSK). Nach der Anmeldung übernimmt die KSK die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung).

Was ihr als Auftraggeber von Künstlern und Publizisten beachten müsst, findet ihr hier: Künstlersozialabgabe – Informationen für Auftraggeber.

Weitere Informationen zur Anmeldung

Eine wunderbare Infografik zu den ganzen Anmeldungen findest du hier:

Auch das BMWi hat tolle Infos, nämlich den Behördenwegweiser, der dich durch den Anmeldedschungel navigiert: https://gruenderplattform.de/behoerdenwegweiser.

Die Genehmigungen

Nicht in jeder Branche kann man einfach so loslegen. Das fängt schon beim Gesundheitszeugnis an, welches man zum Beispiel als Bäcker benötigt. Auch andere Genehmigungen muss man sich erst beschaffen, bevor man in die Selbständigkeit starten kann.

Hier eine kleine Auswahl:

  • In der Gewerbeordnung stehen so einige Tätigkeiten, die der Erlaubnispflicht unterliegen: Gewerbetreibende, die einer besonderen Genehmigung bedürfen
  • Eine ganze Reihe von Handwerksberufen darf nur ausgeübt werden, wenn ihr die Meisterprüfung in diesem Handwerk abgelegt habt oder einen Meister einstellt: Anlage A Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Abs. 2)
  • Auch bei den Freiberuflern gibt es Tätigkeiten, für die man erst einmal eine entsprechende fachliche Qualifikation nachweisen muss: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, beratende Ingenieure – sie alle müssen z.B. bei der jeweils zuständigen Berufskammer ihre Qualifikationen nachweisen. Für andere Freiberufler ohne Kammerpflicht muss der ggf. nötige Nachweis gegenüber öffentlichen Institutionen erbracht werden, damit die freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden darf.
  • Nicht-EU-Bürger müssen eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis haben, um unternehmerisch in Deutschland tätig zu werden.

Am besten ihr erkundigt euch gründlich bei der IHK, der HWK oder einem Rechtsanwalt vor der Gründung, welche Genehmigungen ihr benötigt!

Die Mitarbeiter

Auch das ist ein wichtiger Punkt: für viele ist die Selbständigkeit das erste Mal, dass sie Mitarbeiter einstellen. Da wir uns in Deutschland befinden geht das natürlich nicht einfach so, sondern es folgt ein ganzer Rattenschwanz an Verwaltungsarbeiten, sobald die ersten Mitarbeiter an Bord sind…

Sozialversicherungen

Hat ein Unternehmer sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter, so muss er diese bei den Trägern der Sozialversicherungen melden. Dazu zählen die Agentur für Arbeit, die Krankenkassen und die Rentenversicherung. Außerdem muss die Beschäftigung von Mitarbeitern der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.

Lohnsteuer & Sozialabgaben

Wenn ihr dann euren Mitarbeitern am Ende des Monats ihr Gehalt auszahlt, dann fallen Lohnsteuer und Sozialabgaben an. Die müsst ihr teilweise vom Gehalt einbehalten und teilweise oben drauf legen und dann an die entsprechenden Stellen abführen.

Weil das alles m.E. total kompliziert ist, rate ich euch dringend einen Steuerberater mit der Personalverwaltung zu beauftragen, sonst geht da ganz schnell etwas schief und beim Thema Personal sind Prüfer wirklich ungemütlich, wenn sie Fehler finden!

Außerdem ändern sich auch dauernd irgendwelche Gesetze und Vorschriften, dass bekommt ihr u.U. gar nicht mit und dann habt ihr den Salat. Daher lieber einen Profi fragen :-)

Führungsqualitäten

Das ist einer der wichtigsten Punkte, wenn man andere Menschen einstellt! Nicht jeder kann führen, aber jeder kann es zumindest in Ansätzen lernen. Nur, wenn ihr gut mit eurem Personal umgeht, werdet ihr qualifizierte und motivierte Mitarbeiter an euer Unternehmen binden können…

Menschen sind das größte Kapital, was ihr habt. Ohne sie wird es mit dem ganz großen Erfolg meist schwierig!

Meine Gedanken zum Thema Führung und Führungsqualitäten lest ihr hier: Leadership – 3 Eigenschaften, die einen guten Anführer auszeichnen.

Und wer noch mehr lesen möchte zum Thema Führung: hier die Zusammenfassung unserer Blogparade „„Zur Sache, Chef!“ – da gibt es viele tolle Beiträge zu lesen!

Und nun?

Tja, jetzt habt ihr den Grundstein für ein erfolgreiches Unternehmen gelegt!

Ob es wirklich klappt? Nun, dass hängt davon ab, ob ihr Kunden für euer Produkt bzw. eure Dienstleistung findet, ob eure Kalkulation aufgeht, ob das Gründerteam sich langfristig versteht, wie ihr mit Wachstum umgeht, ob ihr aus euren Fehlern lernt und und und …

Ich wünsche euch allen auf jeden Fall viel Erfolg – denn nichts ist Schöner, als seinen Beruf selbst gestalten zu können :-)

Foto: Steve Buissinne / pixabay.com

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wenn Du wissen möchtest, welche Daten wir beim Hinterlassen eines Kommentars speichern, schau bitte in unsere Datenschutzerklärung.