Finanzen & Buchhaltung
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Lexikon Buchhaltung: R

Lexikon Buchhaltung: R

Im Unternehmerhandbuch gibt es ganz viele Beiträge zum Thema Buchhaltung. Klar, das ist ja auch ein wichtiger Bereich für jedes Unternehmen :-)

Wenn ihr keine BWLer oder Steuerberater oder so seid, dann können die verschiedenen Begriffe ganz schön verwirrend sein, oder?

Daher fasse ich diese jetzt nach und nach zusammen und erstelle ein Lexikon der Buchhaltung. Und wenn neue Begriffe hinzukommen, dann ergänze ich die Beiträge einfach, das ist ja im Internet problemlos möglich. Eine große Sammelseite des ganzen Lexikons von A-Z gibt es natürlich auch.

Heute Buchhaltungsbegriffe mit dem Buchstaben R!

Rechnung

Unter Rechnung wird jedes Dokument verstanden, das die Abrechnung über eine Lieferung oder sonstige Leistung zum Inhalt hat, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. (Quelle: Wikipedia)

Wichtig für euch als Unternehmer: KORREKTE Rechnungen, d.h es müssen gewissen Angaben auf der Rechnung stehen, sonst ist sie fehlerhaft und berechtig z.B. nicht zum Vorsteuerabzug – was blöd ist.

Wie ihr korrekte Rechnungen stellt lest ihr hier:

Korrekte Rechnungen stellen! (1) Korrekte Rechnungen stellen! (2)

Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)

Kurz gesagt: Einen Rechnungsabgrenzungsposten braucht man immer dann, wenn zwar die Rechnung in diesem Jahr gestellt wird, die Leistung jedoch ganz oder teilweise im nächsten Jahr erfolgt (s. § 250 Abs. 1 HGB und § 5 Abs. 5 EStG).

Man unterscheidet aktive Rechnungsabgrenzungen und passive Rechnungsabgrenzungen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) beziehen sich auf periodenfremden Aufwendungen (d.h. Rechnungen von Lieferanten), die passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) dienen der  periodengerechten Verteilung von Erträgen (d.h. unsere Rechnungen an die Kunden).

Mehr Infos hier!

Reisekosten

Als Reisekosten werden im deutschen Steuerrecht Aufwendungen bezeichnet, die bei beruflich oder betrieblich bedingten Reisen anfallen. Sie setzen sich aus folgenden Kostenarten zusammen:

  • Fahrtkosten
  • Ãœbernachtungskosten
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Reisenebenkosten

Reisekostenabrechnung

Schon seit 2011 gab es im Unternehmerhandbuch eine ausführliche Beschreibung zum Thema „Reisekosten abrechnen“ inklusive einer Vorlage zum Download. Mit Beginn des Jahres 2014 hatte sich dann so einiges geändert und ich schrieb damals einen ergänzenden Artikel zum Thema Reisekostenabrechnung.

Mittlerweile habe ich die aktuellen Informationen in einem Beitrag zusammengefasst! Natürlich wieder inklusive FAQ, Beispielen und einer Reisekostenabrechnung-Vorlage zum Download!

Alles rund um das Thema „Reisekosten abrechnen“ findet ihr also hier:

Reisekosten abrechnen – so geht’s! Reisekostenabrechnung – FAQ

Zum Download der Vorlage Reisekostenabrechnung geht es hier:

Vorlage Reisekostenabrechnung

Rentabilität

Das Ziel der Geschäftstätigkeit ist ja unter anderem immer auch eine ordentliche Vermehrung des eingesetzten Kapitals, d.h. die Erzielung einer Rendite über dem Niveau eines Sparbuchs ;-)

Die Rentabilität ist dabei der Oberbegriff für mehrere betriebswirtschaftliche Kennzahlen, die der Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens dienen. (Quelle: Wikipedia)

Die gängigsten Rentabilitätskennziffern sind:

Die grundlegende Formel für Rentabilität ist immer Gewinn / Kapital. Daraus ergeben sich für die drei o.g. Kennziffern folgende Formeln:

  • Eigenkapitalrentabilität = Gewinn / Eigenkapital (EK)
  • Gesamtkapitalrentabilität = (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) + Fremdkapitalzinsen (FKZ)) / Gesamtkapital (GK) x 100
  • Umsatzrentabilität = Gewinn / Umsatz

Restwert

Der Begriff Restwert bezieht sich auf den Wert, der in der Buchhaltung geführt wird, wenn ein Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben wurde, es jedoch weiter benutzt wird.

Abschreibungen sind vorzunehmen bis zum Ausscheiden des Wirtschaftgutes aus dem Betrieb durch Verkauf, Verlust oder Verschrottung. Die planmäßige Abschreibung führt regelmäßig dazu, dass das Anlagegut im letzten Nutzungsjahr auf einen Buchwert von 0 EUR reduziert ist.

Wenn das Wirtschaftsgut nach seiner Vollabschreibung weiter im Unternehmen genutzt wird, kann ein Erinnerungswert bzw. Restwert von 1,00 EUR in den Büchern fortgeführt werden. Für ein Wirtschaftsgut, das im Anlageverzeichnis geführt wird, ist die Beibehaltung eines Erinnerungswertes nicht zwingend vorgeschrieben.

Mehr Infos hier!

Rücklagen

Zum Unternehmertum gehören viele verschiedene Risiken. Einige davon lassen sich beeinflussen, andere müssen hingenommen werden. Gegen manche Risiken kann man sich versichern, während man für andere lediglich Rücklagen bilden kann.

Um zum Beispiel Skonto „zu ziehen“ muss ich schnell den geforderten Betrag zur Hand haben. Natürlich kann man in so einem Fall einen Kredit aufnehmen und manchmal rechnet sich das sogar. Zinsen zahlt man dafür aber trotzdem.

Auch die Nutzung des Dispokredits, um die Steuervorauszahlungen zu tätigen, ist keine gute Idee. Die Zinsen hierfür kann man sich nun wirklich sparen, indem man entsprechende Rücklagen bildet.

Mehr Infos hier!

Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet für Verbindlichkeiten, die im abgelaufenen Geschäftsjahr entstanden sind, deren Höhe und Fälligkeit aber noch nicht genau bekannt sind. Rückstellungen dürfen aber nur gebildet werden, wenn es sich um Verbindlichkeiten handelt, die dem Grunde nach bestehen und ihre Ursache im abgelaufenen Geschäftsjahr haben.

Sie dienen also, genau wie die Rechnungsabgrenzungsposten, dazu, den Erfolg einer bestimmten Periode zu ermitteln. Dieser stimmt nicht immer überein mit den vorliegenden Eingangs- und Ausgangsrechnungen und muss daher teilweise durch Rückstellungen korrigiert werden.

Beispiele für solche Rückstellungen sind u.a. erwartete Steuerzahlungen oder auch Reparaturkosten für Schäden aus dem abgelaufenen Jahr, die erst im Folgejahr repariert werden.

Mehr Infos hier!

Das war’s mit dem Lexikon Buchhaltung: R – die anderen Buchstaben folgen nach und nach :-)

Basiswissen Rechnungswesen & Buchhaltung

Rechnungswesen, Buchhaltung, Controlling – wie hängt das alles zusammen?

Das Rechnungswesen dient der systematischen Erfassung, Überwachung und informatorischen Verdichtung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme.

Die Buchhaltung ist dabei der externe Teil des Rechnungswesens. Sie dient dazu (wie der Name schon sagt), die finanzielle Situation des Unternehmens nach außen darzustellen.

Der interne Teil des Rechnungswesens liefert dem Unternehmer die Daten, die zur Steuerung und Planung des Unternehmens notwendig sind (daher auch internes Rechnungswesen bzw. Controlling bestehend aus Kostenrechnung, Statistik & Vergleich und Planung).

Ihr wollt noch mehr zu diesen Themen wissen? Dann hier entlang:

Buchhaltung

Das große Lexikon Buchhaltung:

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Rechnungswesen

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Auf geht’s – fröhliches Lesen euch allen!

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